Regeln & Schonzeiten
- Äschenangeln verboten vom 1 Mai — bis einschließlich 1 Juni.
- Forellenangeln verboten in fließendem Wasser vom 15 September bis einschließlich 1 November.
- Max. 2st Edelfische dürfen pro Karte und Tag gefangen werden.
- In den Flüssen gelten folgende Mindestmaße: Äsche 35 cm und Forelle 40 cm.
- Besondere Regeln Fischereibestimmungen Djurforsen, Lögnersforsen: Angeln nur mit künstlichen Ködern erlaubt Von gefangenem Fisch darf Äsche zwischen 30-35 cm behalten werden.
- Für Forelle gelten die Maße 40 und 45 cm. Übrige Fische müssen in die Stromschnelle zurückgesetzt werden.
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Gagnef-Mockfjärds fvof - Regeln Allgemeine Angelregeln Angeln darf gegen Lösen einer Angelkarte in sämtlichen Gewässern der Kirchengemeinden Gagnef/Mockfjärd betrieben werden. ACHTUNG! Es kann Gewässer mit besonderen Bestimmungen geben. Sie als Sportangler sind verpflichtet, sich zu informieren, welche Bestimmungen gelten Personen, die in den Kirchengemeinden Gagnef oder Mockfjärd kirchlich gemeldet sind, dürfen eine Ortskarte kaufen. Auch Familienmitglieder der Inhaber einer Ortskarte wie Kinder, Schwiegersohn oder Schwiegertochter, selbst wenn diese an einem anderen Ort wohnen, sind berechtigt, eine Ortskarte zu lösen. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Eigentümer oder Miteigentümer eines Ferienhauses oder einer landwirtschaftlichen Immobilie innerhalb des Fischereischutzgebiets sind berechtigt, eine Ortskarte zu kaufen, auch wenn sie an einem anderen Ort wohnen. ACHTUNG! Jahreskarte Tourist gilt 365 Tage ab dem Kauf. Beispiel; wenn die Karte am 3 März gekauft wird, gilt sie bis einschließlich 2 März des folgenden Jahres. In folgenden Edelfischgewässern ist nur Angeln mit Handgerät erlaubt: Tryssjön, Rosen, Garntjärn mit Flüssen, Långsjön, Grästjärn, Bröttjärnaån, Surensån, Lilla Fjästtjärn sowie die Stromschnellen der Flüsse. Im Lortån ist Angeln nicht erlaubt. Im Tansån gilt Folgendes: Vollständig geschont von der Flussmündung bis zur Brücke bei Vimans. Oberhalb der Brücke von Vimans bis zum Ausfluss des Tansen ist Angeln vom 1 Juni bis einschließlich 31 Juli erlaubt. Schleppangeln darf mit 2 Ruten pro Person betrieben werden. Übriges Angeln, zwei Ruten. Max. 2st Edelfische dürfen pro Karte und Tag gefangen werden. In den Flüssen gelten folgende Mindestmaße: Äsche 35 cm und Forelle 40 cm. Ausnahme: Djurforsen, Lögners- forsen, siehe besonderes Feld oben rechts auf dieser Seite. Verbot von Treibangeln mit Flasche oder Standhaken sowie Netzfischen in folgenden Gewässern: Tansen, Bästen, Långsjön, Esttjärn, Lessen und Nässjön. In den übrigen Gewässern ist Netzfischen für Inhaber einer Ortskarte erlaubt. Angeln mit Köderfisch ist in sämtlichen Gewässern erlaubt. Hechtscheren sind jedoch nicht erlaubt. Ausstehende Fanggeräte müssen mit Namensschild versehen sein . Äschenangeln verboten vom 1 Mai — bis einschließlich 1 Juni. Forellenangeln verboten in fließendem Wasser vom 15 September bis einschließlich 1 November. Krebsfischen : Nur Inhaber einer Ortskarte dürfen eine Krebsangelkarte lösen. Überlassung gemäß Beschluss der Jahresversammlung. Krebsfischen gilt nur für Ortsansässige und diese Angelkarten werden direkt vom Verein verkauft. Kontrollen erfolgen fortlaufend. Verstöße gegen geltende Regeln werden verfolgt. Besondere Regeln Fischereibestimmungen Djurforsen, Lögnersforsen: Angeln nur mit künstlichen Ködern erlaubt Von gefangenem Fisch darf Äsche zwischen 30-35 cm behalten werden. Für Forelle gelten die Maße 40 und 45 cm. Übrige Fische müssen in die Stromschnelle zurückgesetzt werden. Verstöße gegen geltende Regeln werden verfolgt
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske


