Regeln & Schonzeiten
- Es ist verboten, einen Haken auszulegen oder Gerät im Wasser zurückzulassen.
- Innerhalb der Vogelschutzgebiete sind das Anlanden und der Aufenthalt in der Zeit 15 April – 31 Juli verboten.
- Das Mindestmaß für gefangene Forelle und Saibling beträgt 35cm, gemessen von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse.
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Ånnsjöns Kortfiskeområde - Regeln Bestimmungen Sportangeln darf vom Land, Boot oder Eis nur innerhalb des markierten Gebiets erfolgen. Angelverbot gilt im Zeitraum 1 September bis 31 Oktober. Nur ein von Hand geführtes Gerät (Spinn-, Angel-, Fliegen-, Stationärrollen-, Eisangelrute oder Långdrag) darf verwendet werden. Eine gültige Angelkarte muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Verlangen einem befugten Fischereiaufseher oder Fischereirechtsinhaber vorgezeigt werden. Die Angelkarte ist persönlich, gilt aber auch für ein Familienmitglied unter 15 Jahren, das den Karteninhaber begleitet. Es ist verboten, einen Haken auszulegen oder Gerät im Wasser zurückzulassen. Innerhalb der Vogelschutzgebiete sind das Anlanden und der Aufenthalt in der Zeit 15 April – 31 Juli verboten. Ausgenommen sind markierte Wege und Beobachtungsplätze für Vogelbeobachter. Das Mindestmaß für gefangene Forelle und Saibling beträgt 35cm, gemessen von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse. Der maximale Fang pro Angelkarte beträgt 3 Forellen und 3 Saiblinge pro Tag. Jeder eventuelle Fang von Kanadasaibling muss getötet werden.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske



