Regeln & Schonzeiten
- Jeglicher Krebsfang ist verboten. 5.
- Jeglicher Netzfang ist verboten. 6.
- Schonzeiten in fließenden Gewässern: Äsche 1/5 bis 31/5.
- Jegliches Angeln verboten in Bradmylsen,Ärten,Gussjön und Abborrtjärn(Närsen)vom 15 Okt bis einschließlich 31 Dez. 12.
- Jegliches Angeln verboten in Bredmölsen, Ärten, Gussjön und Abborrtjärn(Närsen) vom 15 Okt bis einschließlich 31 Dezember.
- Mindestmaß für Äsche 35 cm, Forelle 35cm bis 65 cm in sämtlichen Gewässern . 7.
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Nås FVOF - Regeln 1.Die Touristenangelkarte gilt in allen Gewässern, außer im Dammen Lindesnäs, wo eine besondere Karte erforderlich ist. 2.Das Angeln darf mit Spinn-, Stationär-, Fliegen-, Pimpel- oder Angelrute sowie mit einer mit Namensschild gekennzeichneten Reuse ausgeübt werden. Eine Reuse darf nicht in Edelfischgewässern verwendet werden. Ebenso wenig Boot oder Schwimmring in Edelfischgewässern, außer in Bredmylsen und Gussjön, wo Boot und Schwimmring verwendet werden dürfen. Ein Schwimmring darf auch im Hafskinbergstjärnen verwendet werden. 3.Angeln/Eisangeln ist in sämtlichen Gewässern außer den Edelfischgewässern erlaubt . 15 Angeldon (Köderfischmontage)/Ruten dürfen verwendet werden. 4.Jeglicher Krebsfang ist verboten. 5.Jeglicher Netzfang ist verboten. 6.Mindestmaß für Äsche 35 cm, Forelle 35cm bis 65 cm in sämtlichen Gewässern . 7.Schonzeiten in fließenden Gewässern: Äsche 1/5 bis 31/5.Forelle 1/9 bis 31/12. 8.Edelfischgewässer:Nur Angeln mit einer handgehaltenen Rute pro Person.Neue Fanglimits ab dem 1. Juli 2024 , Maximal 2 Edelfische dürfen pro Karte und Tag gefangen werden. Dies gilt für alle besetzten Gewässer außer Hafskinbergstjärnen, wo die Grenze bei 3 Fischen pro Tag und Karte liegt . 9.Kinder unter 15 Jahren angeln auf der Karte des Vormunds in Anwesenheit des Vormunds, außer im Dammen, wo dies für Kinder unter 10 Jahren gilt. 10.Zusätzlich zu diesen Regeln müssen die Regeln bei Gewässern mit Kartenautomat befolgt werden, ebenso die Anschläge bei den übrigen Gewässern. 11.Jegliches Angeln verboten in Bradmylsen,Ärten,Gussjön und Abborrtjärn(Närsen)vom 15 Okt bis einschließlich 31 Dez. 12.Alle Hechte über 90cm werden in allen Gewässern zurückgesetzt C&R . Nås FVOF - Ortsansässige - Regeln Fischereirechtsnachweis/Ortskarte gilt in allen Gewässern außer dem Dammen in Lindesnäs . Folgende Personen haben das Recht, einen Fischereirechtsnachweis zu lösen: Ein Miteigentümer einer Immobilie mit Fischereirecht mit Anteilszahl 1-1000 , zwei Miteigentümer mit Anteilszahl 1001-2000 usw. Folgende Personen haben das Recht, eine Ortskarte zu lösen : Im Kirchbuch der Gemeinde Nås Eingetragene sowie Miteigentümer einer Immobilie mit Fischereirecht, Familienmitglieder des Fischereirechtsmiteigentümers, der einen Fischereirechtsnachweis gelöst hat, wie Ehegatte/Ehegattin/Partner, Kinder, Schwiegersohn und Schwiegertochter. Das Angeln darf mit Angeldon (Köderfischmontage), Eisangeln, Spinn-, Stationär-, Fliegen-, Pimpel- und Angelrute sowie mit Reuse, Netz, Schere, Otter und Setzhaken ausgeübt werden. Reuse, Netz, Otter und Setzhaken müssen mit einem Namensschild versehen sein. Angeldon (Köderfischmontage)/Eisangeln, Reuse, Netz, Otter und Setzhaken dürfen nicht in Edelfischgewässern verwendet werden. Ebenso wenig Boot oder Schwimmring, außer in Bredmölsen und Gussjön. Krebsfang ist während einer bestimmten Zeit erlaubt, wird jährlich bei der Fischereiversammlung festgelegt, ebenso die Anzahl der Fanggeräte. Mindestmaß für Äsche 35 cm, Forelle 35 cm bis 65 cm in sämtlichen Gewässern. Ausnahme Bäche, wo 20 cm gilt . Schonzeiten in fließenden Gewässern: Äsche 1/5 bis 31/5. Forelle 1/9 bis 31/12 . Edelfischgewässer: Das Angeln darf nur mit einer handgehaltenen Rute pro Person ausgeübt werden . Maximal 2 Edelfische dürfen pro Karte und Tag gefangen werden . Ortsansässige unter 18 Jahren angeln kostenlos. Jedoch nicht im Dammen, wo andere Regeln gelten . Zusätzlich zu diesen Regeln müssen die Regeln befolgt werden, die bei den übrigen Gewässern angeschlagen sind. Jegliches Angeln verboten in Bredmölsen, Ärten, Gussjön und Abborrtjärn(Närsen) vom 15 Okt bis einschließlich 31 Dezember . Alle Hechte über 90 cm werden nach dem Fang in sämtlichen Gewässern zurückgesetzt.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske

