Regeln & Schonzeiten
- Järvsö FVOF P&T-Karte - Regeln Regeln 2026 für die P&T-Karte und die Kramstatjärn-Karte Gräningen, Kramstatjärn und Simessjön § 1 Schonzeiten: Angelverbot in Gräningen und Simessjön 16/9 – vom Vorstand festgelegtes Premierendatum.
- Gilt in den Äschenseen Ljussjön und Storöratjärn § 1 Schonzeiten: Angelverbot: 16/3 - 14/5 sowie 16/9 – 24/12.
- Das Angeln mit sonstigen beweglichen Geräten ist in einem Radius von 200 Meter von der Mündung von Milån und Sörbyån verboten. § 11 Fischereiaufsicht: Die Fischereiaufsicht wird von durch den Länsstyrelsen bestellten Aufsehern durchgeführt.
- Anfüttern ist in Gewässern verboten, die für das Angeln mit nur einem Handgerät freigegeben sind (siehe § 8).
- Barsch maximal 40 cm. § 3 Angeln vom Boot oder Schwimmring: * Siehe weitere Informationen.
- Äsche Entnahmefenster 30 - 45 cm.
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Järvsö FVOF P&T-Karte - Regeln Regeln 2026 für die P&T-Karte und die Kramstatjärn-Karte Gräningen, Kramstatjärn und Simessjön § 1 Schonzeiten: Angelverbot in Gräningen und Simessjön 16/9 – vom Vorstand festgelegtes Premierendatum. Kramstatjärn ist ganzjährig geöffnet. Der Vorstand kann bei Bedarf ein Angelverbot einführen. Dies wird ebenso wie das Premierendatum auf der Website, Facebook und Anschlagtafeln an den Gewässern mitgeteilt. Die Karten werden dann auf ifiske.se ausgeblendet und sind nicht kaufbar. § 1b Schutzgebiete: Ganzjährig gilt Angelverbot in: - Gräningebäcken bis Vinnfarvägen. - Gammelmyrbäcken (von Simessjön) auf den ersten 200 m ab dem Seeabfluss. § 2 Mindest- und Höchstmaße: Forelle und Saibling mindestens 35 cm. Barsch maximal 40 cm. § 3 Angeln vom Boot oder Schwimmring: * Siehe weitere Informationen. Angeln vom Boot ist für Personen erlaubt, die eine Bootskarte* gelöst haben oder eines unserer Boote* mieten. Achtung! Motor darf nicht verwendet werden. Angeln vom Schwimmring erfordert eine Schwimmringkarte. Boots- und Schwimmringverbot gilt in Kramstatjärn § 6 Mengenbegrenzungen: Von Forelle, Saibling und Regenbogenforelle dürfen insgesamt höchstens 3 Fische / Karte behalten werden. Maximal zwei Karten dürfen pro Tag und Person gelöst werden. § 7 Reißen: Das Verbot des Reißens gilt in sämtlichen Gewässern innerhalb von Järvsö FVO. § 8 Erlaubtes Angelgerät: In den P&T-Seen ist es nur erlaubt, mit einem (1) Handgerät/ Karte zu angeln Mit Handgerät ist eine Rute gemeint, die mit Schnur und höchstens 3 Haken ausgestattet ist. § 11 Fischereiaufsicht: Die Fischereiaufsicht wird von durch den Länsstyrelsen bestellten Aufsehern durchgeführt. Die Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt und vor Beginn des Angelns gelöst sein Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Bei Verstößen gegen die Regeln des FVOF wird gemäß festgelegter Liste eine Kontrollgebühr vom Angler erhoben Hoch Staffel §1 Schonzeiten und Schutzgebiete x §2 Maßbeschränkungen x §3 Angeln vom Boot oder Schwimmring ohne Genehmigung x §6 Mengenbegrenzung Regenbogenforelle, Saibling und Forelle x §7 Reißen x §8 Bei unerlaubter Anzahl Handgeräte x Bei unerlaubtem Angelgerät x §11 Angelkarte x §12 Beim Verkauf lachsartiger Fische x im Übrigen x Hoch 3 000 kr Staffel erstes Mal 500 kr, zweites Mal 1 000 kr, drittes Mal 1 500 kr. § 12 Sonstige Bestimmungen: Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Schleppangelverbot gilt in Gräningen und Simessjön. Anfüttern verboten. Der Fang lachsartiger Fische darf nicht zum Verkauf erfolgen. Powerbait-Kugeln und Rogen sind nicht erlaubt. § 13 Die Fischereierlaubnis erfolgt auf folgenden Karten: P&T-Karte: Tageskarte, gilt in allen drei P&T-Seen Kramstatjärn-Karte Tageskarte, gilt nur in Kramstatjärn Bootskarte: Jahreskarte, gilt zusammen mit der P&T-Karte in Gräningen und Simessjön. Schwimmringkarte: Tageskarte, gilt zusammen mit der P&T-Karte in Gräningen und Ljussjön Weitere Einschränkungen der Fischereierlaubnis siehe §§ 1 bis 12. Weitere Informationen: Anschlagtafeln gibt es an den meisten Edelfischgewässern. Beachten Sie die örtlichen Bestimmungen. Gräningen: Forelle, Saibling und Barsch. Von Forelle und Saibling dürfen insgesamt höchstens 3 Fische / Karte behalten werden. Dort gibt es: - Mietboot - zwei Windschutzhütten - Grillplätze - Abfallbehälter - Trockentoilette. Simessjön: Forelle und Barsch. Von Forelle dürfen höchstens 3 Fische / Karte behalten werden. Dort gibt es: - Mietboot - zwei Windschutzhütten - Grillplätze - Abfallbehälter Kramstatjärn: Regenbogenforelle, Forelle, Barsch und Hecht. Von Forelle und Regenbogenforelle dürfen insgesamt höchstens 3 Fische / Karte behalten werden. Nur Angeln vom Land und von Stegen. Dort gibt es: - rollstuhlgerechten Steg - rollstuhlgerechte Hütte mit Feuerstelle - Außengrill - Abfallbehälter - Trockentoilette Boote zur Miete in Gräningen und Simessjön, Preis 120 kr/ Tag. Kontakt: Stefan Larsson 070-603 59 42 Nutzung eines eigenen Boots in Gräningen und Simessjön 600 kr/Boot und Jahr. Kontakt: Owe Wiklund 070-630 80 99 Järvsö FVOF Ljussjön - Regeln Regeln 2026 für die Ljussjö-Karte. Gilt in den Äschenseen Ljussjön und Storöratjärn § 1 Schonzeiten: Angelverbot: 16/3 - 14/5 sowie 16/9 – 24/12. Der Vorstand kann bei Bedarf ohne Beschluss der Jahresversammlung ein Angelverbot einführen. Dies wird dann auf der Website, Facebook und den Anschlagtafeln an den betreffenden Gewässern mitgeteilt. Die Angelkarten werden auf ifiske.se ausgeblendet und dann nicht kaufbar § 1b Schutzgebiete: Ganzjährig gilt Angelverbot in: Ljusvallsbäcken zwischen Ljussjön und Grundvattnet Storöratjärnsbäcken hinab bis Lillöratjärn § 2 Mindest- und Höchstmaße: Forelle mindestens 35cm. Äsche Entnahmefenster 30 - 45 cm. Barsch maximal 40 cm. § 3 Angeln vom Boot oder Schwimmring: * Siehe weitere Informationen. Angeln vom Boot ist für Personen erlaubt, die eine Bootskarte* gelöst haben oder eines unserer Boote* mieten. Achtung Motor nicht erlaubt. Angeln vom Schwimmring erfordert eine Schwimmringkarte. § 6 Mengenbegrenzungen: 2 St. Äsche + 1 Forelle/ Karte. Maximal eine Karte/ Person und Tag § 7 Reißen: Das Verbot des Reißens gilt in sämtlichen Gewässern innerhalb von Järvsö FVO. § 8 Erlaubte Angelmethoden: Es ist nur erlaubt, mit einem (1) Handgerät/ Karte zu angeln. Mit Handgerät ist eine Rute gemeint, die mit Schnur und höchstens 3 Haken ausgestattet ist. § 11 Fischereiaufsicht: Die Fischereiaufsicht wird von durch den Länsstyrelsen bestellten Aufsehern durchgeführt. Die Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt und vor Beginn des Angelns gelöst sein Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Bei Verstößen gegen die Regeln des FVOF wird gemäß festgelegter Liste eine Kontrollgebühr vom Angler erhoben. Hoch Staffel §1 Schonzeiten und Schutzgebiete x §2 Maßbeschränkungen x §3 Angeln vom Boot oder Schwimmring ohne Genehmigung x §6 Mengenbegrenzung Äsche und Forelle x §7 Reißen x §8 Bei unerlaubter Anzahl Handgeräte x Bei unerlaubtem Angelgerät x §11 Angelkarte x §12 Beim Verkauf lachsartiger Fische x im Übrigen x Hoch 3 000 kr Staffel erstes Mal 500 kr zweites Mal 1 000 kr drittes Mal 1 500 kr § 12 Sonstige Bestimmungen : Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Der Fang lachsartiger Fische darf nicht zum Verkauf erfolgen. Schleppangelverbot. Anfüttern verboten. Powerbait-Kugeln und Rogen sind nicht als Köder erlaubt. § 13 Die Fischereierlaubnis erfolgt auf folgenden Karten: Ljussjö-Karte: Tageskarte. Bootskarte: Jahreskarte, gilt zusammen mit der Ljussjö-Karte, Motor darf nicht verwendet werden. Schwimmringkarte: Tageskarte, gilt zusammen mit der Ljussjö-Karte. Weitere Einschränkungen der Fischereierlaubnis siehe §§ 1- 12. Weitere Informationen: Ljussjön und Storöratjärn sind Naturgewässer mit Barsch, Äsche und Forelle. Bei Ljussjön gibt es zwei Windschutzhütten. Boot zur Miete in Ljussjön, Preis 120 kr/ Tag. Ansprechpartner Stefan Larsson 070-603 59 42. Nutzung eines eigenen Boots, 600 kr/Boot und Jahr. Ansprechpartner Owe Wiklund 070-630 80 99. Järvsö FVOF - Regeln Siehe Regeln für die P&T-Karte, alternativ Regeln für die Ljussjö-Karte, je nachdem, in welchem Gewässer Sie angeln werden. Järvsö FVOF Natürliche Gewässer - Regeln Regeln 2026 für sämtliche Gewässer innerhalb von Järvsö Socken außer Gräningen, , Kramstatjärn Simessjön (P&T) Ljussjön und Storöratjärn ( Äschenseen) § 1 Schonzeiten:* * siehe auch § 4, § 9, § 10 Angelverbot 16/9 – 24/12 in sämtlichen Forellen-, Saiblings- und Äschengewässern Der Vorstand kann bei Bedarf ohne Beschluss der Jahresversammlung ein Angelverbot einführen. Dies wird dann auf der Website, Facebook und Anschlagtafeln an den betreffenden Gewässern mitgeteilt. Storöratjärn und Edeforsen: Angelverbot 16/3 - 14/5 sowie 16/9 - 24/12 Stora Kölsjön und Åvattnet: Netzverbot zwischen 1/10 - 30/4 Bodasjön und Dalsjön: Netzverbot ganzjährig Krebsangeln: ganzjährig gilt Angelverbot Zanderangeln: Angelverbot im gesamten Monat Juni § 1b Schutzgebiete:* * siehe auch § 4, § 9, § 10 Ganzjährig gilt Angelverbot in: Aborrtjärnsbäcken, auf den ersten 200 m ab dem Seeabfluss Der Bach von Storöratjärn bis Lillöratjärn Gräningebäcken bis Vinnfarvägen Gammelmyrbäcken (von Simessjön) auf den ersten 200 m ab dem Seeabfluss. Ljusvallsbäcken zwischen Ljussjön und Grundvattnet. Für sonstige Gewässer siehe örtlich ausgehängte Informationen. § 2 Mindest- und Höchstmaße: * siehe auch § 12 Seelebende Forelle und *Saibling mindestens 35 cm. Bachlebende Forelle hat kein Mindestmaß, aber die Mengenbegrenzung für Forelle gilt Äsche mindestens 30 cm Zander mindestens 40 cm Barsch maximal 40 cm Hecht maximal 90 cm § 3 Angeln vom Boot oder Schwimmring: Angeln vom Boot oder Schwimmring ist in folgenden Gewässern verboten: Abborrtjärn, Gartsbotjärn, Högbergstjärn ,Långtjärn v. Kölvallsberget, Mytingen, Oktjärn und Stormorstjärn. Sonstige Gewässer, für die die Angelkarte gilt, sind zum Angeln vom Boot und Schwimmring freigegeben. § 4 Angeln mit Netzen: Zum Angeln mit Netzen ist eine Zusatzkarte erforderlich, die nur Fischereiberechtigte und Dauer- oder Freizeitwohnende in Järvsö kaufen dürfen. Das Angeln mit Netzen ist in Storsjön (Stora Kölsjön) und Åvattnet 1/5 - 30/9 erlaubt. Netzverbot gilt ganzjährig in : Ljusnan innerhalb eines Radius von 200 Meter von der Mündung von Milån und Sörbyån Edeforsen von der Gemeindegrenze hinab bis zur durch Schilder markierten Grenze Bodasjön und Dalsjön. Das Angeln mit Netzen darf nicht in Bächen und Flüssen erfolgen oder so, dass eine Fischrinne oder Fischwege zu mehr als 50 % abgesperrt werden. Für das Angeln mit Netzen gilt eine Begrenzung auf 5 Netze/Karte mit einer Gesamtlänge von höchstens 150 Meter. Die Netze müssen so gekennzeichnet sein, dass deutlich hervorgeht, wer der Nutzer ist. Netze zählen zu den beweglichen Geräten. § 5 Krebsangeln: Jegliches Krebsangeln ist bis auf Weiteres verboten. § 6 Mengenbegrenzungen: * siehe auch § 12 Innerhalb des Fischereischutzgebiets gilt ein Fanglimit für Forelle, *Saibling, Äsche und Regenbogenforelle von insgesamt 3 Fischen pro Tageskarte oder pro Tag bei Jahreskarte. § 7 Reißen: Das Verbot des Reißens gilt in sämtlichen Gewässern innerhalb von Järvsö FVO. § 8 Handgerät: Mit Handgerät ist eine Rute gemeint, die mit Schnur und höchstens 3 Haken ausgestattet ist. Das Angeln mit Handgerät ist in sämtlichen Gewässern der Järvsö Fiskevårdsområdesförening erlaubt, außer dort, wo ein vollständiges Angelverbot gilt. In folgenden Gewässern darf nur mit einem (1) Handgerät / Karte geangelt werden: Abborrtjärn, Gartsbotjärn, Grundvattnet, Högbergstjärn, Högvallstjärn, Lillöratjärn, Långtjärn (bei Kölvallsberget), Långtjärn (v Gräningen), Mytingen, Oktjärn, Stormorstjärn, Svarttjärnarna, Öratjärn (bei Nor), Öratjärn (v Stavsätra), Edeforsen im durch Schilder markierten Gebiet, Kyrkströmmen, Bäche und Flüsse. § 9 Feste Geräte: Erlaubtes festes Gerät ist Reuse. Das Angeln mit festen Geräten darf nicht so betrieben werden, dass Fischrinne oder Fischwege abgesperrt werden zu mehr als 50%. Feste Geräte müssen so gekennzeichnet sein, dass deutlich hervorgeht, wer der Nutzer ist. Feste Geräte dürfen nicht innerhalb eines Radius von 200 Meter von der Mündung von Milån und Sörbyån vorkommen. § 10 Sonstige bewegliche Geräte (außer Handgerät und Netzen): * siehe auch § 12 Mit sonstigen beweglichen Geräten sind Otterbrett, Fischfalle, Langleine, Angeldon (Köderfischmontage)* und Standhaken gemeint. Sonstige bewegliche Geräte dürfen in sämtlichen Gewässern verwendet werden, außer in den Gewässern, die für das Angeln mit nur einem (1) Handgerät ausgenommen sind. Sonstige bewegliche Geräte müssen so gekennzeichnet sein, dass deutlich hervorgeht, wer der Nutzer ist. Das Angeln mit sonstigen beweglichen Geräten ist in einem Radius von 200 Meter von der Mündung von Milån und Sörbyån verboten. § 11 Fischereiaufsicht: Die Fischereiaufsicht wird von durch den Länsstyrelsen bestellten Aufsehern durchgeführt. Die Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt und vor Beginn des Angelns gelöst sein Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Bei Verstößen gegen die Regeln des FVOF wird gemäß festgelegter Liste eine Kontrollgebühr vom Angler erhoben: Hoch Staffel §1 Schonzeiten und Schutzgebiete x §2 Maßbeschränkungen x §3 Angeln vom Boot in Gewässern, in denen ein Bootsverbot gilt x §4 Netze, Mengenbegrenzung und Kennzeichnung x Im Übrigen x §5 Krebsangeln x §6 Mengenbegrenzung von Edelfisch x §7 Reißen x §8 Bei unerlaubter Anzahl Handgeräte x Bei unerlaubtem Angelgerät x §9-10, Bei unmarkierten Geräten x Im Übrigen x §11 Angelkarte x §12 Beim Verkauf lachsartiger Fische x Im Übrigen x Hoch 3 000 kr Staffel - erstes Mal 500 kr - zweites Mal 1 000 kr - drittes Mal 1 500 kr § 12 Sonstige Bestimmungen: Bachsaibling unterliegt nicht den Regeln von §2 Mindestmaß oder §6 Mengenbegrenzungen. Sämtlicher markierter Zander in Dalsjön muss zurückgesetzt werden. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Anfüttern ist in Gewässern verboten, die für das Angeln mit nur einem Handgerät freigegeben sind (siehe § 8). Der Fang lachsartiger Fische darf nicht zum Verkauf erfolgen. Powerbait-Kugeln oder Rogen sind nicht als Köder erlaubt. § 13 Fischereierlaubnis: Das Angeln ist in sämtlichen Gewässern außer Gräningen, Kramstatjärn, Simessjön, Storöratjärn und Ljussjön mit folgenden Kartenarten freigegeben: Jahreskarte Zusatzkarte für Netze nur für Fischereiberechtigte und Dauer- oder Freizeitwohnende in Järvsö. Tageskarte In Järvsö gelöste Angelkarten gelten auch für das Angeln mit einem Handgerät: im gesamten Grycken, auch in den Teilen des Sees von Ljusdal und Dellenbygden, in einem mit Schildern markierten Gebiet im Ljusnan zwischen Edeforsen und Edängeforsen, das zwischen Ljusdal und Järvsö geteilt ist. Entsprechendes gilt für diejenigen, die Angelkarten beim FVO gekauft haben, mit dem das Gewässer geteilt wird und die in den Teilen der Gewässer von Järvsö angeln dürfen. Der Angler befolgt die Regeln, die in dem FVO gelten, in dem die Karte gekauft wurde. Bei Angelwettbewerben muss die Genehmigung des Vorstands beantragt und eine Gebühr gezahlt werden. Die Gebühr beträgt 10 % der gesamten Startgebühren des Wettbewerbs. Jedoch mindestens 200 kr Weitere Einschränkungen der Fischereierlaubnis siehe §§ 1 - 12. Weitere Informationen: Anschlagtafeln gibt es an den meisten Edelfischgewässern. Beachten Sie die örtlichen Bestimmungen! Wegen Krebspest dürfen Köderfische aus Milsjön, Milån und Uvåssjön nicht in andere Gewässer verbracht werden, ohne mindestens 2 Tage gefroren gewesen zu sein. Stellen Sie außerdem sicher, dass Geräte und Boote trocken sind, bevor sie in anderen Gewässern verwendet werden. Wenn man das Gewässer wechseln möchte und eine gültige Angelkarte hat. Es ist immer erlaubt, von einem teureren Gewässer zu einem günstigeren oder gleichwertigen Gewässer zu wechseln. Wenn Sie z B eine Ljussjö-Karte gelöst haben, können Sie in sämtlichen Gewässern angeln, solange die Karte gültig und das betreffende Gewässer zum Angeln geöffnet ist. Oder wenn Sie eine gültige P&T-Karte haben, können Sie in allen geöffneten 60 kr Tages-/Jahreskartengewässern angeln, wenn Sie möchten. Selbstverständlich gilt das Fanglimit von maximal 3St. Edelfisch*/ Karte. Wenn Sie dagegen in ein teureres Gewässer wechseln möchten, müssen Sie eine neue Karte lösen . * Als Edelfisch gelten Äsche, Regenbogenforelle, Saibling und Forelle
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske





