Regeln & Schonzeiten
- Das Netzfischen ist von der Prostbryggan in Leksand bis zur Tibble bystuga einschließlich Limsjön verboten.
- Beschränkungen der Fischerei: Im gesamten Fischereipflegegebiet muss Hecht mit einer Länge von mehr als 100cm und Barsch 40cm vorsichtig zurückgesetzt werden!.
- Das Mindestmaß für Forelle beträgt 50 cm.
- Im Sången-Gebiet beträgt das Mindestmaß für Forelle 50cm.
- In anderen Gewässern innerhalb des Gebiets beträgt das Mindestmaß für Forelle und Saibling 40cm.
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Leksand Insjöns FVO - Regeln Willkommen in Leksand – im Fischereipflegegebiet Insjön! Regeln für Fischereirechtsnachweise: Diese können von Fischereirechtsinhabern innerhalb des Fischereipflegegebiets gelöst werden. Der Nachweis ist persönlich. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos mit der Angelkarte des Erziehungsberechtigten. Der Fischereirechtsnachweis berechtigt zum Angeln mit gesetzlich erlaubten Geräten, jedoch nicht mit der Fischschere, und mit maximal 180 m Netz bei jeder Gelegenheit, nur in den Gewässern, in denen das Fischereirecht besteht. Nur Eigenbedarfsfischerei ist erlaubt. In den übrigen Gewässern gelten die Regeln für die lokale Angelkarte. Ausgelegte Geräte müssen an beiden Enden der Angelgeräte deutlich gekennzeichnet sein. ACHTUNG! Mindestens 4-Liter-große, deutliche Schwimmer oder Flaggen, versehen mit Name, Telefonnummer und Grundstücksbezeichnung. Regeln für lokale Angelkarten: Diese können von Bewohnern und Eigentümern von Grundeigentum innerhalb des Fischereipflegegebiets gelöst werden. Die Karte ist persönlich. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos mit der Angelkarte des Erziehungsberechtigten. Die Karte berechtigt zum Angeln mit maximal 2 Handgeräten und maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage)/Eisangelruten pro Angelkarte. . Befolgen Sie die Regeln der Gebiete! In geteilten Gewässern ist nur das Angeln mit einem Handgerät erlaubt. Siehe auch unter der Überschrift Beschränkungen der Fischerei. Regeln für Angelkarten/Übrige: Angelkarten können von allen gelöst werden. Kinder unter 16 Jahren angeln kostenlos. Die Karte gilt für das Angeln mit einem Handgerät pro Person und maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage)/Eisangelruten. In geteilten Gewässern ist nur das Angeln mit einem Handgerät erlaubt. Siehe auch unter der Überschrift Beschränkungen der Fischerei Schleppangeln Das Fischereipflegegebiet verkauft keine Schleppangelkarte. Schleppangelkarten werden durch den Fischereipflegeverband Siljansbygden verkauft und gelten im Österdalälven und im Insjön. Schleppangeln in den übrigen Gewässern innerhalb des Fischereipflegegebiets ist nicht erlaubt.: Achten Sie auf den Bootsverkehr, wenn Sie im Österdalälven schleppangeln! Beschränkungen der Fischerei: Im gesamten Fischereipflegegebiet muss Hecht mit einer Länge von mehr als 100cm und Barsch 40cm vorsichtig zurückgesetzt werden! Das Netzfischen ist von der Prostbryggan in Leksand bis zur Tibble bystuga einschließlich Limsjön verboten. Auch im Sången-Gebiet (Sången, Kvarntjärn, Benaren, Eksjön, Gysjön und Digertjärn) gilt das ganze Jahr über ein Netzfischverbot. Jegliches Angeln ist im Limsjön sowie 50 m außerhalb der Mündung des Bachs in den Österdalälven vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni verboten. Beachten Sie die aufgestellten Schilder! Im Gysjön und Digertjärn darf nur mit der Fliegenrute vom Ufer aus geangelt werden. Eisangeln darf mit einem Handgerät (Pimpelelrute) ausgeübt werden. Fisch als Köder darf im Gysjön und Digertjärn NICHT verwendet werden. Pro Angelgelegenheit (Tag) darf eine Forelle entnommen werden. Das Mindestmaß für Forelle beträgt 50 cm. Im Bereich mit einem Radius von 30 Metern um die Mündungen des Gysjöbäcken, Hundtjärnbäcken und Digertjärnbäcken darf nicht geangelt werden. Das Angeln im Gysjöbäcken, Hundtjärnsbäcken und Digertjärnbäcken ist nicht erlaubt. Im Bodaån, Sångån, , Mörkån und Rönnäsån von der Mühlenschleuse bis zur Mündung des Bachs in den Insjön ist kein Angeln erlaubt. In geteilten Gewässern ist nur das Angeln mit einem Handgerät erlaubt. Im Österdalälven von Morkarlön abwärts bis zur Flößereibrücke in Österfors handelt es sich um geteiltes Gewässer, und nur ein Handgerät ist erlaubt. Im Sången-Gebiet beträgt das Mindestmaß für Forelle 50cm . In anderen Gewässern innerhalb des Gebiets beträgt das Mindestmaß für Forelle und Saibling 40cm . Im Österdalälven gelten die Maße gemäß den aufgestellten Anschlägen und der Kennzeichnung. Für Regenbogenforelle gibt es keine Begrenzung. Im Österdalälven gibt es bei Leksand, Tibble, Bunk, Tunsta, Söder Rälta und Marielund Stege, die ebenfalls zum Angeln zugänglich sind. Markierte Fische werden an das Süßwasserlabor, 178 93 Drottningholm, gemeldet. Jegliches Angeln in fließenden Gewässern, mit Ausnahme des Österdalälven, ist vom 1. September bis 31. Dezember verboten. Das Krebsfischen ist für Fischereirechtsinhaber sowie Ortsansässige mit Jahreskarte und Krebsangelkarte erlaubt. Das Krebsfischen im Dalälven gilt von der Prostbryggan abwärts bis zur Marielundsbron in Gagnef. Die Brücke bildet die Grenze. Empfehlungen für das Krebsfischen: Achten Sie darauf, gut sichtbare Schwimmer zu haben, die schwimmen! PET-Flaschen werden nicht empfohlen, da die Schwimmfähigkeit zu gering ist. 5-Liter-Kanister oder dafür vorgesehene Schwimmer, wie Markierungen, werden empfohlen. Name und Telefonnummer müssen auf den Schwimmern stehen. Fahrwasser müssen frei von Schwimmern sein, damit Boote passieren können. Wer in fließenden Gewässern fischt, soll Gewichte, zum Beispiel Steine, in den Körben verwenden, damit die Körbe liegen bleiben. Die Körbe, die den Anforderungen nicht entsprechen, werden vom Kontrollmann beschlagnahmt. Helfen Sie einander, wenn Sie Körbe oder Schwimmer sehen, die abgetrieben sind. Geteiltes Gewässer gilt an folgenden Stellen (gilt nicht für das Krebsfischen): Österdalälven: Von der Grenze des LIFVO (Marielundsbron) bis zum Gråda-Kraftwerk. Das heißt, LIFVO darf bis zum Gråda-Kraftwerk fischen und Gagnef darf bis zur Marielundsbron fischen. In Fischzuchtanlagen und bis zu einer Entfernung von 50 Metern davon ist kein Angeln erlaubt. Vorübergehende Beschränkungen können bestehen und sind dann an den betroffenen Gewässern angeschlagen! Die Karten gelten nicht für das Angeln im Solbergatjärn, Sörskogstjärn und Antons damm. Das Fischen mit der Fischschere ist nicht erlaubt! Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist nicht erlaubt. Die Angelkarte muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden! Es obliegt Ihnen, die geltenden Bestimmungen zu ermitteln und einzuhalten! Machen Sie das Angeln zu einer angenehmen Erholung! Ab 2013 können Sie unsere Angelkarten auch im Internet lösen. Dies tun Sie auf www.ifiske.se Weitere Informationen über unser Fischereigebiet finden Sie auch auf www.lifvo.se Petri Heil!
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske
