Regeln & Schonzeiten
- Es ist verboten, im Fischereischutzgebiet Arbrå-Undersvik gefangene Fische zu verkaufen.
- Fisch ist als Köder verboten.
- Anfüttern mit Mais im Ränningen verboten!.
- Netzangeln verboten in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in den Ljusnan von der Mündung des Zuflusses.
- Netzangeln verboten und jeder eventuell gefangene Zander muss während der Schonzeit unbedingt zurückgesetzt werden.
- Mindestmaß 50 cm Zander und Forelle.
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Arbrå Östra - Regeln REGELN. Nach Beschluss der Jahresversammlung wird das Netzangeln mit 3 Netzen pro Angler berechnet. Netzmaschenweite 43 mm. Gilt nicht für Orsjön. Die Angelkarten sind persönlich und können nicht auf andere übertragen werden. Wenn mindestens eine Person in der Familie eine Angelkarte hat, angeln Kinder kostenlos bis einschließlich 16 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. ACHTUNG! Für Edelfischgewässer gelten jedoch 3 Fische zusammen. Es ist verboten, im Fischereischutzgebiet Arbrå-Undersvik gefangene Fische zu verkaufen. Ausnahme für Köderfisch. Wo eine besondere Angelkarte für Edelfisch erforderlich ist, gilt Folgendes: Nur zwei Handgeräte dürfen verwendet werden. Fisch ist als Köder verboten. Boote und Schwimmringe sind in diesen Gewässern nicht erlaubt. Anfüttern mit Mais im Ränningen verboten! Fliegenfischen vom Schwimmring im Ränningen ist das ganze Jahr über erlaubt, außer im Monat Juli. In fließendem Wasser ist Angeln nur in der Zeit 15 Mai- 1 September erlaubt. Maximal 3 Fische pro Tag und Karte! ACHTUNG! Die Angelkarte in Ränningen und den übrigen Edelfischgewässern kostet 185 kr/Tag! Schleppangeln im Istesjön, Bysjön, Hundgårdssjön nur 1 Rute pro Mann/Boot. Jahreskarte gilt vom 1/1 bis 31/12. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Arbrå östra fiskevårdsförening. ARBRÅSJÖARNA Ljusnan vom Kraftwerk Norränge bis zur Grenze gegen Järvsö FVO. ACHTUNG! Netzmaschenweite in den Arbråsjöarna vom Kraftwerk Norränge bis zur Grenze gegen Järvsö Fvo beträgt 60 mm, gestreckte Masche 120 mm. Mindestmaß 50 cm Zander und Forelle. Forellenangelverbot vom 16/9-24/12 in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in den Ljusnan von der Mündung des Zuflusses. Netzangeln verboten in fließendem Wasser (Zuflüsse) sowie 200m hinaus in den Ljusnan von der Mündung des Zuflusses. Netzangeln darf nur mit 5st Netzen erfolgen, die eine Netzmasche von mindestens 60mm (120mm gestreckte Masche) haben. Ausnahme für Netze für Köderfisch mit Netzmasche bis zu 22mm (44mm gestreckt). Zanderangelverbot während des gesamten Monats Juni. Netzangeln verboten und jeder eventuell gefangene Zander muss während der Schonzeit unbedingt zurückgesetzt werden. Dies, um den Zander während des Laichens zu schützen Schleppangeln erlaubt mit maximal 6 Ruten.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske






