Regeln & Schonzeiten
- Das Hältern von Fischen ist innerhalb des gesamten Fischereischutzgebiets verboten.
- Angeln mit Köder darf nur in den ruhig fließenden Teilen des Flusses betrieben werden; auch Beschilderung kann zeigen, wo Angeln mit Köder jeweils erlaubt beziehungsweise verboten ist.
- Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.
- Reißen oder anderes Angeln, das mit dem Ziel betrieben wird, Fische von außen zu haken, ist verboten.
- Darüber hinaus ist jegliches Angeln vom Boot oder motorisierten Schwimmfahrzeug verboten.
- Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Zander, Barsch (größer als 25 cm) und Hecht (größer als 75 cm) sollten gemessen, gewogen und über iFiske gemeldet werden.
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Lyckebyåns FVOF Karlskrona - Regeln Angelkarte Die Angelkarte muss vor Beginn des Angelns gekauft werden und sollte beim Angeln gut sichtbar getragen werden. Digitale Angelkarten müssen auf dem Mobiltelefon vorgezeigt werden können. Kinder und Jugendliche müssen die Rute selbst halten und dürfen bis einschließlich des Jahres, in dem sie 14 werden, kostenlos angeln. Angelsaison Der Eröffnungstag ist der erste Samstag im März. Angeln ist dann 08.00-20.00 Uhr erlaubt. Nach dem Eröffnungstag bis zum 30 September ist Angeln 05.00-23.00 Uhr erlaubt. In den übrigen Teilen des Jahres gilt Angelverbot. Von der Eröffnung bis 30 April sind folgende Strecken ausschließlich für Fliegenfischen reserviert. Die Brücke Mariefors-bron Johansfors. Die Strömung bei Sandbäcksmåla - Biskopsberg. Die Fliegenfischstrecken sind auf der Karte markiert und werden vor Ort ausgeschildert. Quotenangeln vom Schwimmring (oder einem anderen nicht motorisierten Schwimmfahrzeug für eine (1) Person) ist in Angelpool 3 (siehe Karte über das Fischereischutzgebiet) mit besonderer Angelkarte erlaubt. Die Angelkarte für Schwimmringangeln kann nur über iFiske gekauft werden. Die Angelkarte muss auf Aufforderung an Land dem Angelaufseher vorgezeigt werden. Erlaubte Quoten und Registrierung des Fangs Von den Arten Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Hecht und Zander dürfen insgesamt nur zwei (2) Fische pro Angler und Tag entnommen werden. Andere Arten sind frei. Zurückgesetzte Fische werden nicht eingerechnet. Lachs, Forelle, Regenbogenforelle, Zander, Barsch (größer als 25 cm) und Hecht (größer als 75 cm) sollten gemessen, gewogen und über iFiske gemeldet werden. Zurückgesetzter Fisch wird mit geschätzter Länge und Gewicht gemeldet. Melden Sie gern ”ungewöhnliche” Fischarten wie Stör, Zährte, Stint, Kleine Maräne und Ähnliches. Das Hältern von Fischen ist innerhalb des gesamten Fischereischutzgebiets verboten. Entnommener Fisch muss sofort getötet werden. Erst nach der Meldung fällt der Fang dem Angelnden zu. Erlaubte Angelmethoden Nur Angeln mit Handgerät, also Spinn-, Stationärrollen- und Fliegenfischen, ist erlaubt. Angeln mit Köder darf nur in den ruhig fließenden Teilen des Flusses betrieben werden; auch Beschilderung kann zeigen, wo Angeln mit Köder jeweils erlaubt beziehungsweise verboten ist. Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten. Die Angelkarte berechtigt den Angler, eine handgehaltene Rute mit einer Schnur und einem Köder zu verwenden. Angeln mit Wurfschwimmer, Spinnfliege oder Ähnlichem gilt nicht als Fliegenfischen. Reißen oder anderes Angeln, das mit dem Ziel betrieben wird, Fische von außen zu haken, ist verboten. Falsch gehakter Fisch muss unverzüglich zurückgesetzt werden. Mindestmaß Lachs (Männchen) 50 cm Forelle (Männchen) 50 cm (gilt für alle Forellen, auch stationäre) Zander Mindestmaß 45 und Höchstmaß 65 cm Hecht Mindestmaß 40 cm und Höchstmaß 75 cm Barsch über 35 cm ist geschont. Wer Fisch fängt, der das Maß nicht erfüllt, muss diesen unverzüglich zurücksetzen. Weibchen von Lachs und Forelle sind im gesamten Fischereischutzgebiet unabhängig von der Größe geschont. Aal ist im gesamten Fischereischutzgebiet unabhängig von der Größe geschont. Angelverbot gilt Lyckeby - Beim Grundstück des Wasserwerks und am Westufer bis zu einem Punkt 10 m flussaufwärts der Lachstreppe. Lyckeby - Am Ostufer von 4 m flussaufwärts des Stegs beim Turbinenauslauf bis 10 m flussaufwärts der Dammkrone in Lyckeby. Lyckeåborg - von 20 m flussabwärts bis 10 m flussaufwärts der Lachstreppe in Lyckeåborg. Darüber hinaus ist jegliches Angeln vom Boot oder motorisierten Schwimmfahrzeug verboten. Das Angeln darf ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht auf privaten Grundstücken betrieben werden, die an den Fluss grenzen. Kultiviertes Land darf nicht betreten werden. Angelaufsicht und Überwachung Unsere Angelaufseher kennen sich sehr gut mit Lyckebyån und unserer schönen Fischerei aus, sprechen Sie mit ihnen. Auf Aufforderung des Aufsehers sind Sie als Angler verpflichtet, Angelkarte, Gerät und Fang vorzuzeigen. Jugendliche müssen einen Ausweis vorzeigen können, wenn sie ohne Angelkarte angeln. Verstöße gegen die Regeln des Fischereischutzgebietsvereins können zum Verfall der Angelkarte sowie zum Ausschluss vom Angeln im Fischereischutzgebiet während der laufenden Saison führen. Verstöße gegen schwedisches Recht können der Polizei gemeldet werden und dadurch zu Strafverfolgung führen. Ordnungsregeln Stehen Sie nicht zu lange an derselben Stelle, wenn weitere Angler kommen. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Angler, unabhängig von der Angelmethode. Alle möchten ein schönes Erlebnis von Lyckebyån und seiner Umgebung haben. Waten Sie niemals weiter in den Fluss hinaus, als Sie müssen. Wenn Sie in der Mitte des Flusses gehen, scheuchen Sie die Fische sowohl für sich als auch für diejenigen weg, die nach Ihnen kommen. Lyckebyåns Fischereischutzgebiet ist ein wunderbares Stück schwedische Natur mit einer außergewöhnlichen Fauna und Flora. Helfen Sie uns, dies für kommende Generationen zu bewahren, indem Sie unter anderem weggeworfene Schnüre und anderen Müll mitnehmen, wenn Sie den Ort verlassen. Das Jedermannsrecht bedeutet, dass Sie sich fast überall in der Natur aufhalten dürfen, solange Sie nicht stören oder zerstören. Angeln gehört jedoch nicht zum Jedermannsrecht. Das Geld aus dem Verkauf der Angelkarten fließt in Natur- und Fischschutz; beim Kauf sind Sie verpflichtet, die schwedischen Fischerei- und Tierschutzgesetze sowie die Regeln des Fischereischutzgebiets zu befolgen. Die Informationstafeln befinden sich bei: Ostufer des Flusses gegenüber dem Wasserwerk in Lyckeby. Westseite bei der Brücke in Augerum. Ostseite der Brücke bei Mariefors. Bei Verdacht auf Wilderei; kontaktieren Sie den Koordinator John Narvefors 0760-19 49 90 Lyckebyåns FVOF - Schwimmringkarte - Regeln Angelkarte ist nicht enthalten. Quotenangeln vom Schwimmring (oder einem anderen nicht motorisierten Schwimmfahrzeug für eine (1) Person) ist in Angelpool 3 (siehe Karte über das Fischereischutzgebiet) mit besonderer Angelkarte erlaubt. Die Angelkarte für Schwimmringangeln kann nur über iFiske gekauft werden. Die Angelkarte muss auf Aufforderung an Land dem Angelaufseher vorgezeigt werden.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske




