Regeln & Schonzeiten
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Åländerns FVOF - Regeln Angeln mit Handgerät, nur 1 Handgerät pro Karte erlaubt (Angelrute, Wurfangel sowie Eisangel). Die Angelkarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Angelkarte muss beim Angeln immer mitgeführt und auf Nachfrage dem Fischereiaufseher oder Mitglied des Vereins vorgezeigt werden. Für die Schleppangelkarte gelten maximal 4 Ruten pro Karte. Angeln darf nur für den eigenen Haushalt betrieben werden und Fänge dürfen nicht verkauft werden. Netzfischen und Krebsangeln sind nicht enthalten. Kinder bis 15 Jahre angeln kostenlos in Begleitung eines Erwachsenen, der eine Angelkarte gelöst hat. Kein Schleppangeln oder Vertikalangeln während Mai – Juni (um den Laich von Zander sowie Barsch zu schützen.) Angelverbot im August. (Gewässereigentümer angeln nur in eigenen Gewässern). Für Zander gilt Angelverbot und er muss zurückgesetzt sowie gemeldet werden, damit wir wissen, ob die Stützbesätze erfolgreich waren und weiterer Besatz durchgeführt wird. Zum allgemeinen Wohlbefinden vermeiden Sie es, näher als 100 m an Stegen oder Badestellen zu angeln. Schützen Sie die Natur! Wenn der Karteninhaber die angegebenen Vorschriften nicht beachtet oder auf andere Weise das Angeln im See schädigt, verliert die Angelkarte unverzüglich ihre Gültigkeit.
Stand: 25.08.2026 · Quelle: iFiske



