Regeln & Schonzeiten
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Milsbosjöarnas fvof - Regeln Angelregeln VEREIN DES FISCHEREISCHUTZGEBIETS MILSBOSJÖARNAS (882601-4394) Zum Angeln ist eine gültige Angelkarte erforderlich. Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Kartenkäufer dürfen 2st bewegliche Geräte pro Karte verwenden. Diejenigen, die ein Fischereirecht innehaben und einen Fischereirechtsnachweis gelöst haben, dürfen 4st bewegliche Geräte pro Fischereirechtsnachweis verwenden. Regel für die Verwendung von Netz und Reuse innerhalb des FVO: Nur für Gewässereigentümer und Ortsansässige innerhalb des Fischereischutzgebiets (FVO) erlaubt. Schleppangeln gilt 2 Ruten pro Karte (2 Karten = 4 Ruten). Die Angelkarte berechtigt auch zu 10 st Angeldon (Köderfischmontage) (2 Karten = 20 Geräte). Die Angelkarte berechtigt nicht zum Krebsangeln. Maximal 2st Zander pro Tag. Regel für die Kennzeichnung von Angelgeräten innerhalb des FVO: Kennzeichnung von Geräten: Alle Angelgeräte, die sich nicht in direkter Nähe der angelnden Person befinden, müssen gekennzeichnet sein. Inhalt der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss den Namen und die Adresse oder den Namen und die Telefonnummer der Person enthalten, die das Gerät verwendet. Anbringung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss dauerhaft erfolgen und auf einem Schwimmer oder einer Fischerkugel angebracht werden, sodass sie deutlich sichtbar ist. Kontrolle und Einhaltung: FVOF behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Bei Verstößen gegen diese Regeln wird eine Kontrollgebühr erhoben. Der Inhaber eines Fischnachweises oder einer Angelkarte ist verpflichtet, beim Angeln die Karte oder den Nachweis (elektronisch) mitzuführen und diesen auf Verlangen einer Fischereiaufsichtsperson vorzuzeigen. Kinder unter 18 Jahren angeln in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos. Bei Verstoß gegen die Regeln wird eine Kontrollgebühr von 2.000kr erhoben.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske


