Regeln & Schonzeiten
- Fisch der nachstehend genannten Arten darf nur gefangen werden, wenn er folgendes Mindestmaß erreicht: Zander 50 cm, Aal 60 cm.
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Svartån FVO (Tranås) – Regeln Vollständiges Verbot des Fangs von Forelle bis auf Weiteres. Es wird aktiv daran gearbeitet, die Wachstumsmöglichkeiten für Forelle und Zander weiter zu verbessern. Vollständiges Angelverbot von Tranås Energi / Elverksdammen bis hinaus zum See Sommen gemäß Markierung und Karte. Das Verbot gilt ganzjährig bis auf Weiteres. Das Gebiet ist ein wichtiger Laich- und Aufwuchsplatz sowohl für Forelle als auch Zander. Vollständiges Angelverbot ganzjährig im Gebiet unterhalb von Åsvalehultsdammen und oberhalb von „kråset“, siehe Karte. Die Angelkarte ist persönlich und gilt das gesamte Kalenderjahr 1/1 bis 31/12 mit Ausnahme der Tageskarte. Allgemeine Regeln Pflicht zum Zurücksetzen; Fisch einer bestimmten Art, der während einer Zeit gefangen wird, in der ein Verbot gilt, oder das vorgeschriebene Mindestmaß nicht erreicht, muss ungeachtet seines Zustands sofort ins Wasser zurückgesetzt werden. Die oben genannten allgemeinen Regeln gelten nicht bei verschiedenen Arten von Probefischerei, die vom Fischereischutzverein oder der Provinzialregierung genehmigt wurden. Beim Angeln dürfen pro Tag höchstens 1 Aal pro Person gefangen und behalten werden. Das Angeln mit Mörtstuga erfordert eine schriftliche Genehmigung des Grundeigentümers. Fisch der nachstehend genannten Arten darf nur gefangen werden, wenn er folgendes Mindestmaß erreicht: Zander 50 cm, Aal 60 cm. Bei Angeln mit Handgerät ohne gültige Sportangelkarte oder bei Verstoß gegen die oben genannten Regeln kann eine Kontrollgebühr von 1500 kr erhoben werden, alternativ erfolgt gemäß Fischereigesetz eine Anzeige bei der Polizei. Fischereiaufseher kontrollieren regelmäßig, dass die Regeln befolgt und die Verbotsstrecken eingehalten werden. Es gibt kostenlose Angelkarten für Kinder und Jugendliche, die freies Angeln für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre ermöglichen. FVO behält sich das Recht vor, Verbotszeiten, Mindestlängen und Angelregeln während des laufenden Kalenderjahrs anzupassen, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Stand: 23.08.2026 · Quelle: iFiske







