Regeln & Schonzeiten
- Das Keschern ist verboten.
- Reißangeln ist verboten.
- Eine Schere ist verboten.
- Eisangeln mit Köderfisch zählt als Angeln mit Angeldon. 2.1 – Angeln mit Köder In Zone 2 sind Methoden des Angelns mit Köder wie Posenangeln mit Würmern oder Grundangeln in fließendem Wasser vollständig verboten.
- Schleppangeln ist immer verboten. 3.0 – Umgang mit Fischen (C&R) Jeder Angelnde darf maximal fünf Fische pro Tag entnehmen, sofern die Art erlaubt ist.
- Juni verboten. 4.0 – Hohe Temperaturen Bei hohen Wassertemperaturen ist die Sterblichkeit beim Zurücksetzen von Fischen, insbesondere von lachsartigen Fischen, hoch.
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Testeboåns FVOF – Regeln Angelregeln Testeboåns FVO 1.0 – Angelzeit Das Angeln innerhalb der Zone 1 des Fischereipflegegebiets ist ganzjährig erlaubt. Zone 1 liegt zwischen dem Kai bei Vävaren bis hinunter zur Fredrikskansbron an der Mündung. In Zone 2 ist das Angeln vom 1. April bis 15. September erlaubt; an den übrigen Tagen des Jahres gilt auf dieser Strecke ein vollständiges Angelverbot. Zone 2 beginnt bei Oskarsbron und endet bei der Stromleitung oberhalb von Brännsågen. 1.1 – Angelverbot In folgenden Bereichen gilt ein Angelverbot (siehe auch die Karte auf iFiske über Verbotsbereiche): - Von Oskarsbron bis zur Kaikante unterhalb von Vävaren (Abborrstenen). - Im Umkreis von 50 m um Skanshålet bei Fredrikskansbron (die Mündung). 1.2 – Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche bis einschließlich 12 Jahre angeln kostenlos, müssen aber die Regeln kennen. 1.3 – Angelkarte Angelkarte/Nachweis des Fischereirechts und Probefischkarte sind persönlich. Angelkarte/Nachweis des Fischereirechts müssen mitgeführt und einem Fischereiaufseher auf Verlangen vorgezeigt werden. Name, Datum und Uhrzeit des Kaufs müssen auf der Karte angegeben sein. Tageskarten gelten 24 Stunden, Wochenkarten 7 Tage und Jahreskarten 1 Jahr ab dem Kaufzeitpunkt. Probefischkarten müssen bei Arbeiten zur Fischereipflege mitgeführt und der fragenden Person vorgezeigt werden. 1.4 – Verstöße gegen die Angelregeln Bei Verstößen gegen die Regeln ist TFVOF berechtigt, eine Kontrollgebühr von 1500 SEK zu erheben. Ausgenommen sind Verstöße gegen Punkt 1.3, für die die Kontrollgebühr 4400 SEK beträgt. Angelkarte/Nachweis des Fischereirechts gewähren keine anderen Rechte als das Angeln gemäß den nachstehenden Regeln. 2.0 – Angelgerät Nur das Angeln mit Handgerät ist erlaubt. Das Keschern ist verboten. Reißangeln ist verboten. Beim Eisangeln sind maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage) pro Karte erlaubt. Angeldon (Köderfischmontage) müssen mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet sein. Eine Schere ist verboten. Eisangeln mit Köderfisch zählt als Angeln mit Angeldon. 2.1 – Angeln mit Köder In Zone 2 sind Methoden des Angelns mit Köder wie Posenangeln mit Würmern oder Grundangeln in fließendem Wasser vollständig verboten. Diese Methoden sind nur in Abschnitten mit eindeutig langsam fließendem Wasser erlaubt. 2.2 – Angeln vom Boot Angeln vom Boot ist zwischen der Stromleitung und der Eisenbahnbrücke flussaufwärts von Brännsågen sowie zwischen Lexvallsbron und Skansbanken erlaubt. Schleppangeln ist immer verboten. 3.0 – Umgang mit Fischen (C&R) Jeder Angelnde darf maximal fünf Fische pro Tag entnehmen, sofern die Art erlaubt ist. Beim Zurücksetzen muss der Fisch immer so behandelt werden, dass Verletzungen vermieden werden. Befeuchten Sie Ihre Hände vor dem Umgang; vermeiden Sie außerdem, den Fisch aus dem Wasser zu heben. Ein Hakenstock darf nicht verwendet werden. Fehlgehakte Fische müssen immer zurückgesetzt werden. 3.1 – Lachs und Forelle Lachs und Forelle müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.2 – Äsche Äschen müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.3 – Aal Aale müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.4 – Hecht Hechte mit einer Länge von mehr als 80 cm müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.5 – „Sik“ (Maräne) Sik müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.6 – Zander Zander von 50–70 Zentimetern sind erlaubt. Gezieltes Angeln auf Zander ist wegen der Laichzeit vom 15. Mai bis 15. Juni verboten. 4.0 – Hohe Temperaturen Bei hohen Wassertemperaturen ist die Sterblichkeit beim Zurücksetzen von Fischen, insbesondere von lachsartigen Fischen, hoch. Vermeiden Sie gezieltes Angeln auf Arten mit Rücksetzpflicht immer, wenn die Wassertemperatur höher als 20 Grad ist. Bei extremen Temperaturen kann das FVO das Angeln in Zone 2 zwischen Vävaren und Brännsågen sperren. Bei einem geltenden Angelverbot steht die Information immer in roter Schrift ganz oben auf dieser Regelseite sowie auf der FVO-Website. 4.1 – Fangmeldung Eine Fangmeldung muss immer innerhalb von 24 Stunden auf iFiske abgegeben werden. 4.2 – Rotationsangeln Beim Angeln in Zone 2 gilt Rotationsangeln. Das bedeutet, dass man beim Beginn des Angelns immer flussaufwärts von einem bereits vorhandenen Angler beginnt. Danach bewegt man sich nach jedem Wurf immer flussabwärts. Dadurch sollen alle denselben Raum haben, um eine Strecke zu befischen. 4.3 – Rücksicht nehmen Nehmen Sie beim Angeln immer Rücksicht. Das Fischereigesetz besagt, dass man anderen Menschen keine Probleme verursachen darf. Nehmen Sie auch Rücksicht auf die Natur und werfen Sie Müll immer in Abfallbehälter oder nehmen Sie ihn mit nach Hause. Angelregeln – Testeboåns FVO 1.0 – Angelzeit Das Angeln in Zone 1 ist ganzjährig erlaubt. Zone 1 erstreckt sich vom Kai bei Vävaren bis hinunter zur Fredrikskansbrücke an der Flussmündung. In Zone 2 ist das Angeln vom 1. April bis 15. September erlaubt. Während des restlichen Jahres gilt auf dieser Strecke ein vollständiges Angelverbot. Zone 2 beginnt an der Oskarsbrücke und endet an der Stromleitung oberhalb von Brännsågen. 1.1 – Angelverbote Das Angeln ist in folgenden Bereichen verboten (siehe auch die Karte auf iFiske für Sperrbereiche): - Von der Oskarsbrücke bis zur Kaikante unterhalb von Vävaren (Abborrstenen). - Innerhalb eines Radius von 50 m um Skanshålet an der Fredrikskansbrücke (der Mündung). 1.2 – Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche bis einschließlich 12 Jahre dürfen ohne Kauf einer Karte angeln, müssen aber die Angelregeln kennen. 1.3 – Angelkarte Angelkarte und Nachweis des Fischereirechts sind persönlich. Die Karte muss mitgeführt und einem Fischereiaufseher auf Verlangen vorgezeigt werden. Name, Datum und Kaufzeit müssen auf der Karte angegeben sein. - Tageskarte: 24 Stunden gültig - Wochenkarte: 7 Tage gültig - Jahreskarte: 1 Jahr ab Kaufdatum gültig 1.4 – Verstöße gegen die Regeln Bei Verstößen gegen die nachstehenden Regeln ist TFVOF berechtigt, eine Kontrollgebühr von 1500 SEK zu erheben. Verstöße gegen Abschnitt 1.5 führen zu einer Gebühr von 4400 SEK. Eine Angelkarte gewährt keine Rechte über das Angeln gemäß diesen Regeln hinaus. 2.0 – Angelgerät Nur Handgerät ist erlaubt. Netzangeln ist verboten. Reißangeln ist verboten. Beim Eisangeln sind maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage) pro Karte erlaubt. Angeldon (Köderfischmontage) müssen mit dem Namen des Eigentümers gekennzeichnet sein. Die Verwendung einer „Schere“ (Hakvorrichtung) ist verboten. Eisangeln mit Köderfisch zählt als Angeln mit Angeldon. 2.1 – Angeln mit Köder In Zone 2 sind Köderangelmethoden wie Posenangeln mit Würmern oder Grundangeln in fließendem Wasser verboten. Diese Methoden sind nur in Abschnitten mit eindeutig langsam fließendem Wasser erlaubt. 2.2 – Angeln vom Boot Angeln vom Boot ist zwischen der Stromleitung und der Eisenbahnbrücke flussaufwärts von Brännsågen sowie zwischen Lexvallsbrücke und Skansbanken erlaubt. Schleppangeln ist immer verboten. 3.0 – Umgang mit Fischen (Catch & Release) Jeder Angelnde darf maximal fünf Fische pro Tag behalten, sofern die Art erlaubt ist. Beim Zurücksetzen von Fischen: - Behandeln Sie Fische vorsichtig, um Verletzungen zu vermeiden - Befeuchten Sie Ihre Hände vor dem Umgang - Vermeiden Sie, den Fisch aus dem Wasser zu heben - Hakenstöcke dürfen nicht verwendet werden - Fehlgehakte Fische müssen immer zurückgesetzt werden 3.1 – Lachs und Forelle Lachs und Forelle müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.2 – Äsche Äschen müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.3 – Aal Aale müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.4 – Hecht Hechte mit einer Länge von mehr als 80 cm müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.5 – „Sik“ (Maräne) Sik müssen unabhängig vom Zustand immer zurückgesetzt werden. 3.6 – Zander Zander zwischen 50–70 cm dürfen behalten werden. Gezieltes Angeln auf Zander ist vom 15. Mai bis 15. Juni wegen der Laichzeit verboten. 4.0 – Hohe Temperaturen Bei hohen Wassertemperaturen steigt die Sterblichkeit beim Zurücksetzen von Fischen, besonders von lachsartigen Fischen. Vermeiden Sie gezieltes Angeln auf Arten mit Rücksetzpflicht, wenn die Wassertemperatur höher als 20°C ist. Bei extremen Temperaturen kann das FVO das Angeln in Zone 2 (zwischen Vävaren und Brännsågen) sperren. In diesem Fall wird die Information oben auf dieser Regelseite und auf der FVO-Website in roter Schrift angezeigt. 4.1 – Fangmeldung Fangmeldungen müssen immer innerhalb von 24 Stunden über iFiske eingereicht werden. 4.2 – Rotationsangeln In Zone 2 gilt Rotationsangeln. Das bedeutet: - Beginnen Sie flussaufwärts von einem bereits vorhandenen Angler - Bewegen Sie sich nach jedem Wurf flussabwärts Dadurch erhält jeder die gleiche Möglichkeit, die Strecke zu befischen. 4.3 – Rücksicht nehmen Nehmen Sie beim Angeln immer Rücksicht. Das Gesetz besagt, dass Sie andere nicht stören dürfen. Nehmen Sie auch Rücksicht auf die Natur. Entsorgen Sie Müll ordnungsgemäß in Abfallbehältern oder nehmen Sie ihn mit nach Hause.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske






