Regeln & Schonzeiten
- Es ist verboten, im Arbrå- Undersvisk Fischhegegebiet gefangenen Fisch zu vermarkten.
- Netzfischen verboten in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in Ljusnan von der Mündung des Zuflusses.
- Netzfischen verboten und alle eventuell gefangenen Zander müssen während der Schonzeit unbedingt zurückgesetzt werden.
- Mindestmaß für Zander 50 cm Mindestmaß für Forelle 50 cm Forellenangelverbot vom 16/9-24/12 in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in Ljusnan von der Mündung des Zuflusses.
- Schleppangeln mit max. 6 Ruten erlaubt.
Alle Regeln anzeigen
Undersviks FVF - Regeln Angelkarte in unseren Put-and-Take-Gewässern.Abborrtjärnen,Åltjärnen, Bergstjärnen. Tageskarte 150 kr 3 Fische 1 Rute. Kinder bis einschließlich 15 Jahre angeln auf der Karte und Quote des Erziehungsberechtigten mit eigener Rute. Die Jahreskarte gilt für das Angeln in Ljusnan (Arbråsjöarna) von der Grenze zu Järvsö FVO bis Arbrå Kraftverk. . Beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten für Bergtjärn, Abborrtjärn und Åltjärn. Verbot, in Simeån zwischen den Brücken Reichsstraße 83 - Ortsstraße Simeå zu angeln. Bootsangelverbot in Abborr-, Ål- und Bergtjärn.. Netzfischereiverbot in sämtlichen Gewässern außer Ljusnan (Arbråsjöarna) Die Fischereiaufsicht erfolgt durch von der Länsstyrelsen bestellte Aufsichtspersonen. Beachten Sie lokale Bestimmungen, die an den jeweiligen Gewässern ausgeschildert sind. Denken Sie daran, dass rücksichtsvolles Angeln ein fantastisches Naturerlebnis ist. Fahren Sie nicht auf ungepflügten Straßen, gilt auch für Schneemobile. Respektieren Sie das Jedermannsrecht. ACHTUNG! Tragen Sie die Angelkarte gut sichtbar und erleichtern Sie unseren Aufsichtspersonen die Arbeit. Es ist verboten, im Arbrå- Undersvisk Fischhegegebiet gefangenen Fisch zu vermarkten. Ausnahme für Köderfisch. ARBRÅSJÖARNA Ljusnan von Arbrå kraftverk bis zur Grenze zu Järvsö FVO. Mindestmaß für Zander 50 cm Mindestmaß für Forelle 50 cm Forellenangelverbot vom 16/9-24/12 in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in Ljusnan von der Mündung des Zuflusses. Netzfischen verboten in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in Ljusnan von der Mündung des Zuflusses. Netzfischen darf nur mit 5st Netzen erfolgen, die eine Netzmasche von mindestens 60mm (120mm gestreckte Masche) haben. Ausnahme für Netze für Köderfisch mit Netzmasche bis 22mm (44mm gestreckt). Zanderangelverbot während des gesamten Monats Juni. Netzfischen verboten und alle eventuell gefangenen Zander müssen während der Schonzeit unbedingt zurückgesetzt werden. Dies zum Schutz des Zanders während des Laichens. Schleppangeln mit max. 6 Ruten erlaubt.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske






