Regeln & Schonzeiten
- Hecht: 40 cm - 75 cm.
- Zander: 45 cm - 60cm.
- Barsche mit einer Länge von mehr als 38 cm dürfen nicht entnommen werden.
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Törn och Törngöls FVOF - Regeln Es ist nur erlaubt, mit 1 aktiven Wurf- oder Posenangelrute pro persönlicher Angelkarte zu angeln. Hecht: 40 cm - 75 cm. Sie dürfen maximal 2 Hechte pro Tag und Person entnehmen. Zander: 45 cm - 60cm. Sie dürfen maximal 2 Zander pro Tag und Person entnehmen. Barsche mit einer Länge von mehr als 38 cm dürfen nicht entnommen werden. Schleppangeln ist nicht erlaubt, außer wenn Sie die Angelkarte Tageskarte Schleppangeln gelöst haben. Schleppangeln ist im Zeitraum 1Mai - 15 Juni nicht erlaubt. Beachten Sie auf der Karte in iFiske, wo das Angeln in der Saison erlaubt ist. Die Angelkarte gilt nur bei eisfreiem See. Die Angelkarte ist persönlich, darf nicht auf andere übertragen werden und muss auf Verlangen einer Aufsichtsperson vorgezeigt werden. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann gemäß dem Gesetz(1981:533) über Fischereipflegegebiete eine Kontrollgebühr erhoben werden. Angeln ohne gültige Angelkarte ist illegal und ein Verstoß gegen das Fischereigesetz(1993:787) Fischereiaufseher sind berechtigt, sämtliche verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und Angeln ohne Erlaubnis kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen. Um ein Boot in Sjön Törn oder Törngöl zu Wasser lassen zu dürfen, muss es abgespült sein, um die Verbreitung invasiver Flora zu verhindern. Weitere Informationen bei Havs och Vatten-myndigheten. Törn och Törnsgöls FVOF Wochenkarte - Regeln Es ist nur erlaubt, mit 1 aktiven Wurf- oder Posenangelrute pro Person in der Familie je gelöster Karte zu angeln. Hecht: 40 cm - 75 cm. Sie dürfen maximal 2 Hechte pro Tag und Person entnehmen. Zander: 45 cm - 60cm. Sie dürfen maximal 2 Zander pro Tag und Person entnehmen. Barsche mit einer Länge von mehr als 38 cm dürfen nicht entnommen werden. Schleppangeln ist nicht erlaubt, außer wenn Sie die Angelkarte Tageskarte Schleppangeln gelöst haben. Beachten Sie auf der Karte in iFiske, wo das Angeln in der Saison erlaubt ist. Die Angelkarte gilt nur bei eisfreiem See. Die Angelkarte ist persönlich, darf nicht auf eine andere Familie oder Person übertragen werden und muss auf Verlangen einer Aufsichtsperson vorgezeigt werden. Jede Person der Familie muss auf der Karte stehen, damit sie damit angeln darf. Die Familienkarte gilt für maximal zwei (2) Erwachsene mit ihren eigenen Kindern. Maximal drei (3) eigene Kinder pro Familienkarte. Als Kind gilt man bis einschließlich zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Die Familienkarte gilt nur für Familienmitglieder, die zu Hause wohnen, und für einen Haushalt an derselben Wohnadresse. Eine Familie besteht aus zusammenwohnenden Ehepaaren oder zusammenlebenden Paaren oder zusammenwohnenden Personen, die ihre Beziehung registriert haben, und deren Kindern, oder aus einem Elternteil zusammen mit seinen Kindern. Als Familie gelten auch verheiratete und zusammenlebende Paare ohne Kinder sowie Personen, die ihre Paarbeziehung registriert haben und keine Kinder haben. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann gemäß dem Gesetz(1981:533) über Fischereipflegegebiete eine Kontrollgebühr erhoben werden. Angeln ohne gültige Angelkarte ist illegal und ein Verstoß gegen das Fischereigesetz(1993:787) Fischereiaufseher sind berechtigt, sämtliche verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und Angeln ohne Erlaubnis kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen. Um ein Boot in Sjön Törn oder Törngöl zu Wasser lassen zu dürfen, muss es abgespült sein, um die Verbreitung invasiver Flora zu verhindern. Weitere Informationen bei Havs och Vatten-myndigheten. Törn och Törngöls FVOF - Eisangeln - Regeln Die Eisangelkarte gilt nur beim Angeln auf einem zugefrorenen See. Und wenn das Angeln auf dem zugefrorenen See stehend ausgeübt wird. Die Angelkarte gilt nur für Ihre Gesellschaft, darf nicht auf andere übertragen werden und muss auf Verlangen einer Aufsichtsperson vorgezeigt werden. 12 Haken dürfen verwendet werden. D. h. Angelhaken, Standhaken oder Rute. Beachten Sie auf der Karte in iFiske, wo das Angeln in der Saison erlaubt ist. Bei Verstoß gegen diese Regeln kann gemäß dem Gesetz(1981:533) über Fischereipflegegebiete eine Kontrollgebühr erhoben werden. Angeln ohne gültige Angelkarte ist illegal und ein Verstoß gegen das Fischereigesetz(1993:787) Fischereiaufseher sind berechtigt, sämtliche verwendete Ausrüstung zu beschlagnahmen, und Angeln ohne Erlaubnis kann zu einer Anzeige bei der Polizei führen.
Stand: 24.08.2026 · Quelle: iFiske








