Regeln & Schonzeiten
- Im August und September müssen alle gefangenen Fische über 75 cm zurückgesetzt werden.
- Lachs............. 45 cm Meeresforelle... 45 cm Fische, die das Maß nicht erreichen, müssen sofort zurückgesetzt werden.
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Ätrans Nedre FVOF – Regeln Angelsaison Angeln ist das ganze Jahr über erlaubt, außer Lachs- und Meeresforellenangeln, das nur im Zeitraum 1/4-30/9 betrieben werden darf. Angelzeit: 05:00-23:00 Uhr. Angeln auf der Strecke von der Brücke in Vessigebro und 400 Meter flussabwärts ist nur vom 1. April bis 30/9 erlaubt. Angelgebiet Das Angelgebiet erstreckt sich von der Brücke in Vessigebro bis zur Brücke der alten Straße E6 und ist in zwei Strecken unterteilt: Lachsangeln in Vessigebro: Brücke in Vessigebro – Grenzmarkierung 400 Meter flussabwärts. Separate Karte, die für das gesamte Angelgebiet gilt. Grenzmarkierung 400 Meter flussabwärts der Brücke in Vessigebro – Brücke der alten Straße E6. Separate Karte, die für die Strecke gilt. Erlaubte Angelmethoden Spinnangeln, Angeln und Fliegenangeln. Es gilt das Prinzip „eine Rute – eine Person“. Angelkarte Um in den Gewässern des unteren Fischpflegegebiets von Ätran zu angeln, benötigen Sie eine Angelkarte. Änderungen lokaler oder nationaler Angelregeln während der laufenden Saison berechtigen den Käufer der Karte niemals zum Rückkauf. Dies gilt auch, wenn die Möglichkeit zum Angeln vollständig entfällt. Kontrolle – allgemeine Regeln Angelnde müssen auf Aufforderung eines Aufsehers oder Fischereirechtsinhabers eine gültige Angelkarte vorzeigen. Für die Ausübung des Angelns darf kein Privatweg ohne Erlaubnis des Grundeigentümers benutzt werden. Angelnde sind verpflichtet, sich mit den Angelregeln vertraut zu machen und die Bestimmungen sorgfältig einzuhalten. Als Sportangler gehen wir davon aus, dass Sie Rücksicht auf Natur und Tierwelt innerhalb des Angelgebiets nehmen. Ausgediente Schnüre, beschädigte Haken und anderen Abfall nehmen Sie nach dem Angeln mit nach Hause. Fang Die Regeln für Fang und Meldung dienen hauptsächlich dem Schutz des wilden Bestands von Ätranlachs und Forelle. Abgelaichte Lachse (Besor) müssen während der gesamten Saison zurückgesetzt werden. Periodenquote – 1. April-30. Juni Im Zeitraum 1. April-30. Juni dürfen Sie insgesamt höchstens einen (1) Lachs fangen (entnommener Fang). Wenn Sie einen (1) Lachs gefangen haben (entnommener Fang), müssen Sie das gesamte Angeln für die verbleibende Zeit bis einschließlich 30. Juni abbrechen. Sie dürfen gefangene Fische zurücksetzen und Ihr Angeln fortsetzen, bis Sie die Quote erreicht haben. Beachten Sie jedoch, dass dies mit größtem Respekt und größter Vorsicht gegenüber dem Fisch geschehen muss. Die Quoten gelten für das gesamte Wassersystem des Ätran. Tagesquote – 1. Juli-30. September Der erlaubte Tagesfang (entnommener Fang) im Zeitraum 1. Juli- 30. September beträgt zwei (2) Lachse oder Forellen. Sie dürfen gefangene Fische zurücksetzen und Ihr Angeln fortsetzen, bis Sie die Saison- oder Tagesquote erreicht haben. Beachten Sie jedoch, dass dies mit größtem Respekt und größter Vorsicht gegenüber dem Fisch geschehen muss. Die Quoten gelten für das gesamte Wassersystem des Ätran. Saisonquote – 1. April-30. September Die erlaubte Saisonquote beträgt fünf (5) Lachse (entnommener Fang). Sie dürfen gefangene Fische zurücksetzen und Ihr Angeln fortsetzen, bis Sie die Saison- oder Tagesquote erreicht haben. Beachten Sie jedoch, dass dies mit größtem Respekt und größter Vorsicht gegenüber dem Fisch geschehen muss. Die Quoten gelten für das gesamte Wassersystem des Ätran. Im August und September müssen alle gefangenen Fische über 75 cm zurückgesetzt werden. Wir empfehlen außerdem, kleinere Weibchen in diesen beiden Monaten zurückzusetzen, und fordern Angler auf, auf hohe Wassertemperaturen (über 20 Grad) zu achten, bei denen man in Betracht ziehen sollte, ganz auf das Angeln zu verzichten. Mindestmaß Gemessen von der Nasenspitze bis zur äußeren Spitze der Schwanzflosse. Lachs............. 45 cm Meeresforelle... 45 cm Fische, die das Maß nicht erreichen, müssen sofort zurückgesetzt werden. Beachten Sie, dass der Fang von Aal nicht erlaubt ist. Jeder Fang muss gemeldet werden. Gilt auch für zurückgesetzte Fische.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske


