Regeln & Schonzeiten
- Angeln vom Boot ist verboten.
- Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten.
- Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten.
- Max 3 Edelfische pro Angelkarte.
- Max 2 Angelkarten pro Person und Tag.
- Mindestmaß: Forelle 35cm.
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Los-Hamra Abborrtjärn - Regeln Angelregeln Abborrtjärn Personen, die angeln, sind verpflichtet, diese Regeln vor Beginn des Angelns zu lesen. Die Angelkarte muss unbedingt vor Beginn des Angelns gelöst werden. Das Gebiet wird das ganze Jahr über von ausgebildeten und bestellten Fischereiaufsichtspersonen überwacht. Mit dem Kauf einer Angelkarte bestätigen Sie, dass Sie die Angelregeln gelesen haben und diese akzeptieren. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Innerhalb des Gebiets um den Teich müssen gegenseitiger Respekt und Rücksicht gezeigt werden. Die Schießbahnen am Teich werden regelmäßig genutzt; respektieren Sie für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller die Gefahrenbereiche der Schießbahnen. Nutzen Sie gerne den Grillplatz am Parkplatz. Feuer an einem anderen Ort rund um den Teich ist nicht erlaubt. Die Angelkarte ist persönlich und die Identität muss mit einem gültigen Ausweis nachgewiesen werden können. Kinder unter 15 Jahren dürfen in Begleitung eines Vormunds kostenlos angeln (auf dessen Karte und Quote). Max 3 Edelfische pro Angelkarte. Max 2 Angelkarten pro Person und Tag. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angelgeräte dürfen unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden. Angeln vom Boot, Schwimmring oder einem anderen entsprechenden Schwimmgerät ist NICHT erlaubt. Künstliche Köder in Form von Teig, Kugeln und Würmern/Maden vom Typ Power Bait, Gulp usw. Nicht erlaubt. Beschränkungen oder Verbote können vorkommen; diese werden dann vor Ort am Teich ausgeschildert. Abweichungen in den Angelregeln können bei besonderen Anlässen vorkommen, z. B. bei der Eisangelpremiere. Diese Änderungen werden dann vor Ort ausgeschildert. Los-Hamra Tageskarte - Regeln Aktuelle Angaben finden Sie auf der Website www.loshamrafvo.se Rechte und Pflichten des Inhabers der Angelkarte: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte oder ein Zahlungsnachweis muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln in sämtlichen Gewässern außer Norra Stensjön sowie Abborrtjärn Put & Take. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln im Gebiet kostenlos. Ausgenommen ist das Put&Take-Angeln in Abborrtjärn in Los. Das Fischereirecht erlischt unverzüglich, wenn die geltenden Regeln nicht beachtet werden, ohne dass der Karteninhaber Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühr hat. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Mit dem Besitz einer Angelkarte ist NICHT das Recht verbunden, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur. Lokale Angelverbote und Beschränkungen können vorkommen; diese werden dann ausgeschildert. Angeln auf Edelfisch in unseren Besatzgewässern: Die folgenden Regeln und Beschränkungen gelten in folgenden Gewässern: Abborrtjärn, Blanktjärn, Hebbusotjärn, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergstjärn, Älgsjön und Öringstjärn. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angeln vom Boot ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmgeräte dem Angeln vom Boot gleich. Ausnahmen können vorkommen. Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Ein Boot kann gemietet werden. Angeln mit Schwimmring im Älgsjön ist gegen eine Gebühr in Höhe der Bootsmiete erlaubt. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt. Mindestmaß: Forelle 35cm. Saibling 30cm. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden. ACHTUNG: Im See Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Boot, Gerät und Angelmethoden: Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit nur 1 Handgerät gleichzeitig. Max 12 Angeldon (Köderfischmontage) dürfen pro Angelkarte ausgelegt werden. Netzfischerei nicht erlaubt Angelgeräte, die unbeaufsichtigt gelassen werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass aus der Kennzeichnung zweifelsfrei hervorgeht, wer Nutzer des Geräts ist. Otterfischen NICHT erlaubt. Reißen nicht erlaubt. Hechtzange nicht erlaubt. Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten. Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten. Das Angeln auf Forelle im Voxnan ist nur 15/5-31/8 erlaubt. Das Angeln auf Äsche im Voxnan ist nur 15/5-15/10 erlaubt. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden, sofern keine anderen Fangbeschränkungen angegeben sind. Im Voxnan gilt ein Fanglimit von 1 Äsche oder Forelle pro Angler und Tag. Im Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Bis 2026 ist Västerhocklan für das Angeln geschlossen. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im See Laxtjärn. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Angelverbot 50 m unterhalb sowie 25 m oberhalb von Wanderhindernissen. Los-Hamra Wochenkarte - Regeln Aktuelle Angaben finden Sie auf der Website www.loshamrafvo.se Rechte und Pflichten des Inhabers der Angelkarte: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte oder ein Zahlungsnachweis muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln in sämtlichen Gewässern außer Norra Stensjön sowie Abborrtjärn Put & Take. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln im Gebiet kostenlos. Ausgenommen ist das Put&Take-Angeln in Abborrtjärn in Los. Das Fischereirecht erlischt unverzüglich, wenn die geltenden Regeln nicht beachtet werden, ohne dass der Karteninhaber Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühr hat. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Mit dem Besitz einer Angelkarte ist NICHT das Recht verbunden, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur. Lokale Angelverbote und Beschränkungen können vorkommen; diese werden dann ausgeschildert. Angeln auf Edelfisch in unseren Besatzgewässern: Die folgenden Regeln und Beschränkungen gelten in folgenden Gewässern: Abborrtjärn, Blanktjärn, Hebbusotjärn, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergstjärn, Älgsjön und Öringstjärn. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angeln vom Boot ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmgeräte dem Angeln vom Boot gleich. Ausnahmen können vorkommen. Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Ein Boot kann gemietet werden. Angeln mit Schwimmring im Älgsjön ist gegen eine Gebühr in Höhe der Bootsmiete erlaubt. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt. Mindestmaß: Forelle 35cm. Saibling 30cm. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden. ACHTUNG: Im See Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Boot, Gerät und Angelmethoden: Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit nur 1 Handgerät gleichzeitig. Max 12 Angeldon (Köderfischmontage) dürfen pro Angelkarte ausgelegt werden. Netzfischerei nicht erlaubt Angelgeräte, die unbeaufsichtigt gelassen werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass aus der Kennzeichnung zweifelsfrei hervorgeht, wer Nutzer des Geräts ist. Otterfischen NICHT erlaubt. Reißen nicht erlaubt. Hechtzange nicht erlaubt. Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten. Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten. Das Angeln auf Forelle im Voxnan ist nur 15/5-31/8 erlaubt. Das Angeln auf Äsche im Voxnan ist nur 15/5-15/10 erlaubt. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden, sofern keine anderen Fangbeschränkungen angegeben sind. Im Voxnan gilt ein Fanglimit von 1 Äsche oder Forelle pro Angler und Tag. Im Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Bis 2026 ist Västerhocklan für das Angeln geschlossen. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im See Laxtjärn. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Angelverbot 50 m unterhalb sowie 25 m oberhalb von Wanderhindernissen. Los-Hamra Jahreskarte - Regeln Aktuelle Angaben finden Sie auf der Website www.loshamrafvo.se Rechte und Pflichten des Inhabers der Angelkarte: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte oder ein Zahlungsnachweis muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln in sämtlichen Gewässern außer Norra Stensjön sowie Abborrtjärn Put & Take. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln im Gebiet kostenlos. Ausgenommen ist das Put&Take-Angeln in Abborrtjärn in Los. Das Fischereirecht erlischt unverzüglich, wenn die geltenden Regeln nicht beachtet werden, ohne dass der Karteninhaber Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühr hat. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Mit dem Besitz einer Angelkarte ist NICHT das Recht verbunden, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur. Lokale Angelverbote und Beschränkungen können vorkommen; diese werden dann ausgeschildert. Angeln auf Edelfisch in unseren Besatzgewässern: Die folgenden Regeln und Beschränkungen gelten in folgenden Gewässern: Abborrtjärn, Blanktjärn, Hebbusotjärn, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergstjärn, Älgsjön und Öringstjärn. