Regeln & Schonzeiten
- Angeln tiefer als 15 Meter ist verboten.
- Innerhalb des Schongebiets ist jedes Angeln im Zeitraum 1 Oktober bis 15 Dezember verboten.
- Hecht größer als 80 cm muss unabhängig von Zustand und Beschaffenheit sofort zurückgesetzt werden.
- Barsch größer als 38 cm muss unabhängig von Zustand und Beschaffenheit sofort zurückgesetzt werden.
- Von Barsch 20-38 cm dürfen maximal 15 Stück aus dem See /Tag entnommen werden.
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Örens Fvof - Regeln Angelregeln, die ab 1/5 2026 gelten sollen Eine Angelkarte ist zum Angeln erforderlich und persönlich. Die Angelkarte berechtigt zum Angeln mit höchstens 2 Ruten/Karte. Beim Angeln vom Boot dürfen höchstens 4 Ruten/Boot verwendet werden. Angeln tiefer als 15 Meter ist verboten. Schleppangeln, das heißt Rutenangeln mit Tiefenrigger oder Rutenparavan, ist ebenso wie Otterangeln nicht erlaubt. Vollständiges Verbot des Angelns und Fangens von Saibling. Wird Saibling gefangen, muss er unabhängig von Zustand und Beschaffenheit sofort zurückgesetzt werden. Hecht größer als 80 cm muss unabhängig von Zustand und Beschaffenheit sofort zurückgesetzt werden. Barsch größer als 38 cm muss unabhängig von Zustand und Beschaffenheit sofort zurückgesetzt werden. Von Barsch 20-38 cm dürfen maximal 15 Stück aus dem See /Tag entnommen werden. Schongebiet – siehe Karte - wie bisher. Innerhalb des Schongebiets ist jedes Angeln im Zeitraum 1 Oktober bis 15 Dezember verboten. Angeln darf nicht näher als 75 m von Park, Garten Grundstück oder Steg betrieben werden . Jugendliche unter 18 Jahren angeln kostenlos. Eine Kontrollgebühr von 2000 Kronen wird von der Fischereiaufsicht bei unerlaubtem Angeln erhoben.
Stand: 23.08.2026 · Quelle: iFiske







