Regeln & Schonzeiten
- Es ist verboten, gleichzeitig mehr als eine Angelrute/einen Köder zu verwenden.
- Es ist verschiedenen Angelnden verboten, ihre erlaubten zwei (2) Netzlängen miteinander zu verbinden.
- Das Angeln mit Langleine und Hechtschere ist in sämtlichen Gewässern verboten.
- Angeln, Haken und Angeln mit Eisangelrute mit Drillingshaken sind in Edelfischgewässern verboten; Ausnahme ist unser Teil von Bergviken.
- Angeln mit lebendem Köder (Fisch) ist in Edelfischgewässern verboten.
- Das Angeln mit Netzen in Bofarasjön ist verboten, da dort umfangreiche Zanderbesatzmaßnahmen durchgeführt werden.
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Hanebo-Segersta FVF – Regeln Beim Angeln auf Forelle, Regenbogenforelle und Saibling in Ondtjärn gilt maximal 3 Fische / nur eine Angelkarte darf gelöst werden und gilt bis 24.00 Uhr am selben Tag/Datum. ACHTUNG! Eine neue ANGELKARTE DARF AM SELBEN DATUM NICHT GELÖST WERDEN! Eine Rute/ein Köder/ein Angelnder. Die Karte darf nicht übertragen werden. Weitere Informationen: siehe Aushang am Automaten. Alle, die eine Jahreskarte 200 kr, eine Familienmitgliedskarte (derzeit 50kr/Person) (am selben Wohnsitz wie derjenige, der die Jahreskarte gelöst hat, gemeldet und über 15 Jahre alt; wird zusammen mit der Jahreskarte gelöst) sowie einen Fischereirechtsinhabernachweis im Laufe des Jahres lösen, sind Mitglieder des Vereins. Freies Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre gilt überall außer im Put-and-Take-Gewässer Ondtjärn. Es ist verboten, gleichzeitig mehr als eine Angelrute/einen Köder zu verwenden. Schleppangeln (mehr als eine Angelrute/Person (Inhaber der Angelkarte)) darf nur nach Lösen einer besonderen Angelkarte erfolgen (Zusatzkarte zu einer unserer übrigen Angelkarten). Das Angeln mit Netzen darf nur nach Lösen einer besonderen Netzkarte erfolgen, die ausschließlich im FVO (Kirchspiele Hanebo-Segersta) gemeldete Personen lösen dürfen, und kann nur als Zusatzkarte zu einer unserer übrigen Angelkarten gelöst werden. Es ist verschiedenen Angelnden verboten, ihre erlaubten zwei (2) Netzlängen miteinander zu verbinden. Netz- und Schleppangelkarten werden nur vom Vorstand verkauft. Schleppangelkarten auch über Ifiske. Angeln mit festen Geräten, Otterbrett und Netzen ist in fließenden Gewässern und den folgenden Seen verboten: Björktjärn, Sundsjön, Bodtjärn, Västansjö-Rödtjärn, Nannsjön, Ljustjärn, Djupsjön, Hammarsbo-Rötjärn, Ondtjärn, Tvåtjärnarna, Tobergstjärn und Bofarasjön. Die Angelkarten sind persönlich und dürfen nicht übertragen werden. Das Angeln mit Langleine und Hechtschere ist in sämtlichen Gewässern verboten. Maximale Hakenanzahl/Person ist zehn (10). Maximale Anzahl Eisangelruten mit Drillingshaken ist zehn (10). Angeln mit Angelhaken: maximal/Person zwanzig (20). Gilt für sämtliche Hechtgewässer. Unbeaufsichtigt gelassene Geräte müssen mit dem Namen, der Adresse, Telefon- und Angelkartennummer des Nutzers gekennzeichnet sein. Angeln, Haken und Angeln mit Eisangelrute mit Drillingshaken sind in Edelfischgewässern verboten; Ausnahme ist unser Teil von Bergviken. Angeln mit lebendem Köder (Fisch) ist in Edelfischgewässern verboten. Ausnahme unser Teil von Bergviken. Der Verkauf von Fisch darf nur durch Fischereirechtsinhaber und erst nach Kenntnis des FVOF erfolgen. Ausnahmen können bei Angelwettbewerben gemacht werden. Angelwettbewerbe dürfen nur nach Genehmigung des FVF veranstaltet werden. Boote und andere Arten schwimmender Wasserfahrzeuge dürfen in sämtlichen Edelfischgewässern nicht benutzt werden; ausgenommen sind Bergviken, Nannsjön und Sundsjön. Ausnahme ist auch Ljustjärn, wo die Verwendung eines Bellyboats gegen Lösen einer 200 kr kostenden Zusatzkarte erlaubt ist. Beim Angeln von diesem Bellyboat gilt Catch and Release. Das Angeln vom Bellyboat in Ondtjärn ist erlaubt. Das Angeln mit Netzen in Bofarasjön ist verboten, da dort umfangreiche Zanderbesatzmaßnahmen durchgeführt werden. Entnahmefenster 40-60 cm. In Ljustjärn gilt maximal 3 Äschen/Saiblinge / pro Angelnden und Tag. Mindestmaß 35 cm für Äsche und 30 cm für Saibling. In Ljustjärn gilt vom 15/4- 15/5 Angelverbot. In Hammarsbo-Rötjärn gilt maximal 1 Forelle/Angelnden und Tag, Mindestmaß 30 cm. In Naturgewässern gilt 3 Edelfische/Angelnden und Tag. Dies betrifft Forelle und Saibling mit einem Mindestmaß von 30 cm. Für Zander gilt ein Entnahmefenster von 40-65 cm. Gilt für unseren Teil von Bergviken sowie übrige Gewässer. Jeder Zander unter 40 cm und über 65 cm muss zurückgesetzt werden. Maximale Anzahl Zander/Tag ist 4. Für Hecht beträgt das Höchstmaß 70 cm. Jeder Hecht über 70 cm muss zurückgesetzt werden. (1.) Wenn Inhaber einer Wochenkarte in dem Teil von Bergviken angeln, der innerhalb eines anderen Fischereipflegegebiets liegt, gelten dessen Regeln. Es liegt in der Verantwortung jedes Angelnden, diese Regeln herauszufinden! Sundsjöbäcken und Rödtjärnsbäcken haben wie bisher ein jährliches Angelverbot. Dies gilt auch, wenn eine eventuelle Beschilderung zerstört wurde. Es ist Pflicht des Angelnden, die geltenden Regeln für die Ausübung des Angelns herauszufinden, auch wenn nicht alle Regeln auf der Angelkarte des Inhabers abgedruckt sind. Zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember ist das Angeln in Wasserläufen mit Edelfischbestand verboten. Ergänzende Regeln für den Teil von Hanebo-Segersta in Bergviken. Begrenzung auf zwei Netze mit einer Tiefe von fünf Fuß (1,5 m), maximal 30 m je Netz, minimale Maschenweite 60 mm – das bedeutet, dass jede Seite der Masche 60 mm beträgt. Wenn die Masche durch diagonales Ziehen an gegenüberliegenden Ecken gestreckt wird, beträgt die gestreckte Masche 120 mm (gestreckte Masche) – die vom Eigentümer verbunden werden dürfen. Diese Netze dürfen nicht mit den Netzen anderer Angelnder verbunden werden. (1.) Die Netzkarte darf nur vom Vorstand des Vereins verkauft werden. (1.) Die Netzkarte darf nur von einer Person gelöst werden, die innerhalb des Fischereipflegegebiets (Kirchspiele Hanebo und Segersta) gemeldet ist. (1.) Netzverbot Mai-Juni-Juli. Die Netzkarte ist persönlich. (1.) Netze dürfen höchstens 12 Stunden eisfreie Zeit und maximal 24 Stunden unter Eis liegen. Netze müssen danach aufgenommen (geleert) werden. (1.) Netze müssen mit Namen, Adresse und Telefonnummer an gut sichtbaren Schwimmern an beiden Enden gekennzeichnet sein. (1.) Netze müssen wie andere Angelgeräte vor dem Auslegen desinfiziert werden. (1.) Maximal 10 Eisangelruten mit Drillingshaken. (1.) Langleinenangeln ist verboten. (1.) Das Angeln mit Hechtschere ist in sämtlichen Gewässern verboten. Schleppangeln darf nach Lösen einer besonderen Karte ausgeübt werden. Als Schleppangeln gilt mehr als eine Rute/Angelnden (Inhaber der Angelkarte). (1.) Der Verkauf von Fisch darf nur durch Fischereirechtsinhaber und erst nach Kenntnis des FVOF erfolgen. (1.) Ausnahmen können bei Angelwettbewerben nach Genehmigung des FVF gemacht werden. (1.) Angelwettbewerbe dürfen nur nach Erlaubnis des FVF stattfinden. (1.) Mindestmaße: Zander, Entnahmefenster 40-65 cm, Fische unter und über diesen Größen müssen zurückgesetzt werden. (1.) Forelle 30 cm, Äsche 35 cm, Saibling 30 cm. (1.)(2.). Für Hecht beträgt das Höchstmaß 70 cm; Hechte über 70 cm müssen zurückgesetzt werden. Maximale Anzahl Zander/Angelnden und Tag ist 4; dies gilt für diese Arten zusammen, z. B. 2 Forellen, 1 Zander, 1 Äsche/Tag. Forelle maximal 3/Tag. Äsche maximal 3/Tag. (1.)(2.) Ein Fangprotokoll ist bei jedem Angeln zu führen. Erklärungen: (1.) Gilt für alle Gewässer. (2.) Für Ljustjärn gelten andere Regeln. Die Fischereipflegemaßnahmen müssen durch Einnahmen aus Angelkarten und verfügbare Fördermittel finanziert werden. Bestimmte Abweichungen vom Plan können vorkommen. Dies aus Gründen, die nicht vorhergesehen werden konnten. Hinzukommende Gewässer. Die Angelkarte des Vereins gilt nun auch in den übrigen Gewässern innerhalb des Hanebo-Segersta-Fischereipflegegebiets. Beispiele: Gopen, Mäken, Stugubacksjön u. a. (ausgenommen sind Gewässer, in denen Edelfische dominieren). Hinzukommend sind die Gewässer, die früher von Ramans FVF gepachtet wurden. Ausnahmen sind Put-and-Take-Gewässer und Edelfischgewässer. Für diese hinzukommenden Gewässer gelten dieselben Regeln, sofern der derzeitige Pächter – Åmots fiskevårdsförening – keine strengeren Regeln festgelegt hat. Verstöße gegen die geltenden Regeln werden verfolgt.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske








