Regeln & Schonzeiten
- Folgende Regeln gelten beim Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets Sidlången. • Nur Hechte im Längenintervall 50 – 80 cm dürfen entnommen und behalten werden.
- Andere Hechte müssen schonend in den See zurückgesetzt werden. • Nur Zander über 50 cm dürfen entnommen werden.
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Sidlångens FVOF - Regeln Um eine nachhaltige Nutzung des Angelns zu fördern, die Fischereiaufsicht zu erleichtern und die Zufriedenheit bei Ihrem Besuch unserer Gewässer zu erhöhen, hat das Fischereischutzgebiet bestimmte Regeln beschlossen, die beim Angeln befolgt werden müssen. Folgende Regeln gelten beim Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets Sidlången. • Nur Hechte im Längenintervall 50 – 80 cm dürfen entnommen und behalten werden. Andere Hechte müssen schonend in den See zurückgesetzt werden. • Nur Zander über 50 cm dürfen entnommen werden. Zander, die während der Laichzeit 15 April bis 31 Mai gefangen werden, müssen schonend in den See zurückgesetzt werden. • Schleppangeln darf nur als Schleppfischen mit Köder oder mit Elektromotor ausgeübt werden. maximal 2 Ruten pro Angelkarte verwendet werden.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske
