Regeln & Schonzeiten
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Läens FVO - Regeln Die Angelkarte muss vor Beginn des Angelns gelöst werden Die Angelkarte muss beim Angeln zusammen mit einem gültigen Ausweis mitgeführt werden Die Angelkarte ist immer persönlich, d. h. sie darf nicht übertragen werden. Nur Angeln mit Handgerät, sofern nicht eine separate/spezielle Angelkarte für Schleppangeln gelöst wird. Die Angelkarte gilt nur im See Läen. Nur Angeln für den Eigenbedarf. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre dürfen ohne besondere Gebühr angeln. Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorschriften führt dazu, dass das Recht zum Angeln sofort verwirkt ist. Unerlaubtes Angeln kann der Polizei gemeldet werden.
Stand: 23.08.2026 · Quelle: iFiske









