Regeln & Schonzeiten
- Angeln mit Hilfe eines Motors ist in Mångsjön verboten.
- Angeln zum Verkauf ist verboten.
- Jeder Angler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln in dem FVO gelten, in dem er/sie angelt. 1/9-31/12 ist jegliches Angeln in allen Ausflüssen und 300 Meter hinaus verboten.
- Mindestmaß 30 cm für Edelfisch gilt in sämtlichen Gewässern innerhalb von Sollerö FVOF (nicht Siljan).
- Hechte über 80 cm müssen zurückgesetzt werden (gilt nicht für Siljan).
- Barsche über 35cm müssen zurückgesetzt werden (gilt nicht für Siljan).
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Sollerö FVOF - Regeln Bestimmungen Sollerö FVOF Das Fischereischutzgebiet Sollerö umfasst etwa 60 Seen und Wasserläufe. Kategorien von Anglern: Mitglied Muss innerhalb von Sollerö Socken gemeldet sein, Waldeigentümer mit Waldparzelle, Ferienhauseigentümer mit einer Immobilie, die Wasserfläche umfasst. Oder die sonstigen mehreren, die in §4 Absatz zwei und drei des Gesetzes über Fischereischutzgebiete gemeint sind. Übrige (Allgemeinheit). Für die Allgemeinheit ist nur das Angeln mit Handgerät erlaubt. Dieselbe Angelkarte gilt für alle Gewässer mit Ausnahme der Put-and-Take-Seen. Put and Take In Björnsjön, Umsisjön und Oxtjärn gilt eine besondere Tagesangelkarte pro See, die über iFiske gelöst wird. Nur Angeln mit einer Rute/Schnur pro Angler. Maximal drei Fische pro gelöster Angelkarte. QR-Codes befinden sich an den jeweiligen Seen und an früheren Standorten, an denen Kartenautomaten bei Ekorrån (Mångberg), Gesunda (am Schießstand) aufgestellt waren. Das Angeln in diesen Seen ist vom 1. Freitag im Juni um 20.00 bis zum Eisaufbruch im nächsten Jahr erlaubt. In Oxtjärn ist im Sommer nur das Angeln mit Fliegenrute erlaubt. Schwimmring ist in Björnsjön erlaubt Regeln. Beim Angeln mit Handgerät dürfen Mitglieder und Allgemeinheit in sämtlichen Seen und Wasserläufen innerhalb des Fischereischutzgebiets Sollerö nur eine Rute/Schnur pro Karte verwenden. ACHTUNG! Dies gilt auch für Siljan. Die Angelkarte muss beim Angeln mitgeführt und den Fischereiaufsehern vorgezeigt werden können. Die Familienkarte gilt für Ehefrau oder Lebenspartner sowie im Haushalt lebende Kinder. Kinder unter 18 Jahren begleiten und angeln kostenlos auf der Karte eines erwachsenen Karteninhabers. Dies gilt jedoch nicht für das Angeln in Umsisjön, Björnsjön, Oxtjärn. In Mångån oberhalb von Mångsjön ist nur das Angeln mit widerhakenloser Fliege erlaubt. Gerätefischereiverbot für Mitglieder gilt in sämtlichen Gewässern auf dem Festland mit Ausnahme von Säxen, Vådsjön, Fjärdsjöarna und Sävsjöarna. Reusen, maximale Anzahl Reusen pro Mitgliederkarte 10St. Fischkörbe, maximale Anzahl Fischkörbe pro Mitgliederkarte 10St. Krebsreusen, maximale Anzahl Krebsreusen pro Mitgliederkarte 10St. Alle ausgelegten Fanggeräte in sämtlichen Gewässern müssen deutlich mit Name und Telefonnummer gekennzeichnet sein. Angeln mit Echolotgeber ist nur bei verankertem Boot erlaubt und maximal ein Echolotgeber pro Boot. Mindestmaß 30 cm für Edelfisch gilt in sämtlichen Gewässern innerhalb von Sollerö FVOF (nicht Siljan). In Siljan gelten besondere Regeln. Zu Edelfisch zählen in unseren Gewässern Forelle, Saibling, Äsche und Regenbogenforelle. Maximal drei Edelfische pro Karte und Tag. Achtung! Obligatorisches Zurücksetzen von Forellen ungeachtet der Größe in Rädsjön und Mångsjön. Hechte über 80 cm müssen zurückgesetzt werden (gilt nicht für Siljan). Barsche über 35cm müssen zurückgesetzt werden (gilt nicht für Siljan). Bestimmungen Sollerö FVOF Angelverbot Angelverbot gilt in Mångån (die Strecke unterhalb des Mångbergsdammen bis Siljan). Angelverbot mit Netzen, Reusen, Fischkörben gilt innerhalb von 300m von der Mündung von Ryssån, Gesundaån und Mångån. Ganzjähriges Angelverbot in Gåstjärn. Der gesamte Gåstjärn mit Angelhütte wird an Unternehmen und Gesellschaften vermietet. Weitere Informationen auf der Webseite von SFVOF. Verbot für jegliches Angeln gilt ab 1 September bis zum Jahresende in allen fließenden Gewässern. Bootsregeln Angeln vom Boot ist für die Allgemeinheit in folgenden Gewässern erlaubt: Siljan, Säxen, Vådsjön, Fjärdsjöarna und Mångsjön. Angeln mit Hilfe eines Motors ist in Mångsjön verboten. In den übrigen Gewässern gilt Angelverbot vom Boot und anderen Schwimmfahrzeugen. Angeln vom Boot und Schlepp-Rudern für Mitglieder unterliegen denselben Regeln wie für die Allgemeinheit, zusätzlich für Sälsjöarna, Rädsjön, Långsjön, Sävsjöarna, Norra/Södra fjärden, Grossjön und Grundmången. Motor darf in diesen Seen nur zur Fortbewegung verwendet werden, dies gilt auch für Elektromotoren. Angeln mit Schwimmring für Mitglieder erlaubt in Andsjön und Fisklösarna. Netzfischen Maximal 6 Stück grundgesetzte Netze mit einer gesamten Netzlänge von höchstens 180 m. Eine Langleine maximal 100 Haken. Die Langleine muss am Grund gesetzt sein, Haken dürfen nicht aufgeschwommen sein. Netzfischereiverbot für Mitglieder gilt in allen Gewässern auf dem Festland mit Ausnahme von Säxen, Vådsjön, Fjärdsjöarna. Die Kennzeichnung muss mit gut sichtbaren Flaggen oder Fünfliterkanistern an beiden Enden der Geräte erfolgen. Fliegenfischen In Mångån (die Strecke Norra fjärden bis Mångsjön) und Oxtjärn ist nur Fliegenfischen erlaubt. Übriges Angeln Schleppangeln, Utterfiske, Eisangeln, Spinnfischen und Angling Siehe Vereinbarung mit Mora Våmhus FVOF und Siljan Södra FVOF für abgestimmte Regeln. Aufsicht Die Fischereischutzgebietsvereinigung erhebt eine Gebühr (Kontrollgebühr), wenn jemand, der berechtigt ist, innerhalb des Fischereischutzgebiets zu angeln, entgegen einem Verbot oder den Satzungen oder dem Beschluss der Fischereiversammlung, die für das Angeln innerhalb des Gebiets gelten, angelt. Ein etwaiger Fang fällt in diesem Fall der Fischereischutzgebietsvereinigung zu. Die Kontrollgebühr wird gestützt auf 31§ Gesetz (2010:1874) erhoben und beträgt für die Fischereischutzgebietsvereinigung Sollerö derzeit 5000 kr. Wird die Gebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, wird eine Mahnung mit einer neu angegebenen Zahlungsfrist versandt. Bleibt die Gebühr danach unbezahlt, tritt das Inkassogesetz in Kraft. Danach kann innerhalb von zwei Jahren Anklage erhoben werden. Unerlaubtes Angeln, ohne Angelkarte oder andere Genehmigung, Angeln auf geschützte Arten oder in Schutzgebieten, das von einer Behörde beschlossen wurde, fällt nicht unter die Kontrollgebühr. In diesem Fall wird Anzeige bei der Polizei erstattet und die Ausrüstung wird beschlagnahmt. Vereinbarung über Angeln und Angelkarten zwischen den unten genannten Fischereischutzgebieten. Beteiligte Gebiete in der Vereinbarung Sollerö FVOF Mora Våmhus FVOF Siljan Södra FVOF Sollerö FVOF, Mora Våmhus FVOF und Siljan Södra FVO haben eine gemeinsame Vereinbarung für das Angeln über die Gebietsgrenzen in Siljan und Orsasjön hinweg . Die Vereinbarung bedeutet: Dass die Angelkarte des Fischereischutzgebiets für das nachstehende Angeln innerhalb von Siljan und Orsasjön gilt. Schleppangeln/Utterfiske maximal 10 Ruten und Köder pro Boot. Beim Spinnfischen Angeln mit einem Handgerät pro Angelkarte. Eisangeln 10 Ruten pro Karte Angling 10 Geräte pro Karte Angelpreise Mitglieder und Ortsansässige gemäß dem jeweiligen Gebietsbeschluss. Touristen Tageskarte Wochenkarte Jahreskarte Abgestimmte Regeln in der Vereinbarung. Schleppangeln und Uttring mit maximal 10 Ruten/Ködern pro Boot und Angelkarte. Beim Schleppangeln und Uttring muss das Boot in Bewegung sein. Wilde Forelle ist geschützt (Forelle mit erhaltener Fettflosse ist geschützt) und muss zurückgesetzt werden. Maximal 2 Stück flossenbeschnittene Forelle mit Mindestmaß 55 cm dürfen pro Tag und Angelkarte entnommen werden. Hechte über 100 cm sollten zurückgesetzt werden. Barsche über 40 cm sollten zurückgesetzt werden. Angeln zum Verkauf ist verboten. Kinder unter 18 Jahren angeln kostenlos. Angelkarte und Ausweis müssen beim Angeln mitgeführt und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorgezeigt werden können. Wo Angeln erfolgt, das von den oben genannten Bestimmungen abweicht, haben FVO oder deren Vertreter das Recht, eine Kontrollgebühr zu erheben. Jeder Angler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Regeln in dem FVO gelten, in dem er/sie angelt. 1/9-31/12 ist jegliches Angeln in allen Ausflüssen und 300 Meter hinaus verboten. Beim Angling und Eisangeln gelten 10St. Angeldon (Köderfischmontage) und Eisangelruten pro Karte. Beim Angeln mit Handgerät gilt eine Angelrute pro Angelkarte. Fische unter dem Mindestmaß und übrige Fische, die nicht behalten werden sollen, werden vorsichtig mit angefeuchteter Hand gelöst und zurückgesetzt. Jeder Angler ist verpflichtet, sich über die für das jeweilige Gewässer geltenden Regeln zu informieren. Seien Sie vorsichtig mit Feuer in Wald und Flur und machen Sie Feuer nur an ausgewiesenen Stellen
Stand: 19.08.2026 · Quelle: iFiske





