Regeln & Schonzeiten
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Tälje-Näsets FVOF - Regeln Das Angeln darf nur mit 1 Rute/Angler erfolgen. ACHTUNG, sogenanntes Anfüttern ist nicht erlaubt. Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren angeln in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos. Angelverbot im Torringen vom 15/9 bis das Eis zufriert. Die Familienkarte gilt für maximal zwei (2) Erwachsene mit ihren eigenen Kindern. Maximal drei (3) eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt man bis einschließlich zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Die Familienkarte gilt nur für Familienmitglieder, die zu Hause wohnen und für einen Haushalt an derselben Wohnadresse. Eine Familie besteht aus zusammenlebenden verheirateten oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenlebenden Personen, die ihre Beziehung registriert haben, und deren Kindern, aus einem der Elternteile zusammen mit seinen Kindern. Als Familie gelten auch verheiratete und zusammenlebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Paarbeziehung registriert haben und keine Kinder haben.” Krebsangeln ist nicht in dieser Angelkarte enthalten. Tälje-Näsets FVOF Fischereiberechtigte - Regeln Das Fischereirecht für eine Immobilie ist in den jeweiligen Grundstücksunterlagen geregelt und beschrieben. Sie können dies bei Lantmäteriet prüfen oder bei Lantmäteriet.se unter "min fastighet" nachsehen, ob ein Fischereirecht mit Ihrer Immobilie verbunden ist. ACHTUNG, die Grundstücksbezeichnung muss beim Kauf dieser Angelkarte angegeben werden. Tälje-Näsets FVOF Bootsvermietung - Regeln Alle, die Boote von uns mieten, sind auch dafür verantwortlich, dass sie in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem man sie erhalten hat, und dass etwaige Angelgeräte gereinigt sind, wenn sie zuvor in anderen Gewässern waren (d. h. ausgeschöpft, herausgenommen, fest verschlossen usw.). Den gesamten Müll nehmen Sie wieder mit. Sie sind selbst dafür verantwortlich, eigene Schwimmwesten für alle Personen im Boot mitzubringen! Wer das Boot mietet, ist verantwortlich für: – sämtliche Sicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung des Boots. Vermeiden Sie es, im Boot zu stehen, und tragen Sie immer eine Schwimmweste. – dass Ruder und Schöpfkellen vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand sind. – dass Boot und Zubehör an den ursprünglichen Platz zurückgebracht werden. – dass das Boot innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird. – dass Schäden und andere Mängel dem Verein gemeldet werden. Eine unterlassene Meldung kann zu Ersatzpflicht führen. – Schäden müssen von demjenigen ersetzt werden, der den Schaden verursacht hat. Eine Kontrolle nach der Mietzeit kann erfolgen. Der Vermieter schließt jede Haftung für mögliche Unfälle infolge äußerer oder anderer Umstände aus.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske