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angeln vom Boot ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmgeräte dem Angeln vom Boot gleich. Ausnahmen können vorkommen. Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Ein Boot kann gemietet werden. Angeln mit Schwimmring im Älgsjön ist gegen eine Gebühr in Höhe der Bootsmiete erlaubt. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt. Mindestmaß: Forelle 35cm. Saibling 30cm. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden. ACHTUNG: Im See Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Boot, Gerät und Angelmethoden: Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit nur 1 Handgerät gleichzeitig. Max 12 Angeldon (Köderfischmontage) dürfen pro Angelkarte ausgelegt werden. Netzfischerei nicht erlaubt Angelgeräte, die unbeaufsichtigt gelassen werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass aus der Kennzeichnung zweifelsfrei hervorgeht, wer Nutzer des Geräts ist. Otterfischen NICHT erlaubt. Reißen nicht erlaubt. Hechtzange nicht erlaubt. Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten. Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten. Das Angeln auf Forelle im Voxnan ist nur 15/5-31/8 erlaubt. Das Angeln auf Äsche im Voxnan ist nur 15/5-15/10 erlaubt. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden, sofern keine anderen Fangbeschränkungen angegeben sind. Im Voxnan gilt ein Fanglimit von 1 Äsche oder Forelle pro Angler und Tag. Im Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Bis 2026 ist Västerhocklan für das Angeln geschlossen. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im See Laxtjärn. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Angelverbot 50 m unterhalb sowie 25 m oberhalb von Wanderhindernissen. Los-Hamra Ortskarte - Regeln Regeln für Inhaber der Ortskarte Los-Hamra FVO: Die Angelkarte gilt pro Kalenderjahr. Nach dem 31/12 ist die Karte ungültig und für weiteres Angeln muss eine neue gelöst werden. Berechtigt zum Angeln in sämtlichen Gewässern außer Norra Stensjön sowie Abborrtjärn Put & Take. Ortskarten werden nur an innerhalb des Gebiets gemeldete Personen, Inhaber von Fischereirechten innerhalb des Gebiets sowie an diejenigen verkauft, die im Jahr 1984 Mitglied von Voxna Norra waren. Inhaber einer Ortskarte dürfen in den Gewässern innerhalb von Orsa besparingsskogs FVO angeln, die in dem Teil liegen, der zur Gemeinde Ljusdal gehört. Dort gelten die Regeln von Orsa besparingsskogs FVO. Rechte und Pflichten des Inhabers der Angelkarte: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte oder ein Zahlungsnachweis muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Kinder unter 15 Jahren dürfen in Begleitung eines Vormunds und auf dessen Karte und Quote kostenlos angeln. Das Fischereirecht erlischt unverzüglich, wenn die geltenden Regeln nicht beachtet werden, ohne dass der Karteninhaber Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühr hat. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Mit dem Besitz einer Angelkarte ist NICHT das Recht verbunden, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur. Lokale Angelverbote und Beschränkungen können vorkommen; diese werden dann ausgeschildert Angeln auf Edelfisch in unseren Besatzgewässern: Die folgenden Regeln und Beschränkungen gelten in folgenden Gewässern: Abborrtjärn, Blanktjärn, Hebbusotjärn, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergstjärn, Älgsjön und Öringstjärn. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angeln vom Boot ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmgeräte dem Angeln vom Boot gleich. Ausnahmen können vorkommen. Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Ein Boot kann gemietet werden. Angeln mit Schwimmring im Älgsjön ist gegen eine Gebühr in Höhe der Bootsmiete erlaubt. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden. ACHTUNG: Im See Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Boot, Gerät und Angelmethoden: Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit nur 1 Handgerät gleichzeitig. Max 12 Angeldon (Köderfischmontage) dürfen pro Angelkarte ausgelegt werden. Netzfischerei: 1 Tag/5 Netze gilt nur für die Netzfischerei in folgenden Seen: Dåasen, Fetingen, Gällsjön, Hamrasjöarna, Karsjön, kroksjön, Lomsjöarna, Långarna, Mansjön, Nätsjön, Ryggasjöarna, Sillersjöarna, Stenslåsjön, Tensjön, Västersjön und Västersjön Angelgeräte, die unbeaufsichtigt gelassen werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass aus der Kennzeichnung zweifelsfrei hervorgeht, wer Nutzer des Geräts ist. Otterfischen NICHT erlaubt. Reißen nicht erlaubt. Hechtzange nicht erlaubt. Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten. Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten. Das Angeln auf Forelle im Voxnan ist nur 15/5-31/8 erlaubt. Das Angeln auf Äsche im Voxnan ist nur 15/5-15/10 erlaubt. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden, sofern keine anderen Fangbeschränkungen angegeben sind. Im Voxnan gilt ein Fanglimit von 1 Äsche oder Forelle pro Angler und Tag. Im Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Bis 2026 ist Västerhocklan für das Angeln geschlossen. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im See Laxtjärn. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Angelverbot 50 m unterhalb sowie 25 m oberhalb von Wanderhindernissen. Los-Hamra Jahreskarte Hüttenbesitzer - Regeln Aktuelle Angaben finden Sie auf der Website www.loshamrafvo.se Rechte und Pflichten des Inhabers der Angelkarte: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte oder ein Zahlungsnachweis muss beim Angeln stets mitgeführt und auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorgezeigt werden. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln in sämtlichen Gewässern außer Norra Stensjön sowie Abborrtjärn Put & Take. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre angeln im Gebiet kostenlos. Ausgenommen ist das Put&Take-Angeln in Abborrtjärn in Los. Das Fischereirecht erlischt unverzüglich, wenn die geltenden Regeln nicht beachtet werden, ohne dass der Karteninhaber Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühr hat. Bei Verstoß gegen die Angelregeln kann eine Kontrollgebühr erhoben werden. Bei Angeln ohne gültige Angelkarte hat die Aufsichtsperson das Recht, Ausrüstung zu beschlagnahmen sowie eine Polizeianzeige wegen unbefugten Angelns zu erstatten. Mit dem Besitz einer Angelkarte ist NICHT das Recht verbunden, Straßen innerhalb des Gebiets zu benutzen. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur. Lokale Angelverbote und Beschränkungen können vorkommen; diese werden dann ausgeschildert. Angeln auf Edelfisch in unseren Besatzgewässern: Die folgenden Regeln und Beschränkungen gelten in folgenden Gewässern: Abborrtjärn, Blanktjärn, Hebbusotjärn, Hockalamm, Hötjärn, Igeltjärn, Myllilamm, Mårdsjön, Råtjärn, Smaltjärn, Tallbergstjärn, Älgsjön und Öringstjärn. Nur Angeln mit Rute! (Wurfrute, Fliegenrute, Stipprute oder Pimpelrute). Nur eine Rute pro Angler darf verwendet werden. Angeln vom Boot ist verboten. Wir setzen Schwimmringe und alle anderen Schwimmgeräte dem Angeln vom Boot gleich. Ausnahmen können vorkommen. Ausnahme Bootsangeln Älgsjön: Ein Boot kann gemietet werden. Angeln mit Schwimmring im Älgsjön ist gegen eine Gebühr in Höhe der Bootsmiete erlaubt. Eigenes Boot nicht erlaubt. Motor nicht erlaubt. Mindestmaß: Forelle 35cm. Saibling 30cm. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden. ACHTUNG: Im See Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Boot, Gerät und Angelmethoden: Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit nur 1 Handgerät gleichzeitig. Max 12 Angeldon (Köderfischmontage) dürfen pro Angelkarte ausgelegt werden. Netzfischerei nicht erlaubt Angelgeräte, die unbeaufsichtigt gelassen werden, müssen so gekennzeichnet sein, dass aus der Kennzeichnung zweifelsfrei hervorgeht, wer Nutzer des Geräts ist. Otterfischen NICHT erlaubt. Reißen nicht erlaubt. Hechtzange nicht erlaubt. Fangbeschränkungen Das Angeln auf Forelle in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/9 - 31/12 generell verboten. Das Angeln auf Äsche in fließenden Gewässern ist im Zeitraum 1/3 - 15/5 generell verboten. Das Angeln auf Forelle im Voxnan ist nur 15/5-31/8 erlaubt. Das Angeln auf Äsche im Voxnan ist nur 15/5-15/10 erlaubt. Max 3 Salmoniden dürfen pro Tag und Karte behalten werden, sofern keine anderen Fangbeschränkungen angegeben sind. Im Voxnan gilt ein Fanglimit von 1 Äsche oder Forelle pro Angler und Tag. Im Hockalamm darf nur eine Forelle pro Angelkarte und Tag behalten werden. Dies dient dem Schutz des sich selbst reproduzierenden Bestands. Bis 2026 ist Västerhocklan für das Angeln geschlossen. Das Angelverbot gilt jedoch nicht im See Laxtjärn. Mindestmaß: Äsche & Forelle 35cm. Saibling 30cm. Angelverbot 50 m unterhalb sowie 25 m oberhalb von Wanderhindernissen.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske





