Regeln & Schonzeiten
- Netzangeln und Krebsangeln sind für die Allgemeinheit verboten.
- Das Mindestmaß für Edelfisch (Forelle, Regenbogenforelle u. a.) beträgt 25 cm.
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Ljunga Södra FVOF - Regeln Allgemeine Angelregeln – Ljunga Södra FVOF Angeln ist mit Handgerät (Rute), das in der Hand gehalten wird, erlaubt. Dies gilt beim Angeln vom Land, Eis und in den Gewässern, in denen Bootsangeln erlaubt ist. Angling (Eisangeln) ist im Winter erlaubt. In Hällsjön ist das Angeln vom Schwimmring mit traditioneller Fliegenangelrute erlaubt. Netzangeln und Krebsangeln sind für die Allgemeinheit verboten. Ausnahme gilt nur für Fischereirechtsinhaber gemäß besonderen Regeln. Das Mindestmaß für Edelfisch (Forelle, Regenbogenforelle u. a.) beträgt 25 cm. Der maximale Fang beträgt 4 Edelfische pro Angelgelegenheit. Angelzeiten: • Ljungan: 1 Juni – 30 August • Andere fließende Gewässer: 15 Mai – 30 August • In der übrigen Zeit gilt Angelverbot, ausgenommen Angling im Winter Für alles Angeln ist eine gültige Angelkarte erforderlich. Angeln ohne Angelkarte wird angezeigt. Im Gebiet wird Fischereiaufsicht durchgeführt. Regelverstöße können eine Aufsichtsgebühr von bis zu 4 280 kr nach sich ziehen. Geringere Verstöße, wie eine überschrittene Fangquote, können eine Gebühr nach sich ziehen. Lokale Abweichungen kommen vor. Bestimmte Gewässer können besondere Regeln haben, beispielsweise ein Verbot des Bootsangelns oder Beschränkungen auf das Angeln vom Land. Prüfen Sie vor dem Angeln stets die spezifischen Regeln für das jeweilige Gewässer. Fischereirechtsinhaber unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen einen Fischereirechtsnachweis lösen sowie die Regeln des Vereins befolgen. Nehmen Sie Rücksicht auf Natur, andere Angler und geltende Sicherheitsvorschriften.
Stand: 31.08.2026 · Quelle: iFiske
