Regeln & Schonzeiten
- Mindestmaß: Für Forelle, Saibling und Äsche 35 cm!.
- In fließenden Gewässern Entnahmefenster, 35 cm – 45 cm und 3 Fische/Tag/Person, gilt für Forelle und Äsche unter 35 cm und über 45 cm müssen zurückgesetzt werden.
- Nur Fliegenangeln: Sölvbackadammen – Björnhån, Östhenån, Skärkån – auch die Strömung zwischen Övre und nedre Dalsjön, Entnahmefenster 35 – 45 cm und 3 Fische/Tag und Person.
- Entnahmefenster bedeutet, dass alle Forellen und Äschen unter 35 cm und über 45 cm zurückgesetzt werden müssen Angelverbot: Sölvbackadammen – 190 m flussabwärts und 50 m flussaufwärts.
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Storsjö FVOF - Regeln Grundregeln für sämtliche Gewässer: Der Angler ist verpflichtet, die Bestimmungen zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Die Angelkarte muss auf Aufforderung vorgezeigt werden. Nur eine Karte und eine angelnde Rute pro Person und Tag. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos in Begleitung eines Erwachsenen. Sportangeln vom eigenen Boot/Bellyboot nur in Storsjön erlaubt. Netz- und Otterangeln nicht erlaubt. Mindestmaß: Für Forelle, Saibling und Äsche 35 cm! Ausnahme für Bachforelle in den kleineren Bächen wie Lillån, Storån oberhalb Ålderövallen, Bottenbäcken. Fanglimits: In Seen/Weihern, 3 Fische/Tag und Person. Gilt für Forelle, Saibling und Äsche in sämtlichen Gewässern außer Storsjön . In fließenden Gewässern Entnahmefenster, 35 cm – 45 cm und 3 Fische/Tag/Person, gilt für Forelle und Äsche unter 35 cm und über 45 cm müssen zurückgesetzt werden. Nur Fliegenangeln: Sölvbackadammen – Björnhån, Östhenån, Skärkån – auch die Strömung zwischen Övre und nedre Dalsjön, Entnahmefenster 35 – 45 cm und 3 Fische/Tag und Person. Entnahmefenster bedeutet, dass alle Forellen und Äschen unter 35 cm und über 45 cm zurückgesetzt werden müssen Angelverbot: Sölvbackadammen – 190 m flussabwärts und 50 m flussaufwärts. Wurmangelverbot von Sölvbackadammen flussabwärts bis Björnhån. Laichangelverbot: 15/5 – 15/6, Äschenlaich in Storån und Skärkån 200 m flussabwärts der Mündung in Oshån und zwischen nedre und övre Dalsjön. 15/9 – 31/10, Saiblingslaich in Svantjärn, Björhåbergstjärn, S:a Grävingstjärn, Västra und Mellersta Rotsjöarna, Rörtjärn, Holmtjärn. 1/9 – 15/11 – Forellenlaich in fließenden Gewässern und 200 m von Ein- und Auslauf. Während der Laichverbotszeit ist nur Fliegenangeln auf Äsche in fließenden Gewässern erlaubt. Anfüttern verboten! Angelverbot in fließenden Gewässern, wenn die Wassertemperatur +19 Grad Celsius übersteigt. Für weitere Informationen zur Lage kontaktieren Sie Storsjö fiskecamp. 0687-211 22. Nur eine Karte pro Angler und Tag erlaubt.
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske