Regeln & Schonzeiten
- Schlauchboot und Kajak sind verboten.
- Es ist verboten, mit beköderten Haken wie Wurm, Made, Teig, Käse, Pasta oder Bait, totem oder lebendem Köderfisch zu angeln.
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Värnamo Sportfiskeklubb - Kalvsjön - Regeln Der See bietet ausschließlich Angeln mit Fliegenrute. Der See ist zum Angeln im Zeitraum 1:a Mai bis einschließlich 31 Oktober geöffnet. Die Angelkarte (Tageskarte) gilt an einem Tag von 06.00 bis 24.00 Uhr. Es ist auch möglich, eine sogenannte Wochenendkarte für 500 SEK zu kaufen, die von Freitag 14.00 Uhr bis Sonntag 14.00 Uhr gilt. Das Angeln gilt jedoch weiterhin zwischen 06.00 und 24.00 Uhr. Die Angelkarte muss zur Kontrolle dem Fischereiaufseher des Clubs oder einem Mitglied des Clubs vorgezeigt werden. Die Karte ist persönlich und gilt nur für den Inhaber. Maximal drei (3) Fische pro Karte. Wenn drei Fische entnommen wurden, ist sie verbraucht und eine neue Angelkarte muss gelöst werden. Kinder unter 16 Jahren dürfen ohne Angelkarte angeln, wenn der Erziehungsberechtigte eine gültige Angelkarte hat und die Quote nicht erfüllt ist. Maximal drei (3) Fische pro Karte. Kartenangler dürfen im See einen Schwimmring verwenden, zu Kosten von 400 SEK pro Tag, einschließlich der Angelkarte. Beachten Sie, dass dies nur für Schwimmringe gilt. Schlauchboot und Kajak sind verboten. Es besteht auch die Möglichkeit zum Campen am Kalvsjön. Lesen Sie hier mehr darüber: Camping am Kalvsjön Art des Angelns Angeln ist nur mit Fliegenrute, vom Steg oder entlang des Ufers erlaubt (Waten ist erlaubt). Es darf jeweils nur eine Rute pro Person verwendet werden. Es ist verboten, mit beköderten Haken wie Wurm, Made, Teig, Käse, Pasta oder Bait, totem oder lebendem Köderfisch zu angeln. Weitere Informationen über Köder finden Sie auf den Schildern rund um den See. Beachten Sie, dass für Forelle ein Entnahmefenster von 35 Zentimeter bis 45 Zentimeter gilt, wenn die Forelle behalten werden soll. Alle Forellen kleiner als 35 Zentimeter und größer als 45 Zentimeter müssen vorsichtig wieder in den See zurückgesetzt werden. Wer gegen gesetzlich vorgeschriebene Fischereibestimmungen verstößt, kann zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr verurteilt werden. Bei Verstößen gegen diese Fischereibestimmungen können Angelgeräte beschlagnahmt werden und verfallen; dies kann auch für andere Ausrüstung wie z.B. Boote gelten. Verstöße gegen Bestimmungen der Fischereigesetzgebung mit zugehörigen Vorschriften unterliegen der öffentlichen Strafverfolgung, und Strafbestimmungen ergeben sich aus dem Fischereigesetz 37–50 §§
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske





