Regeln & Schonzeiten
- Angeln zum Verkauf ist verboten.
- Krebse kleiner als 10 cm müssen unbedingt zurückgesetzt werden.
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Sunnansjö FVOF - Regeln Festgestellt auf der ordentlichen Jahresversammlung des Vereins. Soweit anwendbar gilt die Fischereigesetzgebung. Um innerhalb des Fischereischutzgebiets Sunnansjö angeln zu dürfen, muss der Angelnde einen gültigen Fischereiberechtigungsnachweis oder eine Angelkarte besitzen. Angelkarte und Fischereiberechtigungsnachweis müssen beim Angeln mitgeführt und auf Aufforderung der Polizei oder eines Fischereiaufsehers vorgezeigt werden. Angeln darf in sämtlichen Gewässern innerhalb des Fischereischutzgebiets Sunnansjö betrieben werden, außer in Hamptjärn, wo eine besondere Angelkarte gilt. Ein Fischereiberechtigungsnachweis kann nur von einem in der Fischereiberechtigtenliste des Fischereischutzgebiets aufgeführten Fischereiberechtigten gelöst werden, der beabsichtigt, innerhalb des Gebiets zu angeln. Die Allgemeinheit darf nach dem Lösen einer Angelkarte angeln. Eine Ortskarte kann von allen Personen gelöst werden, die innerhalb des Fischereischutzgebiets wohnen. Fischereiberechtigungsnachweis und Angelkarte gelten auch für mitreisende Kinder bis 15 Jahre. Fischereiberechtigungsnachweis und Angelkarte müssen bei jedem Angeln mitgeführt und, um gültig zu sein, mit dem Namen des Inhabers in dauerhafter Schrift versehen sein. Angeln zum Verkauf ist verboten. Fisch oder Krebstiere, die als Köder verwendet werden, müssen innerhalb von Sunnansjö fvof gefangen worden sein, um die Verbreitung von Fischkrankheiten zu verhindern. Um Krebsangeln zu betreiben, muss der Angelnde zusätzlich zum gelösten Fischereiberechtigungsnachweis oder zur Ortskarte auch eine Krebskarte lösen. Krebsangeln darf nur zu den Zeiten erfolgen, die der Vorstand des Fischereischutzgebietsvereins beschlossen hat. Krebsangeln darf mit maximal zehn (10) Reusen oder Körben betrieben werden. Mindestmaß für Krebse ist zehn (10) Zentimeter. Alle, die das Recht haben, innerhalb von Sunnansjö FVOF eine Ortskarte oder einen Fischereiberechtigungsnachweis zu lösen, dürfen mit Netz, Reuse, Fischreuse, Angeln mit Angeldon sowie Handgerät angeln (Ausnahme Hamptjärn). Anzahl Geräte: Handgerät 2, Angeldorn 15, Schleppangeln/Schleppfischen 8 Ruten, Schwimmhaken 10, Plötzenhaus 2, Netz 3 und Fischreuse 2. Netze und andere ausgelegte Angelgeräte müssen mit Namen und Adresse oder Telefonnummer gekennzeichnet sein. Ausgelegte Angelgeräte müssen mindestens einmal pro Tag kontrolliert werden. Gilt nur in Hamptjärn. Maximal 3 Fische pro Karte und Tag und maximal 1 Rute pro Karte. Kontrollgebühr. Bei Verstößen gegen vom Verein aufgestellte Angelregeln wird eine Kontrollgebühr gemäß Gesetz (1981:533) über Fischereischutzgebiete, 31-38 §§, erhoben. Die Kontrollgebühr wird wie folgt erhoben: Verstoß gegen Angeln gemäß Punkt 10-12, erster Verstoß 200 kr, zweiter Verstoß 400 und dritter Verstoß 800 kr Verstoß gegen Angeln gemäß Punkt 13-14, erster Verstoß 400 kr, zweiter Verstoß 800 und dritter Verstoß 1600 kr Sunnansjö FVOF Krebsangeln - Regeln Krebsangeln der Allgemeinheit: Fanggeräte dürfen nicht zwischen 09.00-17.00 Uhr in den Seen liegen. Preis 150 kr/pro Gelegenheit (Wochenende), gültig zusammen mit Ortskarte oder Fischereiberechtigungsnachweis. 10 Krebsfallen/Reusen dürfen pro Krebsangelkarte ausgelegt werden. Krebse kleiner als 10 cm müssen unbedingt zurückgesetzt werden. Die Krebsangelkarte wird auf www.iFiske.se gelöst Kennzeichnung von Geräten: Die Geräte müssen mit einem mit Name sowie Telefonnummer gekennzeichneten Schwimmer markiert werden. Außerdem muss es einen (1) Schwimmer pro Falle geben.
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske


