Regeln & Schonzeiten
- Krebsangeln: im gesamten Storsjön vollständig verboten.
- Oktober In Zuflüssen zum Storsjön gilt zusätzlich Forellenangeln verboten 1.
- Allgemeine Regeln für den gesamten Storsjön Mindestmaß Forelle: 45 cm.
- Die Höhe der Gebühr variiert je nach Verstoß (max. 10 % des geltenden Preisgrundbetrags ).
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Storsjön - Regeln Angelregeln für Storsjön Freies Angeln mit Handgerät Das Angeln mit Handgerät ist im gesamten Storsjön frei . Mit Handgerät sind Rute, Pilker oder ähnliche Geräte mit Schnur und höchstens 10 Haken gemeint. Auf privaten Gewässern ist das Angeln mit Handgerät frei: vom Land aus von einem verankerten Boot aus im Winter vom Eis aus Allgemeine und private Gewässer Storsjön besteht aus zwei Teilen: Allgemeine Gewässer (Storsjöflaket) – hier hat die Öffentlichkeit gemäß Gesetz relativ weitgehende freie Angelrechte. Private Gewässer – aufgeteilt auf vier Fischereischutzgebiete (fvo): Storsjön-Östersunds fvo Storsjön-Krokoms fvo Storsjön-Åres fvo Storsjön-Bergs fvo Angelkarte Für Angeln, das nicht vom freien Angeln mit Handgerät umfasst ist, ist eine Angelkarte erforderlich. Eine gemeinsame Angelkarte gilt für alle Fischereischutzgebiete des Storsjön. Erlaubte Geräte Beim Angeln mit Angelkarte in privaten Gewässern sowie beim Angeln in allgemeinen Gewässern gelten gemeinsame Bestimmungen: Dunutter, Dragutter, Schleppangeln und Schleppziehen – höchstens 10 Köder pro Boot Grundnetze – höchstens 180 Meter , größte Tiefe 3 Meter Grundlangleine – höchstens 100 Haken (dürfen nicht aufgetrieben sein) Reusen oder Körbe (auch Reusen, Fischkörbe usw.) – höchstens 6 St. Standhaken – höchstens 10 St. Allgemeine Regeln für den gesamten Storsjön Mindestmaß Forelle: 45 cm. Gefangene Forelle unter dem Mindestmaß muss zurückgesetzt werden. Netzangelverbot: 15. Mai–15. Juni, im gesamten Storsjön. Krebsangeln: im gesamten Storsjön vollständig verboten. Kennzeichnung: ausgelegte Geräte müssen mit Name, Adresse sowie Angelkartennummer oder Grundstücksbezeichnung (für Fischereiberechtigte) gekennzeichnet sein. Köderfisch: nur im Storsjön oder in zufließenden Gewässern (bis zum ersten Wanderhindernis) gefangener Fisch darf als Köder verwendet werden. Gemeinsame besondere Regeln innerhalb der Fischereischutzgebiete Saibling: darf beim Angeln mit Handgerät (einschließlich Dörj-, Schlepp- und Otterangeln) nicht gefangen werden – sofort zurücksetzen. (Gilt nicht für Kanadischen Saibling.) Forelle: beim Angeln mit Handgerät (einschließlich Dörj-, Schlepp- und Otterangeln) dürfen max. 2 wilde Forellen mit Fettflosse pro Tag behalten werden. Keine Beschränkung für gezüchtete Forellen mit abgeschnittener Fettflosse. Netzangelverbot bei Bachmündungen: innerhalb eines Radius von 200 m von allen Bachmündungen während: 15. April–15. Juni 1. September–31. Oktober In Zuflüssen zum Storsjön gilt zusätzlich Forellenangeln verboten 1. September–31. Oktober in allen zufließenden Gewässern, bis zum ersten endgültigen Wanderhindernis. Kontrollgebühr Bei Verstoß gegen die Gebietsbestimmungen hat das Fischereischutzgebiet (oder dessen Vertreter) das Recht, eine Kontrollgebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Verstoß (max. 10 % des geltenden Preisgrundbetrags ). Angeln ohne Angelkarte Angeln ohne gültige Angelkarte gilt als unerlaubtes Angeln und wird der Polizei angezeigt. Besondere Regeln innerhalb des jeweiligen Fischereischutzgebiets Storsjön-Östersund Jegliches Netzangeln verboten innerhalb eines Radius von 200 m von: der Mündung des Odensalabäcken der Mündung des Vålbacksån (siehe Karte Punkt 3 und 4) Jegliches Angeln das ganze Jahr über verboten in allen zufließenden Wasserläufen, bis zum ersten endgültigen Wanderhindernis. Storsjön-Krokom und Storsjön-Östersund Jegliches Netzangeln verboten innerhalb des Gebiets, das begrenzt wird durch: eine Linie zwischen dem Wasserwerk in Minnesgärde und dem Anschluss der Vallsundsbrücke an Frösön eine Linie von Östersem nach Kycklingholmen, weiter nach Frösön (siehe Karte Punkt 1) Storsjön-Berg Jegliches Angeln verboten im gesamten Billstaån sowie innerhalb eines Radius von 300 m von der äußersten Spitze des Hafenpiers außerhalb der Mündung des Billstaån (siehe Karte Punkt 5). Jegliches Netzangeln verboten: innerhalb eines Radius von 300 m von der äußersten Spitze des Hafenpiers außerhalb der Mündung des Billstaån südlich der Linie von den Hütten ca. 500 m nördlich von Capri bis zum alten Holzlagerplatz in Galhammar (Y 69 65 125) (siehe Karte Punkt 2) Karte
Stand: 21.08.2026 · Quelle: iFiske
