Regeln & Schonzeiten
- Hechte länger als 75 cm müssen ebenfalls zurückgesetzt werden.
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Stengårdshultasjöns FVO - Regeln BESTIMMUNGEN ÜBER DAS ANGELN INNERHALB DES FISCHEREIPFLEGEGEBIETS STENGÅRDSHULTASJÖN FÜR DIE JAHRE 2021-2022 1. Umfang: Das Fischereipflegegebiet umfasst das gesamte Angeln im Stengårdshultasjön und Lillesjön mit Abflussbach sowie den Teil des Bachs von Rakalven bis zum Stengårdshultasjön, der flussabwärts des Punktes liegt, an dem die Grenze zwischen Styrshult und Tunabo den Bach kreuzt. Auch Radan flussabwärts des Stengårdshultasjön bis zur Landstraßenbrücke gehört zum Gebiet. 2. Die Überlassung des Angelns im Fischereipflegegebiet erfolgt durch den Verkauf von Angelkarten. 3. Angeln der Teilhaber. Gemäß der Satzung hat der Fischereirechtsinhaber stets das Fischereirecht in den Gewässern seiner eigenen Flurgemeinschaft, sofern auf der ordentlichen Fischereiversammlung keine Beschlüsse über Beschränkungen hinsichtlich Geräten, Angelzeiten usw. gefasst wurden. Teilhaber haben außerdem das Recht, im gesamten Fischereipflegegebiet frei mit den für Kartenkäufer vorgeschriebenen Geräten zu angeln. 4. Kartenkäufer dürfen nur mit folgenden Handgeräten angeln. Stipprute, Spinnrute, Stationärrute, Fliegenrute, Pimpelrute, Eisangelruten, Angeldon (Köderfischmontage) sowie Schleppangeln (auch hinter Motorboot) Jugendliche angeln mit Handgerät bis zu dem Tag, an dem sie 16 Jahre alt werden, kostenlos. a) Die Tageskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab der Uhrzeit, die beim Kauf vermerkt wird. b) Die Wochenkarte gilt von Datum zu Datum. c) Die Jahreskarte gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. 5. Preise für Angelkarten für die Jahre 2021-2022 Jahreskarte 200 kr/Stück Wochenkarte 100 kr/Stück Tageskarte 40 kr/Stück Angelkarte 20 kr/Angeldon (Köderfischmontage)/Tag Eisangeln 10 kr/Rute/Tag Bootsvermietung 100 kr/Tag Folgende Angelgeräte dürfen von Kartenkäufern verwendet werden: Stipprute, Spinnrute, Stationärrute, Fliegenrute, Pimpelrute, Eisangelruten, Angeldon (Köderfischmontage) sowie Schleppangeln (auch hinter Motorboot) 6. Fanglimits: Jede Forelle muss zurückgesetzt werden! Hechte länger als 75 cm müssen ebenfalls zurückgesetzt werden. Der zurückgesetzte Fisch muss so vorsichtig wie möglich behandelt werden. Beim Angeln vom Eis sollte eine Abhakmatte verwendet werden. 7. Fangmeldung: Das Fischereipflegegebiet sieht es gern, wenn Sie als Angler Ihre Fänge melden, auch die zurückgesetzten Fische. Dies geschieht am einfachsten über den untenstehenden Kontaktlink oder durch Abgabe einer schriftlichen Mitteilung beim Angelkartenverkäufer. Vergessen Sie nicht Namen und Adresse! Unter denjenigen, die ihre Fänge gemeldet haben, verlost das Fischereipflegegebiet zwei Jahreskarten für das kommende Angeljahr.
Stand: 23.08.2026 · Quelle: iFiske





