Regeln & Schonzeiten
- Bootsmotorverbot gilt Netzfischen verboten, nur für Fischereirechtsinhaber erlaubt.
- Hechte kleiner als 40 cm, müssen freigelassen werden.
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Alljungens FVOF - Regeln Krebsangeln nur für Grundeigentümer erlaubt. Hechte kleiner als 40 cm, müssen freigelassen werden. Angeln mit Wurm ist frei. Bootsmotorverbot gilt Netzfischen verboten, nur für Fischereirechtsinhaber erlaubt.
Stand: 18.08.2026 · Quelle: iFiske









