Regeln & Schonzeiten
- A lles Angeln ohne mitgeführte Angelkarte ist verboten.
- Angeln mit Netzen, Scheren, Standhaken, Langleinen, Kescher, Reusen, Fischkörben und Otter ist verboten, ebenso das Reißen.
- Das Angeln mit Scheren ist generell verboten, kann jedoch nach Beschluss des Vorstands bewilligt werden, wenn die Gründe der Fischereipflege förderlich sind.
- Das Angeln vom Bellyboot in unseren Put-&-Take-Gewässern ist verboten.
- In Svegssjön sowie in Ljusnan, Lofsån und Vemån oberhalb von Svegssjön ist das Angeln ganzjährig erlaubt, jedoch mit Vorbehalt gemäß den Schonzeiten bestimmter Arten (siehe unten).
- Das Angeln mit beködertem Haken auf dieser Strecke ist verboten.
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Gissjöberg-Mosätt FVO - Regeln REGELN FÜR DAS ANGELN INNERHALB DES FISCHEREIPFLEGEGEBIETS GLISSJÖBERG- MOSÄTT. A lles Angeln ohne mitgeführte Angelkarte ist verboten. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre angeln kostenlos auf der vom Erziehungsberechtigten gelösten Angelkarte. Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Sie sind verpflichtet, tagesaktuelle Informationen über Regeln und Angelverbote einzuholen. Die Angelkarte berechtigt zum Sportangeln mit einem Handgerät oder einem Köder hinter dem Boot; ausgenommen sind Svegssjön und Ljusnan oberhalb von Svegssjön, wo beim Angeln vom Boot mehrere Ruten verwendet werden dürfen. Fliegenwürfe mit höchstens drei Fliegen sind jedoch erlaubt. Angeln mit Netzen, Scheren, Standhaken, Langleinen, Kescher, Reusen, Fischkörben und Otter ist verboten, ebenso das Reißen. Ausnahme: Grundstückseigentümer innerhalb der Grenzen des Fischereipflegegebiets haben das Recht, in Svegssjön mit Netzen zu angeln, sofern sie eine gültige Angelkarte gelöst haben. Alle Inhaber einer Angelkarte haben das Recht, innerhalb des Fischereipflegegebiets mit Angeldon (Köderfischmontage) zu angeln, jedoch höchstens zehn (10) Angeldon (Köderfischmontage) pro Person. Das Angeln mit Scheren ist generell verboten, kann jedoch nach Beschluss des Vorstands bewilligt werden, wenn die Gründe der Fischereipflege förderlich sind. Ein Antrag für das Angeln mit Scheren oder mit mehr als 10 Angeldon (Köderfischmontage) ist beim Vorstand einzureichen, und das Angeln darf nicht begonnen werden, bevor ein diesbezüglicher Beschluss festgelegt ist. In unseren Put-&-Take-Gewässern ist die Anzahl der Fische der Arten Forelle, Saibling und Regenbogenforelle, die gefangen werden dürfen, auf 3 Fische/ Tag und Karte begrenzt. In Kårtjärn werden Forelle und Saibling eingesetzt. In Albintjärn wird Regenbogenforelle eingesetzt. Wenn Sie weiterangeln möchten, nachdem die Quote erfüllt ist, lösen Sie eine neue Karte. Das Angeln vom Bellyboot in unseren Put-&-Take-Gewässern ist verboten. In Svegssjön sowie in Ljusnan, Lofsån und Vemån oberhalb von Svegssjön ist das Angeln ganzjährig erlaubt, jedoch mit Vorbehalt gemäß den Schonzeiten bestimmter Arten (siehe unten). Das Fischereipflegegebiet kann vorübergehende Angelverbote in bestimmten Gewässern beschließen. Informationen über ein solches Verbot erhalten Sie bei einer unserer Kontaktpersonen/dem Vorstand oder durch einen Besuch unserer unserer Facebook-Seite: @Fiske Glissjöberg/Mosätt. Innerhalb des Gebiets gibt es eine Fliegenangelstrecke entlang des Lofsån. Auf der Karte mit XX markiert und ausgewiesen. Dort ist nur Fliegenangeln erlaubt (höchstens drei Fliegen pro Fliegenwurf). Auf der Strecke sind Schilder mit entsprechenden Informationen aufgestellt. Das Angeln mit beködertem Haken auf dieser Strecke ist verboten. Schonzeiten: Vom 1. September bis einschließlich 31. Oktober ist das Angeln auf Forelle verboten, sowie vom 1. April bis einschließlich 15. Mai auf Äsche. Das Angelverbot während der Schonzeiten gilt in fließenden Gewässern sowie Seen und Strömungsabschnitten innerhalb von 200 Metern von Zu- und Abflüssen. Ein Exemplar einer geschonten Art, das während der Verbotszeit gefangen wird, muss unverzüglich ins Wasser zurückgesetzt werden. Mindestmaß: Forelle und Saibling 25 cm, Äsche 30 cm. In Veman beträgt das Mindestmaß für Äsche 35 cm. Das Angeln auf Krebse oder Muscheln ist verboten. Sie nehmen Ihren Müll mit und halten die Angelplätze in dem Zustand, in dem Sie sie selbst vorfinden möchten.Lassen Sie niemals Dosen, Flaschen, Plastik und anderes nicht biologisch abbaubares Material im oder am Gewässer oder auf dem Eis zurück. Bei Verstößen gegen die Regeln des Fischereipflegegebiets werden Kontrollgebühren wie folgt erhoben: Angeln und Fang bei Angelverbot – 10 % des Preisgrundbetrags von 2019 (Preisgrundbetrag = 46 500:- ) Sonstige Regelverstöße – 5 % des Preisgrundbetrags von 2019 Die Jahreskarte gilt für das Kalenderjahr in unserem Fischereipflegegebiet!
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske
