Regeln & Schonzeiten
Alle Regeln anzeigen
Storsjöns FVOF Sandviken - Regeln • Die Angelkarte ist persönlich (ausgenommen Gästekarte). Nur eine Karte pro Person und Angelgelegenheit ist gültig. Bei einer Kontrolle ist der Angler verpflichtet, sich auszuweisen. Die Angelkarte kann bei Verstößen eingezogen werden. Ein Angler, der gegen die Regeln verstößt, kann mit einer Kontrollgebühr von 2000 kr belegt werden. • Schutzgebiete: Zum Schutz des Zanders gibt es Schutzgebiete, siehe Karte! Storgrundet im Västerfjärden sowie das Gebiet nördlich von Gösholmen im Körnikan sind das ganze Jahr über vollständig für das Angeln gesperrt und an den äußeren Ecken mit 4 gelben Kreuzpfahlbojen markiert. Zwischen den gelben Kreuzpfahlbojen gibt es außerdem ergänzende rote Bojen. Västergrundet sowie Skravelharen-Flygargrundet im Västerfjärden sind vom Eisaufbruch bis zum 30. Juni geschützt. Ab 1. Juli werden die roten Bojen aus diesen Gebieten entfernt, um zu verdeutlichen, dass das Angeln dort nun erlaubt ist. Diese roten Bojen werden dann in das Schutzgebiet Storgrundet verlegt, um zu verdeutlichen, dass dieses Gebiet das ganze Jahr über vollständig geschützt ist. Beachten Sie, dass die Kartenfunktion anzeigt, wo Sie sich befinden und wo die Schutzgebiete liegen. Im Sommer sind die Gebiete mit Bojen markiert. • Das Angeln vom Boot ist innerhalb der Netzverbotszone in der Gavelhytteviken vom Eisaufbruch bis einschließlich 30. Juni nicht erlaubt. Im Hafenbereich der Sandvikens segelsällskap bei Bångs gilt Angelverbot, ebenso im Fahrwasser bei der Bångs-Klappbrücke. In den Häfen des Segelsällskapet bei Stenbryggan und Trebo gilt im gesamten Hafenbereich ein vollständiges Angelverbot. • Fanglimit: 2 Zander pro Tag und Person. 2 Hechte pro Tag und Person. • Mindestmaß: Zander 45 cm. • Höchstmaß: Zander 65 cm, Hecht 75 cm, Barsch 40 cm. Behandeln und setzen Sie die Fische vorsichtig zurück! • Seitenparavane ist nicht erlaubt. • Krebsangeln ist das ganze Jahr über verboten. • Verbot des Verkaufs von Fängen. • Für Fischereirechtsinhaber gelten gesonderte Regeln. • Jugendliche bis 16 Jahre angeln kostenlos mit Handgerät/Schleppangeln 1 Rute. • Handgerät/Schleppangeln maximal 2 Ruten, Angeln/Eisangeln maximal 6 Geräte, Handgerät vom Ufer 2 Ruten, 1 Reuse, 1 Köderfischnetz maximal 10 m lang, maximale Netzmaschenweite 12 mm, maximal 1 m tief (das Köderfischnetz muss stets beaufsichtigt werden) • Alle Geräte müssen mit einer gut sichtbaren orangefarbenen Angelkugel (oder einem entsprechenden Gegenstand) mit einem Durchmesser von mindestens 23 cm gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung der Geräte muss mit der geltenden Fischereirechtsnummer/Angelkartennummer, Name und Telefonnummer erfolgen. • Für Handgerät vom Ufer gilt 1 Rute sowie Eisangeln 1 Rute. • Bei Jahreskarten mit Gästekarte darf ein Gast (bei derselben Gelegenheit und gemeinsam mit dem Inhaber der Jahreskarte) mit 1 Rute Handgerät/Schleppangeln/Pimpeln angeln. Der Gast darf einen entsprechenden Fang wie der Inhaber der Jahreskarte entnehmen. (siehe Fanglimit) • Angelwettbewerbe müssen rechtzeitig angemeldet und vor ihrer Durchführung genehmigt werden.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske










