Regeln & Schonzeiten
- Jedes Krebsangeln ist verboten.
- Mindestmaß für Zander ist 45 cm.
- Maximal 3 Zander, 2 Hechte und 5 kg Barsch über 15 cm dürfen pro Person und Tag entnommen werden.
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Säbysjön FVOF - Regeln Die Angelkarten beziehen sich auf das Angeln mit Handgerät, d.h. Spinnfischen, Angeln, Pimpel, Schleppangeln/Ruderschleppen maximal 4 Ruten, Angeldon (Köderfischmontage) und Eisangeln maximal 10 Stück. Mindestmaß für Zander ist 45 cm. Maximal 3 Zander, 2 Hechte und 5 kg Barsch über 15 cm dürfen pro Person und Tag entnommen werden. Jedes Krebsangeln ist verboten. Die Karte gilt innerhalb des Säbysjön sowie im Svartån bis zur Reichsstraße 32 Verbot von Booten mit Verbrennungsmotoren im Zeitraum 1 Mai bis 31 Juli zwischen 20.00 - 06.00 Uhr. Verbot jeder Nutzung von Live-Echoloten. Das Verbot umfasst Multi-Beam-Technik, bei der Fische und Köder in Echtzeit gesehen werden können, beispielsweise Systeme mit den Bezeichnungen "LiveScope", "Active Target" und ”MegaLive” oder gleichwertige. Für Angeltipps, Bootsvermietung, Kauf von Seekarten usw. besuchen Sie www.sabysjon.se FÜR GEWÄSSERRECHTSINHABER Am 24-05-08 beschlossene Regeln betreffend Netzangeln Gewässerrechtsinhaber dürfen maximal 8 Meter Netz pro Eigentumsprozentanteil auslegen, jedoch maximal 200 Meter Netz pro Gelegenheit. Kleinere Gewässerrechtsinhaber haben das Recht, pro Gelegenheit bis zu 30 Meter Netz auszulegen, auch wenn dies 8 Meter pro Prozentanteil übersteigt. Wenn Gewässerrechtsinhaber ihr Fischereirecht an mehrere Pächter verpachten, gilt die Netzbeschränkung für den jeweiligen verpachteten Anteil. Netze müssen mit für Säbysjön spezifischen Netzbojen gekennzeichnet werden, die von FVOF beschafft und an die Gewässereigentümer ausgegeben werden.
Stand: 23.08.2026 · Quelle: iFiske







