Regeln & Schonzeiten
- Werfen flussaufwärts ist verboten.
- Reißen ist nach schwedischem Recht absolut verboten.
- Angeln mit Wurm ist März-April verboten.
- Mindestmaß: Folgende Mindestmaße gelten, gemessen von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse: Lachs: 45 cm, Forelle: 45 cm.
- Maximallänge für Barsch: 35 cm und Hecht: 75 cm.
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Nissans FVOF – Regeln REGELN FÜR DAS ANGELN INNERHALB DES FISCHHEGEBIETS NISSAN 2026 Fischereigebiet: Das Angeln ist im Nissan von Oskarström (Regulierungsdamm beim Ry bruk) bis zur Mündung ins Meer erlaubt. Beachten Sie, dass die Mündung des Nissan in einem Schongebiet liegt, in dem besondere Regeln gelten; siehe Karte. Weitere Informationen zu den im Schongebiet geltenden Regeln finden Sie unter: Fiskeregler i havet i Hallands län. Das Angeln darf nur innerhalb der angegebenen Angelpools und nur von Inhabern einer gültigen Angelkarte ausgeübt werden. Angelpool: Das Fischhegegebiet ist in Pools aufgeteilt, insgesamt neun Stück, Nr. 0-4 und 6-9. Die Poolgrenzen sind durch Schilder gekennzeichnet. Die erlaubte Angelmethode innerhalb der Zone ist auf dem Schild angegeben. Ausschließlich Fliegenfischen (Pool 3 und 8), Fliege/Spinnfischen/Angeln (Pool 0, 1, 2, 4, 6, 7, 9). Die Lage der Pools ist auf der Karte ersichtlich. Pool 1: Das Angeln darf ausgeübt werden: auf der Ostseite (Frennarpssidan) flussabwärts der gelben Markierung ca. 150 Meter unterhalb der Slottsmöllans kraftstation. Auf der Westseite flussabwärts der gelben Markierung gegenüber der oben genannten Stelle. Werfen flussaufwärts ist verboten. Fliegenfischen darf ab einer Linie ca. 10 Meter flussaufwärts des Hängekabels ausgeübt werden, ebenfalls rot markiert, ca. 100 Meter von der Brücke entfernt. Beachten Sie, dass das Werfen in das Gebiet, das früher „skafferiet“ genannt wurde, nicht erlaubt ist. Das Gebiet liegt flussabwärts der Lachstreppe und des Auslasses des Kraftwerks und endet an der gelben Markierung. Siehe Karte. Angelkarte: Eine gültige Angelkarte ist erforderlich, um innerhalb des Gebiets zu angeln. Angelkarten, deren Kategorie oder Datum in irgendeiner Weise geändert wurde oder die nicht ausgefüllt sind, sind nicht gültig. Die Angelkarte muss auf Aufforderung eines Fischereiaufsehers immer zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden können. Der Verkauf von Jahreskarten läuft bis einschließlich 2026-06-30, danach werden nur noch andere Kartentypen verkauft. Begrenzung der Jahreskarten für Erwachsene im Nissan auf 250 Stück und der Jugendjahreskarten auf 50 Stück. Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kostenlos angeln, wenn der Erziehungsberechtigte eine gültige Angelkarte besitzt. Gruppenrabatt: Eine Gruppe einer Schule oder eines Freizeitheims in der Gemeinde Halmstad ist berechtigt, mit einer Erwachsenenkarte pro 10 Schüler zu angeln. Gruppen derselben Kategorie aus anderen Gemeinden sind berechtigt, mit einer Erwachsenenkarte pro 5 Schüler zu angeln. Angelzeit: Das Angeln darf zwischen 1. März – 30. September in allen Pools zwischen 05.00 und 22.00 Uhr ausgeübt werden. Während des Zeitraums 1. März – 31. August darf im Pool 1 und Pool 8 von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr geangelt werden. Während des Zeitraums 1.-14. Oktober darf im Pool 9 mit einer besonderen Tageskarte zwischen 7.00 und 19.00 Uhr geangelt werden. Während des Zeitraums 1. Oktober bis 28. Februar darf in den Pools 0 bis 7 während der hellen Stunden des Tages geangelt werden. Lachs und Forelle müssen während dieser Zeit unbedingt zurückgesetzt werden. Angelmethoden: Das Angeln darf mit Fliegen-, Spinn- und Angelrute ausgeübt werden. Nur eine Rute pro Person. Das Angeln vom Boot ist gegen Lösung einer besonderen Angelkarte erlaubt. Reißen ist nach schwedischem Recht absolut verboten. Jeder falsch gehakte Fisch muss unbedingt zurückgesetzt werden. Angeln mit Wurm ist März-April verboten. Vom 1. März bis einschließlich 30. April darf in Pool 0 und 1 nur ein Einfachhaken verwendet werden. Ab 1. Mai darf ein Drilling verwendet werden. Um die Verletzung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen, zu verringern, wird empfohlen, nur einen widerhakenlosen Einfachhaken zu verwenden. Angeln mit Wurm ist vom 1. Oktober bis 30. April verboten. Angeln vom Boot: Um vom Boot aus angeln zu dürfen, ist eine besondere Bootsangelkarte erforderlich. Diese erlaubt das Angeln vom Boot in Pool 2 und den Pools oberhalb von Pool 2. Beim Angeln vom Boot ist es außerdem erlaubt, zwischen den Pools zu angeln. Das Anlanden darf jedoch nur innerhalb der Pools erfolgen. Die Fliegenfischerpools sind zu respektieren, Fliegenfischer haben Vorrang. Die Bootsangelkarte gilt für 1 Tag und berechtigt alle Personen an Bord zum Angeln. Das Fischhegegebiet weist keine Stellen zum Zuwasserlassen aus. Angler mit Boot werden aufgefordert, selbst Kontakt zu Grundeigentümern und anderen Personen aufzunehmen, die möglicherweise über einen geeigneten Einsetzplatz verfügen, und deren Genehmigung einzuholen. Auf Aufforderung des Aufsehers muss der Angler sich unverzüglich mit dem Boot zum Aufseher begeben. Die Möglichkeit, eine Bootsangelkarte zu lösen, kann bei ungünstigen Bedingungen eingeschränkt werden. Fangmenge: Eine Angelkarte berechtigt zum Fang von maximal 2 Lachsen beziehungsweise 2 Forellen pro Saison. Das Zurücksetzen großer Lachswweibchen wird empfohlen! Gefangener und zurückgesetzter Fisch muss unbedingt an Fiska.se gemeldet werden. ACHTUNG! Gefangener Besa (abgelaichter Lachs) muss unbedingt zurückgesetzt werden. Mindestmaß: Folgende Mindestmaße gelten, gemessen von der Nasenspitze bis zur äußersten Spitze der Schwanzflosse: Lachs: 45 cm, Forelle: 45 cm. Fische, die das Maß nicht erreichen, müssen unbedingt zurückgesetzt werden. Maximallänge für Barsch: 35 cm und Hecht: 75 cm. Fangmeldungen: Gefangener Fisch muss unbedingt an www.ifiske.se gemeldet werden. Fischereiaufsicht: Der Angler muss die Regeln des Fischhegegebiets sowie weitere Anweisungen befolgen, die vom Fischereiaufseher erteilt werden. Angler, die gegen die Regeln verstoßen oder den Anweisungen des Aufsehers nicht Folge leisten, können gesperrt und gezwungen werden, ihre Angelkarte ohne Erstattung zurückzugeben. Ethische Regeln: Lassen Sie keine Haken, Schnüre oder anderes zurück, was Vögel und Tiere verletzen kann. Fisch, der behalten werden soll, muss sofort getötet werden. Regeländerung: Änderungen oder Ergänzungen der Regeln können während der laufenden Saison ohne Ersatzpflicht des Fischhegegebiets vorgenommen werden. Sie werden auf iFiske und der Website bekanntgegeben. Sie sind als Sportangler verpflichtet, sich über die geltenden Angelregeln zu informieren und diese zu befolgen. Verstöße gegen die Regeln können zum Entzug des Fischereirechts führen. Sonstiges: Betreten Sie keine privaten Grundstücke. Nehmen Sie Rücksicht auf Natur und Grundeigentümer. Der Vorstand der Nissans fiskevårdsområdesförening.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske






