Regeln & Schonzeiten
- Der Inhaber ist berechtigt, Sportangeln mit Wurfangel und Fliegenrute, Schleppangeln (Max. 4 Ruten pro Boot sowie max. 2 Ruten pro Karte), Angeln mit Naturköder und Eisangeln sowie 10 Angeldon (Köderfischmontage) auf Eis auszuüben.
- Für Zander gilt ein Höchstmaß von 75 cm, jeder Zander unter 75 cm muss entnommen werden, die Höchstzahl beträgt jedoch 10 Stück Zander pro Angelkarte und Tag.
- Für Forelle gelten max. 2 Stück / Angler pro Boot und Tag.
- Ein Mindestmaß von 50 cm, jede Forelle unter 50 cm muss unbedingt zurückgesetzt werden, unabhängig von ihrem Zustand.
- Für Hecht gilt ein Mindestmaß von 45 cm, Fische unter diesem Maß müssen zurückgesetzt werden.
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Unnens FVOF - Regeln Regeln für das Angeln in Unnen Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit Handgerät, Schleppangeln sowie mit Angeldon (Köderfischmontage) beim Eisangeln, maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage) pro Person. Die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Angelrechten innerhalb des Unnens FVOF werden in § 6 unter den Regeln für die Fischerei in der Vereinssatzung festgelegt. Sie lauten wie folgt: 6 § Der Verein muss das Angeln innerhalb des Fischereischutzgebiets durch den Verkauf von Angelkarten an die Öffentlichkeit ermöglichen. Der Beschluss über die Vergabe darf nicht gegen 8 § des Gesetzes über Fischereischutzgebiete verstoßen . Die Vergabe kann jede Art des Angelns außer Krebsangeln umfassen. Die näheren Bedingungen für den Verkauf werden jährlich auf der ordentlichen Fischereiversammlung beschlossen. Derzeitige Vergaben Derzeit ermöglicht der Verein der Öffentlichkeit nur das Angeln mit Handgerät. Darin sind auch Angeldon (Köderfischmontage) (10 St.) enthalten. Angelkarten für das Angeln mit Handgerät Die Angelkarte (der Vergabevertrag) berechtigt zum Angeln mit Handgerät, Schleppangeln sowie mit Angeldon (Köderfischmontage) beim Eisangeln, maximal 10 Angeldon (Köderfischmontage) pro Person. Angelkarten für Netzangeln und Langleinenangeln Die Angelkarte (der Vergabevertrag) gilt nicht für Netzangeln, Langleinenangeln und Krebsangeln. Angelbestimmungen Diejenigen, die eine Angelkarte besitzen, müssen die folgenden vom Verein beschlossenen Bestimmungen befolgen: Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Der Inhaber ist berechtigt, Sportangeln mit Wurfangel und Fliegenrute, Schleppangeln (Max. 4 Ruten pro Boot sowie max. 2 Ruten pro Karte), Angeln mit Naturköder und Eisangeln sowie 10 Angeldon (Köderfischmontage) auf Eis auszuüben. Der Inhaber einer Familienkarte ist berechtigt, Familienmitglieder mitzunehmen. Jugendliche unter 16 Jahren angeln unter denselben Bedingungen ohne Karte kostenlos. Für Zander gilt ein Höchstmaß von 75 cm, jeder Zander unter 75 cm muss entnommen werden, die Höchstzahl beträgt jedoch 10 Stück Zander pro Angelkarte und Tag. Für Forelle gelten max. 2 Stück / Angler pro Boot und Tag. Ein Mindestmaß von 50 cm, jede Forelle unter 50 cm muss unbedingt zurückgesetzt werden, unabhängig von ihrem Zustand. Für Hecht gilt ein Mindestmaß von 45 cm, Fische unter diesem Maß müssen zurückgesetzt werden. Die Höchstzahl an Hechten, die behalten werden dürfen, beträgt 2 Stück pro Angelkarte und Tag.
Stand: 20.08.2026 · Quelle: iFiske








