Regeln & Schonzeiten
- In den übrigen Gewässern innerhalb des Fvof ist jegliches Angeln vom Boot verboten.
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Näckten FVO Angelinformationen - Regeln Im Näckten angeln Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kostenlos. In den übrigen Gewässern innerhalb des Fischpflegegebiets angeln Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kostenlos in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit gültiger Angelkarte. Ein Boot darf nur im See Näckten verwendet werden. In den übrigen Gewässern innerhalb des Fvof ist jegliches Angeln vom Boot verboten. Näktens fvof besteht aus mehreren verschiedenen Gewässern. Im See Näckten ist das Angeln mit Handgerät vom Land für alle frei. D. h. z. B. mit einer Wurfrute vom Land. Unter Handgerät versteht man eine Rute oder ein ähnliches Gerät, das mit Schnur und höchstens 10 Haken ausgerüstet ist. Darüber hinaus gilt, dass „die Angelmethode als solche nicht die Verwendung eines Bootes voraussetzen darf. Für Angeln, das nicht vom freien Landangeln umfasst ist, wie z. B. Eisangeln, muss eine Angelkarte gelöst werden. Für alle Arten des Angelns in anderen Gewässern innerhalb des Fischpflegegebiets als dem See Näckten muss eine Angelkarte gelöst werden. Preise: 100 kr/Tag, 300 kr/Woche, 600 kr/Jahr. Schleppangelkarte: 200 kr/Tag, 600 kr/Woche, 1000 kr/Jahr. Für Fischereirechtsinhaber gebührenfrei innerhalb der eigenen Flur und für das gesamte Gebiet 300 kr/Jahr. ACHTUNG! Schleppangelkarte: Sie berechtigt den Angelkarteninhaber zu allen Arten des Angelns auf dem See einschließlich Schleppangeln. Während des laufenden Schleppangelns müssen also nicht alle Personen im Boot eine Angelkarte haben. Es ist erlaubt, mit Folgendem zu angeln : • Dunotter, Schleppotter, Schleppangeln und Schlepprudern mit höchstens 10 Ködern pro Boot. • Höchstens 180 Meter gesetzte Grundnetze mit einer größten Tiefe von drei Metern. • Eine gesetzte Grundleine mit höchstens 100 Haken. Die Haken dürfen nicht aufgetrieben sein. • Höchstens sechs Reusen oder Körbe. (Mit Körben sind auch Reusen, Mjardar und ähnliche Geräte gemeint). • Max 2 handgehaltene Angelgeräte pro Angler Weitere allgemeine Regeln • Angelverbot das ganze Jahr in allen zufließenden Flüssen und Bächen • Angelverbot das ganze Jahr im Billstaån bis hinunter zum alten Kraftwerk • Mindestmaß in allen Gewässern: Forelle: 40 cm, Saibling: 40 cm. Gefangene Forellen und Saiblinge unter dem Mindestmaß müssen zurückgesetzt werden. • Im Zeitraum 15 augusit bis einschließlich 31 Oktober ist Netzfischen direkt außerhalb aller Bachausläufe sowie innerhalb eines Radius von 500 von diesen verboten. • Alle Angelgeräte einschließlich Netzschwimmer, die unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, müssen deutlich mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Weitere Ausnahmen • Öravattnet : Netz- und Otterangeln ausschließlich den Fischereirechtsinhabern vorbehalten. • Nord- und Östernordtjärn : Nur Sportangeln mit Handgerät. • Sjöändtjärn und Namnlösttjärn : Nur Sportangeln mit Handgerät. • Flobergssjön, Stor-Åksjön & Lill-Åksjön und Tallmyrtjärn : Angelverbot. Sonstiges Angeln ohne gültige Angelkarte führt zur Verweisung vom Ort und kann zu einer Polizeianzeige führen Wenn das Angeln abweichend von den Bestimmungen des Fischpflegegebiets erfolgt, haben das Fischpflegegebiet oder seine Vertreter in Form von Aufsichtspersonen das Recht, eine Kontrollgebühr zu erheben. Die Gebühr kann je nach Verstoß variieren, jedoch höchstens 10% des aktuellen Preisbasisbetrags. Unmarkierte Angelausrüstung, die angetroffen wird, sowie Ausrüstung, die bei illegalem Angeln (Wilderei) verwendet wird, kann in Verwahrung genommen und eingezogen werden. Klarstellung zu Kindern/Jugendlichen: Im Näckten angeln Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kostenlos. In den übrigen Gewässern innerhalb des Fischpflegegebiets angeln Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kostenlos in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit gültiger Angelkarte. https://www.näcktens-fvo.se Bei Fragen. E-Mail [email protected] Schulklassen und Unternehmen : Kontaktieren Sie die Vorsitzende Anna Hallgren Näcktens FVO Bootsvermietung - Regeln Boot, Ruder und sonstige Ausrüstung müssen in demselben Zustand wie bei der Übernahme zurückgegeben werden. Das Boot muss bei der Rückgabe unbeschädigt und sauber sein, Müll wird vom Nutzer mitgenommen. Kontaktieren Sie den Verein, wenn etwas kaputtgeht. Schwimmwesten werden bei der Rückgabe des Boots zurückgegeben. Der Nutzer trägt einen etwaigen Selbstbehalt und Kosten, wenn etwas kaputtgeht. Die Angelkarte wird separat gekauft und muss bei einer Kontrolle verfügbar sein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie bei der Übernahme einen Schaden feststellen oder das Boot nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde. Das Boot muss auf seetüchtige Weise gehandhabt werden, und alle Personen im Boot müssen eine Schwimmweste tragen. Das Boot wird innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben. Das Boot wird auf eigene Verantwortung gemietet.
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske

