Regeln & Schonzeiten
- Schleppnetzangeln, Netzauslegen, Angeldon (Köderfischmontage) usw. sind verboten. (Aber für Grundeigentümer mit Fischereirecht erlaubt).
- Nur EINE Rute pro Karte und Angler (max 3 Haken, Seitenhänger).
- Mindestmaß Forelle und Saibling 25cm.
Alle Regeln anzeigen
Messlingens FVOF - Regeln MESSLINGENS FVOF ANGELREGELN Angelverbot ab 1/9 bis einschließlich 31/10 ist jegliches Angeln in fließendem Wasser sowie in Becken und Seen verboten, die mit den oben genannten Verbotsgebieten in Verbindung stehen, innerhalb eines Abstands von 200m von Zu- und Abfluss. Nur in Messlingssjön darf im selben Zeitraum geangelt werden, ausgenommen Schutzgebiete von 200m außerhalb von Zu- und Abfluss. Im Mittån flussabwärts des Sees ist JEGLICHES Angeln vom See etwa 500m flussabwärts bis zum ersten ruhigen Wasser „lillhån“ GESCHÜTZT. Schilder sind aufgestellt. Beim Angeln darf ein angeleinter Hund mitgeführt werden. Schleppnetzangeln, Netzauslegen, Angeldon (Köderfischmontage) usw. sind verboten. (Aber für Grundeigentümer mit Fischereirecht erlaubt). Långdrag ist erlaubt. Mit Sportangeln ist Hakenangeln mit EINER von Hand geführten Rute gemeint. Nur EINE Rute pro Karte und Angler (max 3 Haken, Seitenhänger). Lebender Fisch darf nicht als Köder verwendet werden. Die Karte ist persönlich und darf nicht übertragen werden, ausgenommen Jahreskarte, die für Ehemann, Ehefrau und Lebenspartner gilt. (Machen Sie eine Kopie oder fotografieren Sie die Angelkarte für alle, die bei einer Kontrolle die Karte vorzeigen können). Mindestmaß Forelle und Saibling 25cm. Quappe und Bachsaibling dürfen nicht zurückgesetzt werden. Bei Verstoß wird eine Kontrollgebühr von 2000kr erhoben. Angeln ohne gültige Erlaubnis wird bei der Polizei angezeigt. Es gibt Aufseher. Alle Kinder/Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre angeln kostenlos.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske

