Regeln & Schonzeiten
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Föreda FVOF - Regeln Föredasjön Sie müssen eine Angelkarte haben, um in Föredasjön angeln zu dürfen; diese muss beim Angeln mitgeführt werden. Bei der Fischereiaufsicht ist die Angelkarte dem Kontrolleur ohne weitere Aufforderung zusammen mit einem gültigen Ausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie anhalten und die Geräte einholen. Es obliegt dem Angler, sich über die geltenden Regeln und Bestimmungen zu informieren. Die Angelkarte ist ein persönlicher Vertrag mit Föreda FVOF, die Angelregeln zu befolgen, und darf nicht übertragen werden. Nur Sportangeln mit Handgerät, wie Angeln mit Köder, Spinnangeln, Pimpelangeln und beim Eisangeln – Angel, ist erlaubt. Der Code zur Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt werden; nehmen Sie entweder Ihr Mobiltelefon mit der Nachricht mit oder drucken Sie Ihre Angelkarte auf Papier aus. Angeln ohne gültige Angelkarte ist nach dem Fischereigesetz (1993:787) eine Straftat und wird angezeigt. Kinder und Jugendliche angeln in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder unter Verantwortung der Eltern bis einschließlich des Jahres, in dem sie 16 Jahre alt werden, kostenlos. Die Karte gilt nicht für Krebsangeln. Das Angeln soll maßvoll und unter Beachtung guter Fischpflege ausgeübt werden. BEACHTEN SIE! Graskarpfen ist ein gewässerpflegender Fisch im See und muss unverzüglich freigelassen werden, wenn er gefangen wird. Zäune/Elektrozäune müssen immer geschlossen sein. Föredasjön Boote - Regeln Alle, die Boote von uns mieten, sind auch dafür verantwortlich, dass sie im selben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurden, und dass etwaige Angelgeräte gereinigt sind, wenn sie zuvor in anderen Gewässern waren. Allen Müll nehmen Sie wieder mit. Sie sind selbst dafür verantwortlich, eigene Rettungswesten für alle im Boot mitzubringen! Wer das Boot mietet, ist verantwortlich für: – alle Sicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes. Vermeiden Sie es, im Boot zu stehen, und tragen Sie immer eine Rettungsweste. – dass Ruder und Schöpfgefäße vorhanden bleiben und sich in gebrauchsfähigem Zustand befinden. – dass Boot und Zubehör am Steg/am ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. – dass das Boot innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird. – dass Schäden und andere Mängel dem Verein gemeldet werden. Unterlassene Meldung kann zu Schadensersatzpflicht führen. – Schäden müssen von demjenigen ersetzt werden, der den Schaden verursacht hat. Nach Ablauf der Mietzeit kann eine Kontrolle erfolgen. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Unfälle infolge äußerer oder anderer Umstände.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske



