Regeln & Schonzeiten
- Angeln mit Netz, Schere, festem Haken, Langleine, Kescher, Reuse und Otter ist verboten, ebenso wie Reißangeln in all unseren Gewässern!.
- Bei Regulierungsdämmen und besonders angelegten Fischwegen ist jegliches Angeln 50 Meter flussabwärts gerechnet vom Dammbauwerk oder Fischweg verboten.
- Es ist verboten, in sämtlichen besetzten kleinen Seen innerhalb des Fischpflegegebiets vom Boot, Schwimmring oder anderem Schwimmfahrzeug zu angeln.
- Das Angeln auf Krebse oder Muscheln ist verboten.
- Mindestmaß: Forelle, Saibling, Äsche und Regenbogenforelle 35 cm, das Mindestmaß gilt nicht beim Bachangeln nach Forelle und Bachsaibling.
- Höchstmaß: Hecht 80 cm Barsch 38 cm Forelle 55 cm Höchstzahl Hechte, die entnommen werden dürfen, ist auf 5 Hechte pro Tag begrenzt und gilt das ganze Jahr, unabhängig von der Angelmethode!.
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Sveg-Herrö FVOF - Regeln Regeln für Angelkartenkäufer SVEG – HERRÖ FISKEVÅRDSOMRÅDE REGELN FÜR ANGELKARTENKÄUFER 2026 Jegliches Angeln ohne mitgeführte Angelkarte ist verboten – Kinder und Jugendliche angeln jedoch kostenlos bis zu dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden (Die Regeln des Gebiets gelten auch für Kinder und Jugendliche!) Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Jahreskarte gilt für das Kalenderjahr und im Übrigen bieten wir Tageskarten an. Die Angelkarte berechtigt zum Sportfischen mit einem Handgerät oder einem Köder hinter dem Boot in besetzten Gewässern (Beim Fliegenwerfen sind jedoch höchstens drei Fliegen erlaubt). Angeln mit Netz, Schere, festem Haken, Langleine, Kescher, Reuse und Otter ist verboten, ebenso wie Reißangeln in all unseren Gewässern! ACHTUNG! Vom Kraftwerk Svegsdammen und 500m flussabwärts ist nur Angeln durch Personen erlaubt, die innerhalb der Gemeindegrenzen gemeldet sind. Innerhalb Sveg/Herrö Fvo ist NICHT erlaubt Angeln mit Hilfe von Livegeber/activ target/livescop/360 live oder ähnlichen Live-Techniken. Livegeber müssen vor dem Zuwasserlassen vom Boot demontiert werden! Nur die heutigen traditionellen Echolote sind erlaubt! Alle Angelkartenkäufer sowie Kinder und Jugendliche haben auch das Recht, in allen nicht besetzten Gewässern mit Angeldon (Köderfischmontage) und/oder Eisangelruten zu angeln, – jedoch insgesamt höchstens 10 Angeldon (Köderfischmontage) und/oder Eisangelruten pro Person. Mindestmaß: Forelle, Saibling, Äsche und Regenbogenforelle 35 cm, das Mindestmaß gilt nicht beim Bachangeln nach Forelle und Bachsaibling. Höchstmaß: Hecht 80 cm Barsch 38 cm Forelle 55 cm Höchstzahl Hechte, die entnommen werden dürfen, ist auf 5 Hechte pro Tag begrenzt und gilt das ganze Jahr, unabhängig von der Angelmethode! In besetzten Seen und kleinen Seen ist die Zahl der Fische, die von den Arten Forelle, Saibling und Regenbogenforelle gefangen werden dürfen, auf max. 3 Fische pro Tag begrenzt, gilt sowohl für Tages- als auch Jahreskarte. Die besetzten kleinen Seen und Seen des FVOV sind Vargknättjärn, Hocksjön, Hundsjön, Skrattabborrtjärn, Stråsjön und Digertjärn. Sämtliche besetzten Gewässer sind vom 1 Oktober bis einschließlich 14 Dezember zum Angeln geschlossen. Dieselben Gewässer sind vom 15 Dezember bis zum Eisaufbruch für Pimpelangeln vom Eis geöffnet. Übriges Sportfischen gemäß oben ist vom 1 Juni bis einschließlich 30 September erlaubt. Nach dem Eisaufbruch gilt also Angelverbot bis zum 1 Juni in besetzten Gewässern. Das Fischpflegegebiet kann in bestimmten Gewässern vorübergehende Angelverbote beschließen. Das Angeln auf Forelle während der Zeit 1 September bis einschließlich 31 Oktober und das Angeln auf Äsche während der Zeit 1 April bis einschließlich 15 Mai ist in sämtlichen fließenden Gewässern verboten, außer Ljusnan flussabwärts Svegssjön, sowie in Seen und ruhigen Flussabschnitten innerhalb eines Abstands von 200 Meter von Zu- und Ablauf. Wer eine Forelle oder Äsche innerhalb des Verbotsgebiets fängt, muss den Fisch unverzüglich ins Wasser zurücksetzen. Bei Regulierungsdämmen und besonders angelegten Fischwegen ist jegliches Angeln 50 Meter flussabwärts gerechnet vom Dammbauwerk oder Fischweg verboten. Es ist verboten, in sämtlichen besetzten kleinen Seen innerhalb des Fischpflegegebiets vom Boot, Schwimmring oder anderem Schwimmfahrzeug zu angeln. Das Angeln auf Krebse oder Muscheln ist verboten. Durch Vereinbarung berechtigt die Angelkarte zum Angeln im gesamten Stråsjön, Abborrtjärn, Östingsjön, Mörttjärn, Granremssjön, Gröningen, Flärken und Svedberstjärn. Die Karte berechtigt NICHT zum Angeln in Amsen, Kroktjärnsbäcken, Kroktjärn, Grysssjöån, Hälltjärn, Övre Gryssjön sowie Mellangryssjön. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln im Vemån nur flussabwärts der Straßenbrücke Reichsstraße 84. Bei fehlerhaftem Angeln/Regelverstoß wird eine Kontrollgebühr von 2500:- erhoben, und bei wiederholten Vergehen/Regelverstößen kann der Vorstand Beschlüsse über strengere Maßnahmen/Konsequenzen fassen!
Stand: 22.08.2026 · Quelle: iFiske

