Regeln & Schonzeiten
- Ytterbergs FVOF - Regeln Regeln für die Ausübung des Fischens innerhalb von Ytterbergs FVOF Jegliches Fischen ohne mitgeführte gültige Angelkarte ist verboten und wird bei der Polizei angezeigt.
- Es ist verboten, in besetzten Gewässern innerhalb des Fischpflegegebiets von Boot, Schwimmring oder anderem Wasserfahrzeug aus zu fischen.
- Bootsverbot gilt NICHT für Gewässer mit ausschließlich natürlichem Bestand an Weißfisch Das Fischen nach Krebsen oder Muscheln ist verboten.
- Schonzeiten : Während der Zeit 1 April- 15 Mai ist das Fischen nach Äsche verboten.
- Während der Zeit 1 September – 31 Oktober ist das Fischen nach Forelle verboten.
- Mindestmaß: Forelle, Saibling, Äsche 25 cm Zu kleine Fische müssen unverzüglich ins Wasser zurückgesetzt werden, unabhängig davon, ob der Fisch tot oder lebendig ist.
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Ytterbergs FVOF - Regeln Regeln für die Ausübung des Fischens innerhalb von Ytterbergs FVOF Jegliches Fischen ohne mitgeführte gültige Angelkarte ist verboten und wird bei der Polizei angezeigt. Die Angelkarte ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Begrenzung: 2 Fische pro Tageskarte gelten für alle besetzten Gewässer, nicht für natürliche Bestände Die Angelkarte berechtigt zum Sportfischen mit einem Handgerät, Fliegenwerfen mit höchstens drei (3) Fliegen ist erlaubt. Es ist verboten, in besetzten Gewässern innerhalb des Fischpflegegebiets von Boot, Schwimmring oder anderem Wasserfahrzeug aus zu fischen. Bootsverbot gilt NICHT für Gewässer mit ausschließlich natürlichem Bestand an Weißfisch Das Fischen nach Krebsen oder Muscheln ist verboten. Es ist verboten, mit Netz, Standhaken, Langleine, Kescher, Otter, Reuse, Fischreuse sowie durch Reißen zu fischen Ausnahmen: Personen mit Wohnsitz innerhalb der Grenzen des Fischpflegegebiets haben das Recht, in bestimmten größeren Seen mit Netz und Reuse zu fischen, jedoch NICHT in besetzten Gewässern. Schonzeiten : Während der Zeit 1 April- 15 Mai ist das Fischen nach Äsche verboten. Während der Zeit 1 September – 31 Oktober ist das Fischen nach Forelle verboten. Das Fischereiverbot gilt für fließende Gewässer sowie Seen und Stillwasserbereiche innerhalb von 200 Meter von Zu- und Abfluss. Ein Exemplar einer geschonten Art, das während der Verbotszeit gefangen wird, muss unverzüglich ins Wasser zurückgesetzt werden, unabhängig davon, ob der Fisch tot oder lebendig ist. Mindestmaß: Forelle, Saibling, Äsche 25 cm Zu kleine Fische müssen unverzüglich ins Wasser zurückgesetzt werden, unabhängig davon, ob der Fisch tot oder lebendig ist. Das Mindestmaß gilt NICHT beim Bachangeln nach Forelle. Kontrollgebühr: Leichter Verstoß: Kontrollgebühr von 800:- Bei Fischen nach den von Ytterbergs FVOF aufgestellten Regeln, bei Verstößen gegen diese, bei denen die obenstehenden Regeln und Verbote übertreten werden, wird eine Kontrollgebühr von 800:- erhoben Schwerer Verstoß: Kontrollgebühr von 5920:- (10 % des Preisgrundbetrags für das Jahr 2026, der 59 200 kronor beträgt ) Bei Fischen nach den von Ytterbergs FVOF aufgestellten Regeln hinsichtlich Fischereiverbot in sämtlichen Gewässern sowie Fischen von Boot, Schwimmring oder anderem Wasserfahrzeug, Verwendung von Netzfischerei, Standhaken, Langleine, Kescher, Otter, Reuse, Fischreuse sowie Reißen in besetzten Gewässern wird eine Kontrollgebühr von 5920:- erhoben Kontrolle durch Aufsichtsperson: Bei einer Kontrolle muss die Aufsichtsperson deutlich sichtbar Dienstabzeichen, Ausweis sowie eine von der Länsstyrelsen i Jämtlans län ausgestellte Bestellung vorzeigen Besetzte Gewässer: Lillåstjärn, Ljustjärn Sjuartjärn, Storjerustjärn sowie Stortjärn Für Tageskarten in besetzten Gewässern gelten 2 Fische pro Tageskarte, danach kann eine neue Tageskarte gekauft werden, jedoch maximal 2 Tageskarten pro Tag und Person. Beim Fischen in besetzten Gewässern gilt unabhängig vom Alter eine Tageskarte Tageskarte in natürlichen Gewässern, keine Beschränkungen hinsichtlich der Fischanzahl, Jugendliche bis einschließlich vollendetes 14. Lebensjahr fischen in natürlichen Gewässern kostenlos. Familienkarte/Jahreskarte gilt für sämtliche Personen, die unter derselben Adresse gemeldet sind, und gilt NICHT in besetzten Gewässern Ytterbergs FVOF kann über vorübergehende Fischereiverbote in bestimmten Gewässern entscheiden.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske

