Regeln & Schonzeiten
- Im Spjutsjön sind Angeln mit Angeldon, Otterfischen, Netzfischen sowie das Angeln von einem motorbetriebenen Boot aus verboten.
- Es ist verboten, mit Mais, Silikonkugeln und Ähnlichem anzufüttern, das die Verdauungswege der Fische verstopft.
- Im Spjutsjön sind Angeln mit Angeldon, Otterfischen und das Angeln von einem motorbetriebenen Boot aus verboten; außerdem gilt vom 1/10 bis zur Eröffnung ein vollständiges Angelverbot.
- Das Mindestmaß für Edelfisch beträgt 25 cm.
- Das Mindestmaß für Edelfisch beträgt 25 cm und maximal 3 Fische pro Tag, gilt jedoch nicht in Bächen.
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Aspeboda FVOF - Regeln Ausübung des Angelns: Krebsfischen darf nur in dem Gewässer betrieben werden, das zum eigenen Schichtlos gehört. Ausnahmen für das Angeln mit festen Geräten sowie Bedingungen für das Krebsfischen werden unten angegeben. Zu den festen Geräten zählen Reuse, Netz, Mjärde und Langleine. Das Angeln mit Handgerät und Angeldon (Köderfischmontage) darf mit bestimmten Ausnahmen und zu bestimmten Zeiten im gesamten Fischereischutzgebiet betrieben werden, siehe unten. Eine Angelkarte ist für jegliches Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets erforderlich. Die Angelkarte ist persönlich. Für små-illingarna und spjutsjön gilt eine besondere Angelkarte. Angelkarte und Ausweis müssen bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Kinder bis 15 Jahre angeln in Begleitung des Erziehungsberechtigten kostenlos. Begrenzungen der Fischgröße und der Anzahl der Fische gelten für Kinder und Erziehungsberechtigte gemeinsam. Ein Fischereirechtsnachweis erfordert ein Grundstück mit Fischereirecht; die Grundstücksbezeichnung muss auf der Angelkarte angegeben werden. Ein Fischereirechtsnachweis berechtigt zum Krebsfischen. Kostenloses Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, gilt nicht in Put-and-take-Gewässern. Im nördlichen Teil des Stora Aspan, nördlich von „Stockholm“ bis zur Mündung des Hedbäcken, besteht ein Netzfischverbot. Im gesamten Holsjön besteht ein Netzfischverbot. Im Umkreis von 100m um gekennzeichnete Reisigwalen im Stora Aspan gilt ein Netzfischverbot. Im Spjutsjön sind Angeln mit Angeldon, Otterfischen, Netzfischen sowie das Angeln von einem motorbetriebenen Boot aus verboten. Im Spjutsjön gilt vom 1/10 bis einschließlich zur Eröffnung im darauffolgenden Jahr ein vollständiges Angelverbot.. In den fließenden Gewässern des Fischereischutzgebiets gilt vom 1/9 – 31/12 ein vollständiges Angelverbot. Beim Angeln mit festen Geräten müssen die Geräte mit Namen und Telefonnummer des Inhabers gekennzeichnet sein. Nicht gekennzeichnete Geräte können beschlagnahmt werden. Beim Schleppangeln sind maximal 4 Ruten pro Boot erlaubt. Im Spjutsjön gilt maximal 1 Rute pro Angelkarte. Das Mindestmaß für Edelfisch beträgt 25 cm. Maximal 1 Karte darf pro Tag gelöst werden. Maximal 3 Edelfische dürfen pro Tag entnommen werden. Es ist verboten, mit Mais, Silikonkugeln und Ähnlichem anzufüttern, das die Verdauungswege der Fische verstopft. Mindestmaß und Mengenbegrenzung gelten nicht in Bächen. Wir erheben eine Kontrollgebühr von 1000kr von einem Angler, der die Erlaubnis zum Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets hat, aber gegen die eigenen örtlichen Angelregeln des Vereins verstößt. Aspeboda FVOF Fischereirechtsnachweis - Regeln ASPEBODA FVOF Angelkarte: Die Angelkarte gilt im gesamten Fischereischutzgebiet und muss zusammen mit dem Ausweis bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Ausübung des Angelns: Für den Fischereirechtsnachweis /Ortskarte gilt: Krebsfischen (nicht Ortskarte) und sonstiges Angeln mit festen Geräten darf nur in dem Gewässer betrieben werden, das zum eigenen Schichtlos gehört. Zu den festen Geräten zählen Reuse, Netz, Mjärde und Langleine. Das Angeln mit Handgerät und Angeldon (Köderfischmontage) darf mit bestimmten Ausnahmen und zu bestimmten Zeiten im gesamten Fischereischutzgebiet betrieben werden. Im Spjutsjön sind Angeln mit Angeldon, Otterfischen und das Angeln von einem motorbetriebenen Boot aus verboten; außerdem gilt vom 1/10 bis zur Eröffnung ein vollständiges Angelverbot. Beim Angeln mit festen Geräten müssen die Geräte immer mit dem Namen des Inhabers des Fischereirechts gekennzeichnet sein. In den fließenden Gewässern des Fischereischutzgebiets gilt vom 1/9 — 31/12 ein vollständiges Angelverbot; außerdem gilt ein vollständiges Angelverbot im unteren Teil des Ladmyrbäcken vom Straßendurchlass bis zur Mündung in den Holsjön und im unteren Teil des Hedbäcken vom St. Aspan flussaufwärts bis zum Straßendurchlass zwischen Skog und Heden. Für das Edelfischangeln im Spjutsjön und Stugutjärn gilt nur eine Rute pro Angelkarte. Das Mindestmaß für Edelfisch beträgt 25 cm und maximal 3 Fische pro Tag, gilt jedoch nicht in Bächen.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske




