Regeln & Schonzeiten
- Jegliche Vermüllung verboten.
- Boote aus anderen Gewässern als Landösjön sind verboten.
- Max. 1 Äsche/Tageskarte darf entnommen werden.
- Äschen zwischen 35 und 50 cm dürfen gefangen werden.
- Max. 5 Fische/Tageskarte (gilt für Forelle, Saibling, Äsche).
- Mindestgröße 35 cm - kleinere Fische werden unabhängig von eventuellen Schäden zurückgesetzt (gilt für Forelle, Saibling, Äsche).
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Landösjöns FVOF - Teil von Långan, Teil von Åkerån - Regeln Alle Forellen werden aufgrund des verringerten Bestands zurückgesetzt. Max. 1 Äsche/Tageskarte darf entnommen werden. Äschen zwischen 35 und 50 cm dürfen gefangen werden. Alle übrigen werden unabhängig von eventuellen Schäden zurückgesetzt. Nur Einzelhaken dürfen verwendet werden, widerhakenlos oder mit zusammengedrückten Widerhaken. Keine Köder erlaubt. Eine handgehaltene Rute erlaubt. Anfüttern nicht erlaubt. Rotationsangeln muss erfolgen, d. h. bleiben Sie nicht länger am selben Ort. Wenn die Wassertemperatur 18gr C übersteigt, wird das Angeln vorübergehend geschlossen. Die Angelkarte muss den Namen des Anglers aufgeschrieben haben und der Inhaber muss sich ausweisen können. Angelkarten dürfen nicht übertragen werden. Es darf nur eine Angelkarte/Tag gekauft werden. Zigarettenstummel, Portionspackungen Snus dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden, sondern sind vom Benutzer mitzunehmen. Jegliche Vermüllung verboten. Verbotsgebiete: der Kanal vom Damm bis hinunter zu Djupedan. Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos, jedoch nur in Begleitung eines Vormunds/Erwachsenen/einer Person, die eine gültige Angelkarte hat (auf deren Quote). Wird ein Angler ohne gültige Angelkarte angetroffen, erfolgt eine Anzeige bei der Polizei und der Angler wird aus dem Gebiet verwiesen. Angler mit Angelkarte, die gegen gegebene Regeln verstoßen haben, können eine Gebühr von 1000 kr zahlen und werden aus dem Gebiet verwiesen. Wird ein Angler ein zweites Mal beim Verstoß gegen die Angelregeln angetroffen, wird er erneut mit einer Gebühr von 1000 kr bestraft und für 5 Jahre von der Möglichkeit ausgeschlossen, Angelkarten in unserem FVOF zu kaufen. Landösjöns FVOF - Landösjön - Regeln Landösjön Öffnungszeiten des Winterangelns längstens 1 Jan (frühestens) - 24 April (spätestens), können jedoch durch die Eisverhältnisse begrenzt sein, siehe Website www.landosjon.se Öffnungszeiten des Sommerangelns 1 Juni – 31 August. Max. 5 Fische/Tageskarte (gilt für Forelle, Saibling, Äsche). Mindestgröße 35 cm - kleinere Fische werden unabhängig von eventuellen Schäden zurückgesetzt (gilt für Forelle, Saibling, Äsche). Erlaubte Köder: Pimpelrute, Pirk und max. zwei Aufhänger. Fliege, Köder, Langdrag, Angelhaken, Spinner. Erlaubte Köder: Maden, Wurm, Mehlwurm und ähnliche lebende Köder. Sowie künstliche Köder in Form von Köderpaste, Duftmitteln und synthetischen Larven und Würmern. Absolutes Verbot von Ködern in Form von Fisch oder Fischteilen, unabhängig davon, in welchem Gewässer der Fisch gefangen wurde. Nur eine handgehaltene Rute Anfüttern nicht erlaubt Gaffhaken mit Einzelhaken darf verwendet werden Nicht erlaubt, Echolot mit „livescope“-Technik oder entsprechenden Techniken zu verwenden Nicht erlaubt, Echolot mit Rundumsicht-Geber (oft 360-Lot genannt) oder entsprechenden Techniken zu verwenden. Geräte und Angelzelte dürfen nicht auf dem Eis zurückgelassen werden, wenn das Angeln des Tages beendet wird Bohrer über 20 cm sollten nicht verwendet werden. Verwenden Sie nach Möglichkeit elektrische Bootsmotoren. Wenn ein Verbrennungsbootmotor verwendet wird, muss Alkylatbenzin verwendet werden. Boote aus anderen Gewässern als Landösjön sind verboten. Boote können gemietet werden. Für Anwohner rund um den See, die eigene Boote verwenden, müssen diese nummeriert werden (Jan Engstedt für Liste). Diese Boote dürfen wegen Ansteckungsgefahr nicht zwischen verschiedenen Gewässern bewegt werden. Die Angelkarte muss den Namen des Anglers aufgeschrieben haben und der Inhaber muss sich ausweisen können. Angelkarten dürfen nicht übertragen werden. Es darf nur eine Angelkarte/Tag gekauft werden. Zigarettenstummel, Portionspackungen Snus dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden, sondern sind vom Benutzer mitzunehmen. Jegliche Vermüllung verboten. Verbotsgebiete bei der Fischzucht und an Zu- und Ablauf des Sees. Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos, jedoch nur in Begleitung eines Vormunds/Erwachsenen/einer Person, die eine gültige Angelkarte hat (auf deren Quote). Wird ein Angler ohne gültige Angelkarte angetroffen, erfolgt Anzeige bei der Polizei, und der Angler wird aus dem Gebiet verwiesen Angler mit Angelkarte, die gegen gegebene Regeln verstoßen haben, können eine Gebühr von 1000 kr zahlen und werden aus dem Gebiet verwiesen. Wird ein Angler ein zweites Mal beim Verstoß gegen die Angelregeln angetroffen, wird er erneut mit einer Gebühr von 1000 kr bestraft und für 5 Jahre von der Möglichkeit ausgeschlossen, Angelkarten in unserem FVOF zu kaufen.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske




