Regeln & Schonzeiten
- Ausläufen von Storån, Lillån, Bölesbäcken und Åkerån aus dem See verboten.
- Jede Form des Anfütterns ist verboten.
- Schleppangeln ist verboten.
- Wasserscooter/Jetski aller Größen sind verboten.
- Schneemobil auf offenem Wasser ist verboten.
- Mai Angeln auf Forelle verboten 1.
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Åkersjöns FVOF - Regeln ACHTUNG! Lesen Sie den gesamten Regelabschnitt! Zum Sportangeln freigegebene Gewässer innerhalb von Åfvo sind der See Åkersjön sowie Åkerån. Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre angeln kostenlos. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit einem Handgerät, max. 3 Haken, in Åkersjön und Åkerån, mit folgenden Ausnahmen: Vom 1/9 bis einschließlich 31/10 ist jegliches Angeln in Åkerån sowie innerhalb eines Abstands von 200 m von den Ein- bzw. Ausläufen von Storån, Lillån, Bölesbäcken und Åkerån aus dem See verboten. Um die Mündungen von Storån,Lillån und Åkerån ist der 200-m-Abstand mit weißen Pfosten am Ufer markiert Ganzjährig gilt ein vollständiges Angelverbot in Storån, Lillån, Bölesbäcken, Bergesbodsbäcken, Storbäcken und Kvarnbäcken. Otterangeln ist für Fischereiberechtigte und „Otterkartenkäufer“ vom 20/6 bis einschließlich 15/8 erlaubt. Forelle mit einer Gesamtlänge unter 35 cm darf nicht gefangen werden. Forelle, die das Maß nicht erreicht, muss unabhängig von ihrem Zustand zurückgesetzt werden. Jede Form des Anfütterns ist verboten. Schleppangeln ist verboten. Wasserscooter/Jetski aller Größen sind verboten. Schneemobil auf offenem Wasser ist verboten. Allgemeine Bestimmungen ACHTUNG! Nur zusammenlebende Partner (an derselben Adresse gemeldet) dürfen eine Angelkarte als Familienmitglied kaufen. Vor Beginn des Angelns muss der Karteninhaber mit seiner Unterschrift auf der Angelkarte diese Bestimmungen zur Kenntnis genommen haben. Das Angeln darf nur mit Sportangelgerät erfolgen, max. eine von der Hand geführte Rute pro Karteninhaber, also nicht mit Langleine, Standhaken oder Netzgerät. Schleppangeln ist verboten. Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte ist beim Ausüben des Angelns mitzuführen und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorzuzeigen. Angler müssen sich der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie der von FVO besonders ausgearbeiteten Regeln bewusst sein. Die Nichtbeachtung der angegebenen Bestimmungen führt zum Verlust des Fischereirechts und kann zu einer Kontrollgebühr oder Strafverfolgung führen. ACHTUNG! Vergessen Sie beim Kauf einer Angelkarte nicht, den Namen anzugeben, für den die jeweilige Angelkarte gelten soll! Fiskevägenkarte - Regeln Allgemeine Regeln Regeln für Sportangeln 2023 zum Ausdrucken Regeln für Sportangeln 2023 Das Angeln darf nur mit Sportangelgerät erfolgen, max. eine von der Hand geführte Rute pro Karteninhaber, also nicht mit Langleine, Standhaken und Netzgerät Das Angeln mit Boot oder anderem Wasserfahrzeug ist nur in bestimmten Seen erlaubt, siehe jeweiliges Fischereischutzgebiet Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden Die Angelkarte muss beim Ausüben des Angelns mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden Angler müssen sich der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie der von fvo besonders erlassenen Regeln bewusst sein Die Nichtbeachtung der angegebenen Bestimmungen führt zum Verlust des Fischereirechts und kann zu einer Kontrollgebühr oder Strafverfolgung führen Jugendliche unter 18 Jahren benötigen keine Angelkarte Das Befahren bestehender Wege mit dem Auto erfolgt auf eigene Gefahr Schneemobilverkehr ist in Gebieten mit Pflanzungen oder Jungwald sowie auf Ackerland verboten Hissmofors fvo Das Angeln ist innerhalb von 100 m von den Kraftwerksdämmen verboten (eine Sicherheitsfrage) Verbot des Angelns von den Straßenbrücken (Gefahr des Reißangelns und eine Frage der Verkehrssicherheit) Freies Angeln mit Rute in Avaviken, Dvärsätt und Bånntjärn (östliche Hälfte) Granboforsens fvo Setzen Sie Äsche und Forelle zurück, die kleiner als 35 cm sind Verwenden Sie beim Angeln weder Otter noch mehr als drei Haken Wurm- und Senkbleiverbot Angeln auf Äsche verboten 15. April-31. Mai Angeln auf Forelle verboten 1. September-31. Oktober Angeln vom Boot verboten 1. Sept.-31. Oktober Höchstens 5 Fische pro Angelgelegenheit (Tag) Nedre Långans fvo Mindestmaß Äsche und Forelle 35 cm. Alle Forellen und Äschen, die das Mindestmaß unterschreiten, müssen unabhängig vom Zustand des Fisches zurückgesetzt werden Angelverbot während 15. April-31. Mai und 1. September-31. Oktober Maximale Entnahme 5 Fische/Tag Gysens fvo Mindestmaß Forelle 25 cm. Forelle, die das Mindestmaß unterschreitet, muss zurückgesetzt werden Das Angeln auf Forelle ist vom 1. September-31. Oktober nicht erlaubt in: - fließenden Gewässern - Seen und Flussabschnitten innerhalb eines Abstands von 200 Metern von ihren Zu- bzw. Abflüssen Åkersjöns fvo Zum Sportangeln freigegebene Gewässer sind Åkersjön und Åkerån Forelle mit einer Gesamtlänge unter 35 cm darf nicht gefangen werden. Forelle, die das Maß nicht erreicht, muss unabhängig von ihrem Zustand zurückgesetzt werden Vom 1. September-31. Oktober ist das Angeln in Åkerån sowie in Åkersjön innerhalb eines Abstands von 200 m von den Ein- bzw. Ausläufen von Flüssen und Bächen aus Åkersjön verboten Bakvattnets fvo Angeln freigegeben in Stora Bakvattnet Angeln verboten in Bakvattensån von Stora Bakvattnet bis Edbladsforsen, in Björkbäcken und Margitbubäcken sowie in Lilla Bakvattnet Regeln und Angelinformationen für Gunnarvattnet-, Rörvattnet-Skogsjö- und Valsjöns fvo Regeln für Sportangeln Gunnarvattnet, Rörvattnet-Skogsjö und Valsjöns fvo
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske



