Regeln & Schonzeiten
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Tärna-Stensele Allmänningsskog - Regeln Es ist die Pflicht jedes Anglers, sich über geltende Bestimmungen und Grenzen zu informieren. Angelerlaubnis und ID sind mitzuführen und auf Verlangen der Fischereiaufsichtsperson vorzuzeigen. Die Angelerlaubnis ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Kinder unter 16 Jahren angeln in Begleitung des Karteninhabers auf dessen Angelkarte. Verstöße gegen diese Bestimmungen können verfolgt werden. Äschenangelverbot 25/4 -31/5. Angelverbot in fließenden Gewässern 15. September bis 15. Oktober während der Laichzeit. INVASIVE Arten müssen entnommen UND gemeldet werden, sie zählen nicht zur Quote.
Stand: 30.08.2026 · Quelle: iFiske
