Regeln & Schonzeiten
- Faxebygdens FVOF - Regeln Schonzeit Das Angeln auf Forelle ist während der Zeit 1 September - 31 Oktober verboten.
- Schutzgebiete Bei Staudämmen und besonders angelegten Fischwegen ist jegliches Angeln 50 Meter flussaufwärts und 50 Meter flussabwärts vom Dammbauwerk oder Fischweg gerechnet verboten.
- Im Svarttjärnen mit Bach und Auslauf zum Faxälven ist jegliches Angeln verboten.
- Angelmethoden Wurmangeln ist in fließenden Gewässern im Norrån verboten.
- Mindestmaß Die kleinste erlaubte Länge für gefangene Forelle und Saibling und Äsche beträgt 30 cm.
- Angeln vom Boot ist im Ströms Vattudal erlaubt und ohne Motor im Skarvsjön und Lillallvattnet Angelverbot in Umgehungsgerinnen und Lachstreppen sowie in Anschluss an die Fischzucht in Äspnäs und Gärdnäs Mindestmaß für Forelle, Saibling und Äsche: 25 cm.
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Faxebygdens FVOF - Regeln Schonzeit Das Angeln auf Forelle ist während der Zeit 1 September - 31 Oktober verboten. Fließende Gewässer Seen und Stillwasserbereiche innerhalb eines Abstands von 200 Metern von Zu- und Abfluss. Angelverbot im Norrån zwischen 1 April-31 Mai. Schutzgebiete Bei Staudämmen und besonders angelegten Fischwegen ist jegliches Angeln 50 Meter flussaufwärts und 50 Meter flussabwärts vom Dammbauwerk oder Fischweg gerechnet verboten. Bergögrenen Kein Wurmangeln im Bergögrenen, d. h. zwischen Sporrsjön und Stamseleviken. Im Svarttjärnen mit Bach und Auslauf zum Faxälven ist jegliches Angeln verboten. Angelmethoden Wurmangeln ist in fließenden Gewässern im Norrån verboten. Bei sonstigem Angeln vom Boot ist nur ein Köder pro Person erlaubt. Mindestmaß Die kleinste erlaubte Länge für gefangene Forelle und Saibling und Äsche beträgt 30 cm. Vattudalskortet - Regeln Angeln nur mit Handrute und einem Köder. Angeln vom Boot ist im Ströms Vattudal erlaubt und ohne Motor im Skarvsjön und Lillallvattnet Angelverbot in Umgehungsgerinnen und Lachstreppen sowie in Anschluss an die Fischzucht in Äspnäs und Gärdnäs Mindestmaß für Forelle, Saibling und Äsche: 25 cm. Sie müssen eine gültige Angelkarte haben, um angeln zu dürfen. Beim Angeln muss ein Mobiltelefon mit dem Bestätigungscode (iFiskes Angelkartennummer) mitgeführt werden; alternativ kann die Angelkarte auf Papier ausgedruckt sein. Sie müssen sich auch über die geltenden Regeln für das Gewässer, in dem Sie angeln, informiert haben. Auf Aufforderung eines Fischereiaufsehers muss die Angelkarte/der Code ohne weitere Aufforderung vorgezeigt werden. Erleichtern Sie die Kontrolle, indem Sie das Angeln unterbrechen und die Geräte einholen. Wir sollten auch daran denken, dass es kein Recht, sondern ein Privileg ist, in unserer Natur angeln und sich aufhalten zu dürfen, und uns entsprechend verhalten. Denken Sie auch daran, die Umwelt zu schützen.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske

