Regeln & Schonzeiten
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Ludvika Södra FVOF – Regeln § 1 Um innerhalb des Fischereischutzgebiets Ludvika södra zu angeln, muss der Angler einen Fischereirechtsnachweis oder eine Angelkarte besitzen. § 2 Die Angelkarte/der Fischereirechtsnachweis umfasst die Seen Haggen, Saxen, Snösjön, Vasselsjön, Hällsjön, Dammsjön sowie Östansbo-, Knutsbo-, Lorensberga-, Ängstjärnarna. § 3 Die Angelkarte/der Fischereirechtsnachweis gilt auch für Ehefrau/Ehemann bzw. Lebenspartner sowie mitreisende Kinder bis 18 Jahre. § 4 Die Angelkarte/der Fischereirechtsnachweis und ein gültiger Ausweis müssen beim gesamten Angeln mitgeführt werden. § 5 Beim Schleppangeln dürfen vier Ruten oder zwei Leinen pro Angelkarte verwendet werden. Otterfischen und die Verwendung eines Paravans sind erlaubt, jedoch keine Pulka. § 6 Maximal drei Edelfische pro Tag dürfen entnommen werden. § 7 Netzfischen darf nur von Fischereirechtsinhabern ausgeübt werden, maximal 2 Netze und insgesamt 60 Meter § 8 Eine Mjärde oder Mörtstuga darf verwendet werden, aber das Gerät muss mit Namen und Telefonnummer gekennzeichnet sein; 20 Angeldon (Köderfischmontage) oder 20 Haken (schwimmend) dürfen pro Angelkarte verwendet werden. § 9 Angelverbot vom 1. September bis Ende Oktober in fließenden Gewässern sowie innerhalb von 200 Metern von Einmündungen in Seen aus Flüssen und Bächen. § 10 Der Verein ist berechtigt, von Personen, die entgegen den Vereinsregeln geangelt haben, eine Kontrollgebühr zu erheben. Kontrollgebühren. Zu viele gefangene Edelfische Kontrollgebühr: 1000kr/Fisch Zu viele Ruten, Leinen, Haken, Angeldon (Köderfischmontage), Mörtstugor und Mjärdar Kontrollgebühr: 2500kr Netzfischen ohne Fischereirechtsnachweis. Kontrollgebühr: 5000kr Netzfischen mit Fischereirechtsnachweis mit zu langem Netz. Kontrollgebühr: 2000kr
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske





