Regeln & Schonzeiten
- Generell ist jegliches Angeln in fließenden Gewässern verboten.
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Västra Långseruds FVOF – Vorschriften Das Fischereimanagementgebiet umfasst Björnklammen, Öjesjön, Vålungen, Myrsjön, Siketjärnet, Mögsjön und kleinere Teiche, die in die oben genannten Seen münden. Generell ist jegliches Angeln in fließenden Gewässern verboten. Die Öffentlichkeit kann Angelscheine einlösen, die zum Fischen mit Handgerät (Angelrute, Wurfrute, Fliegenrute, Pimpelrute) und zum Trollfischen mit maximal 2 Zügen danach im gesamten Gebiet berechtigen. Angellizenzen können als Tages-, Wochen- oder Jahreslizenzen eingelöst werden. Der Angelschein ist personengebunden und nicht übertragbar. Beim Angeln muss ein gültiger Angelschein mitgeführt werden, der auf Anfrage den Fischereiaufsichtsbeamten, Fischereirechtsinhabern oder Mitfischern vorgelegt werden kann.
Stand: 28.08.2026 · Quelle: iFiske










