Regeln & Schonzeiten
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Ljungdalens FVOF - Regeln Jegliches Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets Ljungdalen soll langfristig nachhaltig sein, aus diesem Grund bestehen allgemeine Angelregeln sowie örtlich angepasste Bestimmungen. ANGELREGELN * Sportangeln ist in allen Gewässern innerhalb des Fischereischutzgebiets Ljungdalen zu den in den Angelregeln des Vereins angegebenen Zeiten erlaubt. * Unter Sportangeln versteht man Hakenangeln mit einer von Hand geführten Rute. * Der Angler ist verpflichtet, auf Aufforderung Angelkarte und Ausweis vorzuzeigen. * Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. * Angler sind verpflichtet, sich über die Regeln des Fischereischutzgebiets zu vergewissern. * Eine Angelrute pro Person. * Verbot des Netzfischens. * Verbot des Angelns mit Otter, mit Ausnahme, dass die Fischereirechtsinhaber mit Otter auf Viksjön angeln dürfen. * Verbot von mehr als drei (3) Haken an der Schnur. * Verbot, mit lebendem Köderfisch zu angeln. * Kinder bis einschließlich 15 Jahre angeln in Begleitung Erwachsener kostenlos. * Die Jahreskarte mit Begleitperson gilt nur für Ehepartner/Ehepartnerin/Lebensgefährte/Lebensgefährtin oder ein (1) auf der Angelkarte namentlich genanntes Kind von 16-20 Jahren. * Verbot des Angelns vom Schwimmring im gesamten Fischereischutzgebiet. * Ljungdalens FVO wendet eine differenzierte Kontrollgebühr an. BESONDERE REGELN * ENTNAHMEFENSTER = 35 - 55 cm in allen Gewässern mit Ausnahme kleiner Bäche. - alle Fische unter 35 cm müssen zurückgesetzt werden. - alle Fische über 55 cm müssen zurückgesetzt werden, * Max. 4 Fische pro Tag * Nur Fliegenfischen in Skärkån von der Landstraßenbrücke bis hinauf zum unteren Skärvagen. ANGELVERBOT * Angelverbot 1/9 - 31/10 innerhalb von Ljungdalens FVO mit Ausnahme des unteren Skärvagen. * Angelverbot in Skärkån 15/5 - 15/6 (Äschenlaichzeit) zwischen der Landstraßenbrücke und dem unteren Skärvagen. * Angelverbot in Skärvagsån 15/5 - 15/6 (Äschenlaichzeit) bis Öjönån.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske

