Regeln & Schonzeiten
- An den übrigen Daten ist jegliches Angeln verboten.
- FALSCH GEHAKTER FISCH Reißen oder anderes Angeln, das mit dem Ziel betrieben wird, Fische von außen zu haken, ist verboten.
- Das Mindestmaß für Lachs und Forelle beträgt 50 cm.
- Hechte müssen zwischen 40 und 75 cm groß sein, um behalten werden zu dürfen.
- Barsch über 40 cm muss zurückgesetzt werden.
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Nättrabyåns FVOF - Regeln UMFANG Pool 2 Von etwa 100 m nördlich der E22 bis zum nördlichen Brückenfundament der E22. Pool 3 bis 5 Vom südlichen Brückenfundament der E22 bis zum nördlichen Brückenfundament bei Nättraby kyrka. Pool 6 Vom südlichen Brückenfundament bei Nättraby kyrka bis zum Bootsplatz Åslätten auf der Westseite und bis zum Steg Vrängö auf der Ostseite. Angeln vom Boot ist nicht erlaubt ERLAUBTE ANGELZEITEN Vom zweiten Samstag im Februar bis zum 30. September von 06:00 bis 22:00 Uhr. Das Angeln auf Maräne ist in Pool 3 bis 6 vom ersten Samstag im November bis einschließlich 31 Dezember zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erlaubt. An den übrigen Daten ist jegliches Angeln verboten. ERLAUBTE ANGELGERÄTE SOWIE ANGELMETHODEN Spinn-, Fliegen- sowie Angelrute. Es darf nur eine Rute verwendet werden, und diese darf nur mit einem Köder oder einer Fliege versehen sein. Beim Maränenangeln darf nur ein Einzelhaken verwendet werden und es sind nur Fliegenfischen und Angeln mit Köder erlaubt. Fliegenfischen darf nur mit traditioneller Fliegenrute erfolgen, Plastikkugel oder Ähnliches darf nicht verwendet werden. Folgende Poolregeln gelten: Pool 2 Nur Spinn- und Fliegenfischen. Pool 3 und 4 Nur Fliegenfischen. Während des Zeitraums für Maränenangeln auch Angeln mit Köder. Pool 5 Nur Spinnangeln, Angeln mit Köder und Fliegenfischen. Während des Zeitraums für Maränenangeln nur Fliegenfischen und Angeln mit Köder. Pool 6 Nur Spinnangeln, Angeln mit Köder und Fliegenfischen. Während des Zeitraums für Maränenangeln nur Fliegenfischen und Angeln mit Köder. Angeln ist nur vom Land oder durch Waten erlaubt. ANGELAUFSICHT Die Angelaufseher sind mit besonderem Abzeichen oder Ausweis versehen. Angler sind verpflichtet, auf Aufforderung des Angelaufsehers Angelkarte, Ausweis, Gerät sowie Fang vorzuzeigen. FANGMELDUNG Angaben zu gefangenem Lachs, Forelle, Maräne und Hecht (Datum, Fangplatz, Gewicht, Länge und Geschlecht) müssen unbedingt auf den gekauften Angelkarten abgegeben werden.. Auch andere Fänge, die als interessant beurteilt werden, dürfen gern gemeldet werden. ANGELBESTIMMUNGEN Höchstens zwei Lachse oder Forellen dürfen pro Angelkarte und Angeltag gefangen werden. Für Maräne und Hecht gelten höchstens drei getötete Fische pro Angelkarte und Angeltag. Das Mindestmaß für Lachs und Forelle beträgt 50 cm. Hechte müssen zwischen 40 und 75 cm groß sein, um behalten werden zu dürfen. Barsch über 40 cm muss zurückgesetzt werden. Fisch, der das Maß nicht erfüllt, muss sofort in den Fluss zurückgesetzt werden. Während des Zeitraums für Maränenangeln muss unbedingt jeder andere gefangene Fisch als Maräne, wie Lachs, Forelle, Hecht, Barsch und Regenbogenforelle, sofort zurückgesetzt werden. FALSCH GEHAKTER FISCH Reißen oder anderes Angeln, das mit dem Ziel betrieben wird, Fische von außen zu haken, ist verboten. Angler, die gegen diese Regel verstoßen, werden sofort abgewiesen. Auch unbeabsichtigt falsch gehakter Fisch muss unbedingt zurückgesetzt werden. Mit falsch gehaktem Fisch ist Fisch gemeint, der von außen gehakt wurde. LAND INNERHALB VON NÄTTRABYÅNS FVOF Kultiviertes Land sowie Grundstücksland oder andere eingezäunte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Das Angeln darf nicht von den privaten Grundstücken betrieben werden, die an den Fluss grenzen. Denken Sie daran: Melden Sie Ihre Fänge Respektieren Sie das Jedermannsrecht
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske







