Regeln & Schonzeiten
- Sämtliche Gewässer: Lebender Köder bei jedem Angeln verboten.
- Es ist erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten.
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Älvdalens FVOF - Regeln ANGELREGELN FÜR TOURISTENANGELKARTE Für die Ausübung des Angelns innerhalb des Fischereischutzgebiets Älvdalen. Sämtliche Gewässer: Lebender Köder bei jedem Angeln verboten. Schonzeiten: In fließenden Gewässern Angelverbot 1/9 bis einschließlich 30/4. - Im Österdalälven Angelverbot 1/9 bis einschließlich 15/5, jedoch ist Fliegenfischen auf Äsche 1/9 bis einschließlich 31/12 erlaubt. - Im Rotälven flussabwärts der Jöllenbron ist Fliegenfischen auf Äsche 1/9 bis einschließlich 31/12 erlaubt. - Auf der Flussstrecke Storsugnet-Åsendammen Angelverbot 1/9 - 31/3 Min./Max.-Maß: - Für Österdalälven gilt ein Entnahmefenster 25-35cm für Äsche und ein Entnahmefenster 25-40cm für Forelle. - Für Rotälven, Aspvassla, Navran und Rymman gilt ein Entnahmefenster 20-30cm für Äsche und ein Entnahmefenster 25-40cm für Forelle. - Für übrige fließende Gewässer gilt ein Entnahmefenster 20–30 cm für Äsche und Forelle, gilt nicht für Bachsaibling. - Im Tommostjärn und Bergholstjärn ist es erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. - Auf der Flussstrecke Storsugnet-Åsendammen ist es erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. - Für übrige Gewässer gilt Mindestmaß 30cm für Edelfisch. Fanglimit: - Von Blybergsdammen hinunter bis zu den Stauanlagen von Spjutmosjön, innerhalb von Älvdalens Fvo müssen alle Forellen zurückgesetzt werden. - In fließenden Gewässern 3 St. Edelfische/Karte und Tag, keine Begrenzung für Bachsaibling. - In allen Gewässern 3 St. Edelfische/Karte und Tag. - Im Aborrtjärn und Kårängtjärn 3 St. Regenbogenforellen/Karte und Tag. - Beim Angeln wird die Verwendung widerhakenfreier Haken empfohlen. Verbot, vom Boot zu angeln: Abborrtjärn (bei Tennådalsvägen), Djustjärn (bei Tennådalsvägen), Brynåstjärn, Ingeborgstjärn, Kalvtjärn, Kolmarkstjärn, Kropptjärnarna, Lilla Blästtjärn, Lilla Sugntjärn, Mellan Sugntjärn, Lomtjärnarna, Måbergstjärn, Piltlokarna, Sjåbocktjärn, Stortjärn (bei Hållstugan), Svartgessi (bei Hållstugan), Tangeråstjärn, Tommostjärn, Bergholstjärn, Tylttjärn, Urdtjärn. Angelverbot vom Boot mit benzinbetriebenem Motor: Lilla Knäsjön, Lövtjärn, Långtjärn in Loka, Märråtjärn, Navardalssjön sowie Stora Knäsjön. Trängslets Schießfeldgebiet: -Touristenangelkarte gilt nur in der Hauptströmung des Rotälven und im Damm. Angelverbot/Ausgenommene Gewässer: - Der Fluss zwischen Lilla und Stora Knäsjön, die Bäche zwischen Sugntjärnarna, alle Zuflüsse zum Rämmasjön, Rämmaån zwischen dem See und Sågdammen, Mangravsbäcken und Sigerajbäcken, die in Navarsjön münden, sowie die Bäche von Tommostjärn und Bergholstjärn . - 100 m stromaufwärts von Trängslets Stauanlage, das Flussbett zwischen Trängslet und Storsugnet sowie von der Tunnelmündung bis einschließlich 100 m stromabwärts des Kanalauslaufs und 100 m stromabwärts des Tunnelauslaufs beim Kraftwerk Åsen. - Im Übrigen Verbot 50 m stromabwärts von anderen Kraftwerksdämmen. - In unseren von Sveaskog gepachteten Gewässern Lumtjärn, Gambögtjärn, Rotbusstjärn, Fisklösen (westlich von Trängslet) und Marutjärn. - Hälltjärn in Loka, Simaven (nördlich der Eishalle), Sportfischen am Åsen-Damm (die Eindeichung des Åsen-Damms) westlich der Reichsstraße 70 sowie private und gemeinschaftliche Dämme innerhalb von Dörfern, Bebauung und Almweiden, die nicht in dieser Angelkarte enthalten sind. Bellybootangeln: - Nur in Gewässern erlaubt, in denen Bootsangeln erlaubt ist. - Im Tommostjärn und Bergholstjärn ist Bellybootangeln mit Fliege und widerhakenlosem Haken erlaubt. Es ist erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. Information: - Die Angelkarte gilt im gesamten Glysjön und im Trängsletdammen bis Krypan innerhalb von Särna/Idre fvo sowie bis zur Kraftstation Spjutmodammen (nicht darunter) innerhalb von Mora/Våmhus Fvo. - Für diese Gebiete ist nur ein Handgerät/Person und Angelkarte erlaubt. – Die Angelkarte gilt durch Pacht mit Sveaskog auch für Angeln mit Handgerät in Gewässern innerhalb des Gebiets, das im Osten durch die Schießfeldgrenze, im Westen durch die Transtrandgrenze und im Norden durch die Särnagrenze begrenzt wird, jedoch mit Ausnahme privater gepachteter Gewässer (siehe Angelverbot). Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte muss mit der Unterschrift des Inhabers versehen sein und beim Angeln immer mitgeführt werden. Der Inhaber muss sich ausweisen können. Fotografieren Sie die Angelkarte gerne, um sie einer Aufsichtsperson zu zeigen. In allen Hechtgewässern, in denen Forelle, Saibling oder Äsche nicht vorkommen, ist Angeln mit Angeldon (Köderfischmontage) ohne Mengenbegrenzung erlaubt. Das Angeln muss maßvoll und unter Beachtung guter Fischereipflege ausgeübt werden. Das Angeln darf nur für den Eigenbedarf ausgeübt werden, mit Ausnahme von Rotauge, das verkauft werden darf. Wer beim Angeln ohne Angelkarte angetroffen wird oder gegen die oben geltenden Bestimmungen, das Fischereigesetz, die Fischereiverordnung oder andere allgemeine Gesetze/Bestimmungen verstößt, riskiert Strafverfolgung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angeln kostenlos: - Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Angelregeln wie oben. - Verantwortung des Vormunds für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ausnahmen von den Bestimmungen: Werden über die Website, Anzeigen in lokalen Anzeigenblättern oder Beschilderung an den jeweiligen Gewässern bekannt gegeben. Suchen Sie Informationen! alvdalensfvof.se Älvdalens FVOF Ortsansässige - Regeln ANGELREGELN FÜR FISCHEREIRECHTSINHABER TEILHABER UND ORTSANSÄSSIGE Für die Ausübung des Angelns innerhalb des Fischereischutzgebiets Älvdalen. Sämtliche Gewässer: Lebender Köder bei jedem Angeln verboten. Schonzeiten: In fließenden Gewässern Angelverbot 1/9 bis einschließlich 30/4. - Im Österdalälven Angelverbot 1/9 bis einschließlich 15/5, jedoch ist Fliegenfischen auf Äsche 1/9 bis einschließlich 31/12 erlaubt. - Im Rotälven flussabwärts der Jöllenbron ist Fliegenfischen auf Äsche 1/9 bis einschließlich 31/12 erlaubt. - Auf der Flussstrecke Storsugnet-Åsendammen Angelverbot 1/9 - 31/3 Min./Max.-Maß: - Für Österdalälven gilt ein Entnahmefenster 25-35cm für Äsche und ein Entnahmefenster 25-40cm für Forelle. - Für Rotälven, Aspvassla, Navran und Rymman gilt ein Entnahmefenster 20-30cm für Äsche und ein Entnahmefenster 25-40cm für Forelle. - Für übrige fließende Gewässer gilt ein Entnahmefenster 20–30 cm für Äsche und Forelle, gilt nicht für Bachsaibling. - Im Tommostjärn und Bergholstjärn ist es erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. - Auf der Flussstrecke Storsugnet-Åsendammen ist es erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. - Für übrige Gewässer gilt Mindestmaß 30cm für Edelfisch. Fanglimit: - Von Blybergsdammen hinunter bis zu den Stauanlagen von Spjutmosjön, innerhalb von Älvdalens Fvo müssen alle Forellen zurückgesetzt werden. - In fließenden Gewässern 3 St. Edelfische/Karte und Tag, keine Begrenzung für Bachsaibling. - In allen Gewässern 3 St. Edelfische/Karte und Tag. - Im Aborrtjärn und Kårängtjärn 3 St. Regenbogenforellen/Karte und Tag. - Beim Angeln wird die Verwendung widerhakenfreier Haken empfohlen. In fließenden Gewässern: - Nur Angeln mit Handgerät erlaubt. - Otterangeln nur für Fischereirechtsinhaber sowie Teilhaber erlaubt, ausgenommen flussabwärts des Kraftwerks Blyberg, wo ein Verbot gilt. Verbot jedes Angelns mit anderen Geräten als Handgerät: Fisklösen, Lilla Knäsjön, Ljustjärn, Långtjärn in Loka, Lövtjärn, Mickeltjärn, Märråtjärn, Navardalssjön, Nässjön, Rämmasjön, Stora Knäsjön, Stora Rensjön, Stora Sugntjärn, Storsjön, Stortjärn (bei Hållstugan) und Svartgessi (bei Hållstugan). Verbot, vom Boot zu angeln: Abborrtjärn (bei Tennådalsvägen), Djustjärn (bei Tennådalsvägen), Brynåstjärn, Ingeborgstjärn, Kalvtjärn, Kolmarkstjärn, Kropptjärnarna, Lilla Blästtjärn, Lilla Sugntjärn, Mellan Sugntjärn, Lomtjärnarna, Måbergstjärn, Piltlokarna, Sjåbocktjärn, Stortjärn (bei Hållstugan), Svartgessi (bei Hållstugan), Tangeråstjärn, Tommostjärn, Bergholstjärn, Tylttjärn, Urdtjärn. Ausgenommen Fischereirechtsinhaber und Personen mit Teilhaberkarte: die das Recht haben, auch mit anderen legalen Geräten gezielt auf übrige Arten außer Forelle, Saibling und Äsche in den betreffenden Gewässern ihrer eigenen Flurgemeinschaft zu angeln. Beim Angeln mit Netz, Zugnetz und Langleine müssen die Geräte mit Name und Adresse gekennzeichnet werden. Angelverbot vom Boot mit benzinbetriebenem Motor: Lilla Knäsjön, Lövtjärn, Långtjärn in Loka, Märråtjärn, Navardalssjön und Stora Knäsjön. Trängslets Schießfeldgebiet: Angeln erlaubt in Broksjön, Mossibäck, Rivsjövasslan, Rällan, Skärbergsbäcken, Storbäcken sowie übrigen Wasserläufen nördlich von Broksjön, die direkt in den Rotälven münden. Angelverbot/Ausgenommene Gewässer: - Der Fluss zwischen Lilla und Stora Knäsjön, die Bäche zwischen Sugntjärnarna, alle Zuflüsse zum Rämmasjön, Rämmaån zwischen dem See und Sågdammen, Mangravsbäcken und Sigerajbäcken, die in Navarsjön münden, sowie die Bäche von Tommostjärn und Bergholstjärn . - 100 m stromaufwärts von Trängslets Stauanlage, das Flussbett zwischen Trängslet und Storsugnet sowie von der Tunnelmündung bis einschließlich 100 m stromabwärts des Kanalauslaufs und 100 m stromabwärts des Tunnelauslaufs beim Kraftwerk Åsen. - Im Übrigen Verbot 50 m stromabwärts von anderen Kraftwerksdämmen. - In unseren von Sveaskog gepachteten Gewässern Lumtjärn, Gambögtjärn, Rotbusstjärn, Fisklösen (westlich von Trängslet) und Marutjärn. - Hälltjärn in Loka, Simaven (nördlich der Eishalle), Sportfischen am Åsendammen (die Eindeichung des Åsendammen ) westlich der Reichsstraße 70 sowie private und gemeinschaftliche Dämme innerhalb von Dörfern, Bebauung und Almweiden, die nicht in dieser Angelkarte enthalten sind. Bellybootangeln: - Nur in Gewässern erlaubt, in denen Bootsangeln erlaubt ist, - Im Tommostjärn und Bergholstjärn ist Bellybootangeln mit Fliege und widerhakenlosem Haken erlaubt. Es ist erlaubt, einen Edelfisch unter 40 cm/Tag zu behalten. Netzfischverbot: - Verbot des Netzfischens in sämtlichen Gewässern kleiner als 10 ha. - Verbot im Broksjön sowie im oberen Teil des Åsendammen bis zum großen Parkplatz östlich von RV70m(bei Åsens Sportfischen) und gerade über den Damm. - Verbot auch innerhalb eines Radius von 300 Metern von Ein- und Ausläufen in Seen während 1/9 bis einschließlich 31/12. - Das Netzverbot umfasst auch Zugnetz und Langleine. Information: - Die Angelkarte gilt im gesamten Glysjön und im Trängsletdammen bis Krypan innerhalb von Särna/Idre fvo sowie bis zur Kraftstation Spjutmodammen (nicht darunter) innerhalb von Mora/Våmhus Fvo. - Für diese Gebiete ist nur ein Handgerät/Person erlaubt. - Die Angelkarte gilt durch Pacht mit Sveaskog auch für Angeln mit Handgerät in Gewässern innerhalb des Gebiets, das im Osten durch die Schießfeldgrenze, im Westen durch die Transtrandgrenze und im Norden durch die Särnagrenze begrenzt wird, jedoch mit Ausnahme privater gepachteter Gewässer (siehe Angelverbot). Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte muss mit der Unterschrift des Inhabers versehen sein und beim Angeln immer mitgeführt werden. Der Inhaber muss sich ausweisen können. Fotografieren Sie die Angelkarte gerne, um sie einer Aufsichtsperson zu zeigen. Für Fischereirechtsinhaber, Teilhaber und Ortsansässige berechtigt die Angelkarte zu zwei Handgeräten/Angler, ausgenommen Trängsletdammen, wo Schleppangeln sowie Angeln mit Angeldon (Köderfischmontage) erlaubt sind. In allen Hechtgewässern, in denen Forelle, Saibling oder Äsche nicht vorkommen, ist Angeln mit Angeldon (Köderfischmontage) ohne Mengenbegrenzung erlaubt. Das Angeln muss maßvoll und unter Beachtung guter Fischereipflege ausgeübt werden. Das Angeln darf nur für den Eigenbedarf ausgeübt werden, mit Ausnahme von Rotauge, das verkauft werden darf. Wer beim Angeln ohne Angelkarte angetroffen wird oder gegen die oben geltenden Bestimmungen, das Fischereigesetz, die Fischereiverordnung oder andere allgemeine Gesetze/Bestimmungen verstößt, riskiert Strafverfolgung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren angeln kostenlos: - Für Kinder und Jugendliche gelten dieselben Angelregeln wie oben. - Verantwortung des Vormunds für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wichtig für Sie, wenn Sie innerhalb des Schießfelds Älvdalen angeln: - Sie sind verpflichtet herauszufinden, ob auf dem Schießfeld gefährliche Tätigkeiten stattfinden. - Zutrittsverbote sind auf Informationstafeln an den Zufahrtswegen zum Schießfeld angebracht - Zutrittsverbote sind auch auf der Website der Streitkräfte unter Aktuelles/Schießfeld und Sperrungen zu finden - Bei Zutrittsverbot ist das Schießfeld oder Teile davon ein Schutzobjekt gemäß Schutzgesetz (2010:305) - Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Zutrittsverbot kann zu einer Freiheitsstrafe führen Ausnahmen von den Bestimmungen: Werden über die Website, Anzeigen in lokalen Anzeigenblättern oder Beschilderung an den jeweiligen Gewässern bekannt gegeben. Suchen Sie Informationen! alvdalensfvof.se
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske








