Regeln & Schonzeiten
- Jede andere Art des Angelns ist verboten, ebenso Bootsverbot.
- Angeln mit Netz ist in allen Gewässern verboten.
- Während September und Oktober sowie vom 15 April bis 31 Mai ist das Angeln in Sättån und Höglundabäcken sowie in übrigen fließenden Gewässern verboten.
- Borstentjärn und Butjärn separate Tageskarte 200 kr max. 3 Edelfische pro gelöster Karte.
- Mindestmaß: Gesunden Forelle und Äsche 35cm übrige Gewässer 20cm.
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Gesundens fvo - Regeln Unsere Angelkarten sind erforderlich, um in den Gewässern zu angeln, die vom Gebiet des Gesundens Fvof umfasst werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist das Angeln frei. Die allgemeinen Angelkarten gelten nicht in Borstentjärn oder Butjärn. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit Rute-Haken und Kunstköder in allen Gewässern des Fvof, außer in unseren besetzten Teichen, dort gelten Sonderkarten. Die Karte ist persönlich. Angelkarte für Familien gilt für Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartner. Gebühren: Tageskarte 70kr Jahreskarte 250 kr Jahreskarte Familie 350kr. Fischereirechtsinhaber 100kr. Borstentjärn und Butjärn separate Tageskarte 200 kr max. 3 Edelfische pro gelöster Karte. Jugendliche unter 18 angeln auf der Angelkarte und Quote des Erziehungsberechtigten. Eine von Hand gehaltene Rute pro Karte. Jede andere Art des Angelns ist verboten, ebenso Bootsverbot. Wenn die Quote mit 3 Fischen erfüllt ist, muss eine neue Karte gelöst werden, bevor weiter geangelt wird. Die Angelkarten sind persönlich und können nicht geteilt werden. ANGELVERBOT. Gemeinsames Angelverbot mit Stuguns Fvo in der gesamten Fiskviken innerhalb der Brücke sowie 100 Meter hinaus Richtung Gesunden. Gilt im Zeitraum 1/4- 30/6. Angeln mit Netz ist in allen Gewässern verboten. Fischereirechtsinhaber und innerhalb von Gesundens fvof Wohnhafte sowie Ferienhausbesitzer, die eine Jahreskarte gelöst haben, dürfen mit Netz in Gesunden und sättsjön angeln. Angeldon (Köderfischmontage) mit Hakenangeln ist in allen Gewässern erlaubt, außer in unseren besetzten Teichen. Während September und Oktober sowie vom 15 April bis 31 Mai ist das Angeln in Sättån und Höglundabäcken sowie in übrigen fließenden Gewässern verboten. Das Verbot gilt 200 m hinaus von Fluss- und Bachmündungen. Schongebiete: während der Zeit mit Angelverbot: in Seen und Strömungsabschnitten innerhalb einer Entfernung von 200m vom Ausfluss. Mindestmaß: Gesunden Forelle und Äsche 35cm übrige Gewässer 20cm. Eine Kontrollgebühr von 2200 kr wird erhoben, wenn unsere Regeln für die Ausübung des Angelns übertreten werden. Verstoß gegen das Mindestmaß 500kr. Gesundens FVO - Bootsvermietung - Regeln Alle, die im Boot angeln, müssen eine Angelkarte haben. Bringen Sie eigene Schwimmwesten mit. Geben Sie das Boot in gereinigtem Zustand zurück.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske
