Regeln & Schonzeiten
- Mo-Östersjöns FVO - Regeln Das Angeln darf nur für den Eigenbedarf und mit Sportangelgerät (von Hand geführte Rute sowie Köder und Schleppleine) und max. 20 St.
- Für Fischereiberechtigte mit Nachweis gelten max. 5 Netze/Gelegenheit während des Zeitraums 1.
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Mo-Östersjöns FVO - Regeln Das Angeln darf nur für den Eigenbedarf und mit Sportangelgerät (von Hand geführte Rute sowie Köder und Schleppleine) und max. 20 St. Hechtscheren / Gelegenheit ausgeübt werden. Das Angeln muss maßvoll und unter Beachtung guter Fischpflege ausgeübt werden, und die geltende Fischereiverordnung muss sorgfältig befolgt werden. Der Inhaber der Angelkarte ist verpflichtet, die Karte beim Angeln mitzuführen und sie auf Aufforderung dem Fischereiaufseher vorzuzeigen. Für Fischereiberechtigte mit Nachweis gelten max. 5 Netze/Gelegenheit während des Zeitraums 1. Mai - 30. September. Netzbojen müssen mit Name und Grundstücksbezeichnung gekennzeichnet werden. Die Angelkarte ist persönlich. Kinder unter 16 Jahren, die einen Erziehungsberechtigten begleiten, müssen keine Gebühr entrichten. Die Missachtung der bestehenden Bestimmungen führt zum Verfall des Fischereirechts sowie möglicherweise zu Strafverfolgung. Mo-Östersjöns FVO Bootsregeln Die Boote müssen unbeschädigt und sauber zurückgegeben werden, nehmen Sie Ihren Müll mit, lassen Sie Anker und Schöpfkellen im Boot. Eventuelle Schäden sind dem Vermieter mitzuteilen.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske
